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Thema: Anabolikabesitz- LEGAL?????
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07.04.2004, 11:55 #1
Anabolikabesitz- LEGAL?????
Hi,
Soweit ich weiß ist der Besitz und die Anwendung von Anabolika legal, nur der Handel damit ist verboten.
Liege ich da richtig oder könnt ihr mich verbessern?
Wenn jemand eine Quelle mit den Gesetzten darüber hätte wäre ich sehr dankbar. Oder sonstiges Infomaterial.
Vielen Dank!
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07.04.2004, 12:10 #2Soweit ich weiß ist der Besitz und die Anwendung von Anabolika legal, nur der Handel damit ist verboten.
Hab grad mal n bisschen gegoogelt, aber irgentwie nichts vernünftiges, näheres dazu gefunden,..
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07.04.2004, 12:15 #3
Seit dem 11. September 1998 sind nach Paragraph 6 a des Arzneimittelgesetzes (AMG) bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit Doping im Sport verboten und nach Paragraph 95 AMG strafbar. Das Gesetz folgt dem Grundsatz, selbstschädigende Handlungen nicht unter Strafe zu stellen, weshalb die schlichte Einnahme von Dopingmitteln für Sportler nicht strafbar ist. Der Erwerb oder die schlichte Einnahme von Dopingmitteln durch den Sportler ist daher nicht strafbar, es sei denn, es handele sich dabei um "klassische" Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
http://www.medikamenteninformation.d...eit/doping.htm
Das ist die Quelle,..da gibts auch noch mehr zu lesen,..ist jetzt nur was rauskopiertes,..
Bezieht sich außerdem nur auf Sportler, nicht auf Privatpersonen..so hab ich das jedenfalls verstanden..
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07.04.2004, 12:35 #4
jo, auf der Seite war ich auch schon, die ist gut. Vielleicht finde ich noch paar Gesetzte. Meld mich dann wieder.
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07.04.2004, 16:29 #5
definitiv verboten! sowohl besitz als auch anwendung ist ein verstoß gegen das arzneimittelgesetz, soweit es nicht vom arzt verschrieben wurde.
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07.04.2004, 16:31 #6
rechtlich gesehen werden Arzeinmittel genauso wie Betäubungsmittel bewertet.
Also ist der handel verboten
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07.04.2004, 16:45 #7
Das Gesetz folgt dem Grundsatz, selbstschädigende Handlungen nicht unter Strafe zu stellen, weshalb die schlichte Einnahme von Dopingmitteln für Sportler nicht strafbar ist.
Das ist aber ein auszug aus dem arzneimittelgesetz,...ich weiß es auch nicht, aber so steht das da, lies die quelle!!!!
ich weiß auch nicht was stimmt....
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07.04.2004, 17:49 #8
handel strafbar.
anwendung am eigenen leib nicht strafbar.
besitz strafbar.
jetzt versucht mal etwas anzuwenden, was ihr vorher nicht besitzt
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07.04.2004, 19:17 #9
ist das nicht bei weed genauso? was sollen solche gesetze? finden das die Gesetzgeber lustig?
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07.04.2004, 19:57 #10
GhettoNerd, yo mary johana kann davon auch ein lied singen.
du darfst im prinzip kiffen, aber nicht dein eigenes grass. du darfst "verbotene" medikamente nehmen, aber nur, wenn dein kumpel sie dir in den mund legt............ich halte das auch fpr schwachsinnig, aber es gibt noch viele andere lustige gesetze. fällt einem erst auf, wenn man den scheiss studieren muß!
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07.04.2004, 20:00 #11
selbst schuld was machsten auch son mist!
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07.04.2004, 20:35 #12
Jaja,...in Amerika gibts noch viel mehr Gesetze, von anno was weiß ich nicht, die sind noch viel hirnrissiger...
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07.04.2004, 20:59 #13
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07.04.2004, 21:05 #14
hallo. eine bekannte von mir ist ärztin und die meint wort wörtlich:
der besitz und eigengebrauch ist legal. wen dich aber zum beispiel ein bekannter oder so spritzt, weil du es nicht selbst machen willst, dan macht der sich strafbar weil das unter körperverletzung läuft!
da soll noch einer sagen gesätze wärn logisch....!!!!!!
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07.04.2004, 21:08 #15
körperverletzung wäre es aber nur dann wenn du nicht eiwilligst! aber es es läuft trotzdem unter köperverletzung! gab in einem anderen forum erst eine heftige diskussion über das thema!
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10.01.2025, 12:33 in Bodybuilding allgemein