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  1. #1

    Bitte nicht lachen...

    Meine Eltern leben seit ca. einem Jahr getrennt und es ergibt sich immer wieder das selbe Problem: Meine ganzen CDs sind bei meim Vater und bei meiner Mutter keine einzige und wenn ich jetzt Musik hören will haut des nicht hin....

    Wenn ich dann immer wieder CDs hin und her schleppe langweilt das ebenfalls und wenn ich nen teil der Originale zu ihr Schaffen würd könnt ich sie bei mein Vater nicht hören Ansehen ?

    Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist es Illegal ne CD zu brennen die Urheberrechtlich geschützt ist(wenn ich sie ja nicht irgendwie verkaufe oder verschenke ich schaff sie ja nur zu meiner Mutter also in mein zweites zu Hause sozusagen).


    P.S.: Ich will mit diesem Thread keine Diskussionen über "gute" und "schlechte" Musik hervorrufen...

    •   Alt

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  2. #2
    aus mücke nen elefanten machen brenn sie doch einfach hab ich dir schon zig mal gesagt....die haben bestimmt besseres zu tun als 15 jährige kiddies zu prüfen was für zeug sie sich runterladen usw.

    was die CDs betrifft da sieht man mal wie das kind drunter leidet wenn sich die eltern trenne, man kann nicht mal anständig musik hören...armer max

  3. #3

  4. #4
    nach dem neuen Urheberrecht ist es auch dann illegal sich ne kopie von
    seinem eigenen Original zu machen,leider.

    Aber bei den paar cds die du dir kopierst ist es nicht weiter schlimm.
    Will dich jetzt nicht zu illegalen Aktiviäten leiten,aber das bißchen macht jeder 3. deutsche internetsurfer

    also brenn sie dir ruhig Ansehen ?

  5. #5
    BRENNEN JOHNNY

  6. #6
    [quote="kanemaster"]nach dem neuen Urheberrecht ist es auch dann illegal sich ne kopie von
    quote]
    Da hast du nicht ganz recht! Grundsätzlich darst du eine cd für den einenen Gebrauch kopieren solange sie keinen Kopierschutz hat.
    Das Umgehen den Schutzes ist strafbar

  7. #7
    So ist es. Du darfst keinen Kopierschutz umgehen.

  8. #8
    ok ihr hab ja recht..

    nur die musik cds haben ja normalerweise heutzutage alle einen Kopierschutz Ansehen ?

  9. #9
    So sieht die Urheberrechtslage momentan aus:

    Wie im alten Urheberrechtsgesetz besteht das Recht auf Privatkopie noch immer. Das bedeutet: Für sich selbst, die eigene Familie und Freunde dürfen Kopien erstellt werden, für Kollegen schon nicht mehr. Als Faustregel gilt: Nicht mehr als sieben Kopien anfertigen. Und auf keinen Fall Geld für die Kopien verlangen! Das massenhafte Herstellen von Kopien und deren Verbreitung sind und waren schon immer verboten.

    ABER:
    Und nun kommt die Einschränkung: Privatkopien dürfen ausschließlich von Datenträgern gezogen werden, die nicht kopiergeschützt sind. Das Umgehen des Kopierschutzes ist trotz des Rechts auf Privatkopie verboten.

    Das Gesetz legt den Schwerpunkt auf das Verbot des Umgehens des Kopierschutzes. Experten sind sich einig:
    Schlupflöcher bestehen dort, wo die Wirksamkeit der jeweiligen Kopierschutzmaßnahmen aufhört. Ein Beispiel: Nehmen wir an, ein Kopierschutz verhindert das Abspielen einer Musik-CD auf einem Computer, um auf diese Weise das Brennen der CD zu unterbinden. Dieser Kopierschutz kann aufgrund seines Designs aber niemals verhindern, dass man die CD in der Stereoanlage abspielt und z. B. "nach Altväter-Sitte" auf eine Musikcassette überträgt. In diesem Fall ist die Kopie nicht illegal, weil der Kopierschutz nicht umgangen wurde. Er ist schließlich nicht entwickelt worden, um dieses Verfahren des Kopierens zu unterbinden.

    Weitere Beispiele für legales Kopieren kopiergeschützter Datenträger
    - Audio-CDs können analog (per Kabel) vom CD-Player auf Musikcassette oder CD-Rekorder kopiert werden.
    - Audio-CDs können analog vom CD-Player über den Eingang der Soundkarte auf die Festplatte eines Computers kopiert werden.

    Anmerkungen
    - Die genannten Beispiele betreffen nur das Erstellen von Privatkopien.

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