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  1. #16
    Ansehen ? Zitat von Janney
    ...Da bin ich einmal gespannt was die ältere Person macht wenn der Fahrschüler im Strassenverkehr in einer heiklen Situation mit 150 Sachen das Gas mit der Bremse verwechselt!!! Deshalb
    mit Fahrlehrer und das Fahrschulauto weil es so konstruiert das der Fahrlehrer meistens eingreifen kann (bremsen etc.)
    wenn man mit 150 sachen irgend wo ist und statt gas zu geben bremst kann auch der auch fahrlehrer nix machen! der kann nur selber bremsen gas geben und kuppeln, aber nicht dein bremsen verhindern^^

    Ansehen ? Zitat von Janney
    ...Und was bringt dir jemand der seit 2 Jahren nen Führerschein hat aber ihr von der Disse kommt und der sturzbetrunken neben einem sitzt? Das ist ja der allergrösste schwachsinn den ich je gehört hab! Zum glück wohne ich nicht bei euch!
    siehe Fresh.. so ist es auch in einigen ländern in der BRD.. der beifahrer muss min 10 jahre selber fahren, muss fahrtüchtig sein und darf nicht zuviele punkte haben (ich meine max5) sons darf man da auch nciht fahren^^

    •   Alt

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  2. #17
    uhm, ich glaube ich habe in der theorie gelernt, dass alles öffentlich ist was anschluss an das straßennetz hat und auch von diesem erreichbar ist. also auch der parkplatz eines kaufhauses etc.. aber nicht mehr, sobald sie abends die schranken senken. gilt auch überall die stvo..
    und damit hast du vollkommen recht. bei privaten flächen, die zum öffentlichen verkehrsraum zählen (zB parkplatz von einkaufszentrum) hängt ein schild an der auffahrt, welches darauf hinweist, daß die stvo gültig ist.

    ich sag mal so: lesen und selber sich seinen teil denken:

    §21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

    1. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
    Absatz 1 Nr 2 trifft also auch auf dich zu, weller. Nr 1 halt auf deinen Kumpel. Ich würde mir aber jetzt mal keinen allzugroßen kopf machen. zum einen wurde ja nur eine geldstrafe angedroht, zum anderen würde ich die tatsache, daß es keine offizielle vorladung war, mal äußerst positiv werten. ich denke, er will sich nur mal mit euch unterhalten und euch über die gefahren etc aufklären (und euch ein bisschen angst machen Ansehen ? )! das ist jetzt nur ne vermutung meinerseits, also nicht enttäuscht sein, falls es doch so ist. da das ganze aber ziemlich inoffiziell ist, könnt ich mir das schon so vorstellen.

    dass müsse doch eine öffneltiche Straße sein, ansonsten dürfe er (der Polizist) doch garnicht da langfahren.
    naja, gan zso wird er es nicht gesagt haben.....genausgenommen darf er überall langfahren, sogar mitten durch deine wohnung, wenn die situation es erfordert Ansehen ?

  3. #18
    und der beifahrer darf keinen alkohol getrunken haben !

  4. #19
    2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
    Ich bin aber nicht der Halter, sondern meine Eltern. Aber die haben das als Halter weder angeordnet noch zugelassen.

  5. #20
    boar die kacke wär mir auch einmal fasst passiert. mein kumpel saß noch auf der fahrer seite. die cops sind gottseidank langsam an uns vorbei.

  6. #21
    Sieht nicht gut aus Weller! In einer Straße an der eine Schule liegt ist mit Kindern zu rechnen, da ist besondere Aufmerksamkeit gefordert. Und die schriftliche Versicherung des Beamten, daß der Vorfall keine Auswirkungen auf den Erwerb der Fahrlizenz hat wird sicher nicht existieren. Versucht euch da nicht rauszureden, da spielt nämlich auch die persönliche Reife zum Führen eines Kraftfahrzeugs eine Rolle. Und die kommt sicher zur Sprache! Klein beigeben und ehrliche Reue zeigen, vielleicht hilft das. Viel Glück in der Sache!!!

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