Umfrageergebnis anzeigen: lösen THC-produkte(cannabis, hasch, etc) schäden im beschriebenen rahmen aus?
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Ergebnis 211 bis 225 von 340
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06.02.2005, 23:13 #211
seine meinung zu äußern heißt doch nicht automatisch dafür eine bestätigung erhalten zu wollen!!!
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06.02.2005, 23:16 #212Ansehen ? Zitat von Stefan
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06.02.2005, 23:19 #213
nein, aber in einer DISKUSSION zu verlangen, dass einem nicht widersprochen wird ist ziemlich dämlich. und wo ich gerade dabei bin-auch "eine 10jährige erfahrungsbilanz in sachen kiffen" macht nicht unfehlbar in seiner einschätzung, oder? Ansehen ? ich dachte, wir waren hier soweit, dass das jeder selber wissen muss.. Ansehen ?
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06.02.2005, 23:25 #214
wetten das dieser thread noch bis seite 20 gehen wird... irgendwie ist diese diskussion überflüssig wie ein kropf!!!
jeder hat halt seine eigene sicht der dinge, einige haben erfahrung, andere denken sie hätten erfahrung, der eine sagt pro der andere contra, und einige wissen überhaupt nicht wovon sie sprechen!!!
mich langweilt das thema mittlerweile... soll doch jeder wie er meint glücklich werden... manche werden noch auf die nase fallen, manche auch nicht!!! wen interessiert's??? mich nicht!!!
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06.02.2005, 23:38 #215
jo gut ob sinnvoll oder nicht sei dahin gestellt mir schient es zwar auch so ähnlich wie dir aber du musst doch schlicht und einfach den thread net anklicken, und fertig
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07.02.2005, 15:16 #216
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07.02.2005, 16:06 #217
ein paar ZITATE aus wissenschafflichen quellen. zu finden unter den links, die ich gepostet habe, aber scheinbar keiner liest.
Aus sozialwissenschaftlicher Sicht ergeben sich - bezogen auf die psychischen und sozialen Auswirkungen des Cannabiskonsums - eine Reibe von Anschlussfragen, die weiterer Forschung bedürfen:
Angesichts der Tatssache, daß einige Phänomene, die oftmals als Wirkungen des (Langzeit-) Konsums von Cannabis interpretiert wurden, sich häufig als vorausgehende Bedingungen eines chronischen Cannabiskonsums entpuppen, wären stärker als bisher die entwicklungspsychologischen, sozialisatorischen und
gesellschaftlichen Faktoren zu untersuchen, die (problematischen) Substanzkonsum erst wahrscheinlich machen. Diagnostizierte Probleme von Drogenkonsumenten werden gegenwärtig oftmals als Substanzwirkungen. und -folgen interpretiert, obgleich sie zumindest in Ansätzen bereits vor dem Substanzkonsum bestanden.
Psychosoziale Probleme von Konsumenten lediglich als Substanzwirkungen bzw. - folgen zu interpretieren, verengt aber die theoretische Perspektive auf die Anwendung eines Noxenmodelles, produziert einen Opferstatus und hat für Konsumenten und die Gesellschaft gleichermaßen verantwortungsentlastende Funktion. Die attributionstheoretisch fassbaren labelingtheoretisch aufzeigbaren und sozialpsychologisch analysierbaren Mechanismen, denen der Drogendiskurs unterliegt, sollten genauer untersucht werden.
Zudem sollte Substanzkonsum - starker als bisher - als Copingstrategie und mithin als Versuch der Bewältigung von persönlichen Krisen verstanden und erforscht werden. Dadurch würden erst mögliche adaptive Funktionen des Substanzkonsums sichtbar, die
bisher noch weitgehend unerforscht sind.
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Schließlich spricht auch das Bundesministerium für Gesundheit trotz ausdrücklicher Nachfrage des Gerichts in der erteilten behördlichen Auskunft nicht mehr davon, dass es sich bei Cannabisprodukten um riskante Drogen handele. Der Bundesminister für
Gesundheit verweist vielmehr unter anderem auch auf eine Studie, wonach Alkohol wesentlich gefährlicher ist als das Rauschmittel Cannabis
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Der zu den Risiken gleichfalls gehörte Gutachter Prof. Dr. Peter Cohen erläuterte dem Gericht, dass die Risiken des Cannabiskonsums jahrelang ohne wissenschaftliche Fundierung erheblich überschätzt worden seien. So sei es heute wissenschaftlicher Stand, dass Cannabis das Betäubungsmittel sei, von welchem die geringsten Risiken
ausgingen. Es sei wissenschaftlich belegt, dass die Gefahren von Cannabis äußerst gering seien. Lediglich bei dauermäßigem und übermäßigem Konsum könne es zu Problemen bei den Konsumenten führen, wobei die Gruppe der Dauerkonsumenten mit Problemen in der Zahl sehr gering sei. Deren Probleme seien allerdings nicht auf das Betäubungsmittel Cannabis an sich, sondern vielmehr auf bereits vorhandene Probleme bei
den jeweiligen Menschen zurückzuführen.
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Der Gutachter Prof. Dr. Uchtenhagen führte schließlich zur Frage des Gerichts nach der Gefährlichkeit des Betäubungsmittel Cannabis aus, dass er letztlich nur noch geringe Gefahren sähe. Auch er könne im Einklang mit der überwiegenden Wissenschaft das Gefahrenpotenzial als äußerst gering einschätzen. So ist die von ihm geleitete Kommission zur Vorbereitung der angedachten Reform des schweizerischen
Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2000 zu der Überzeugung gelangt, dass von dem Wirkstoff Cannabis nur ganz geringe Risiken ausgingen. Insoweit könne er die ihm gleichfalls vorgehaltene Zusammenfassung der Expertise Kleiber / Kovar voll umfänglich im Ergebnis teilen. Es verblieben lediglich geringe Risiken im Bereich von Langzeitkonsumenten. Diese seien entsprechend der Ausführungen der Sachverständigen
Prof. Dr. Kleiber und Prof. Dr. Cohen allerdings nicht in dem Wirkstoffgehalt selber zu suchen, sondern seien bedingt durch langjährig angewachsene persönliche Probleme bei den jeweiligen Konsumenten.
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Das Bundesministerium für Gesundheit führte im Rahmen der behördlichen Auskunft schließlich aus, dass zur Frage der gesundheitlichen Gefahrdung durch Cannabis festzustellen sei, dass entsprechende Untersuchungen unter dem Umstand litten, dass zunehmend mehr legale und illegale Substanzen in Kombination konsumiert würden und daher einzelne Kausalitäten schwer feststellbar seien. Zu einer möglichen
Reihenfolge der Risiken einzelner Suchtstoffe verwies das Bundesministerium für Gesundheit auf eine Expertise, wonach beispielsweise Alkohol und Ecstacy wesentlich gefährlicher seien. Das Bundesministerium für Gesundheit erklärte weiter, dass dem Betäubungsmittel Cannabis auf Grund aller erlangten Studien
noch keine „Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt werden könne. Zwar seien die Risiken akuter und langfristiger Beeinträchtigungen durch nicht medizinischen Cannabiskonsum normalerweise gering. Bei einem chronischen Dauerkonsum sei der Gebrauch des Betäubungsmittels Cannabis allerdings mit größerem Risiken, bis zur psychischen Abhängigkeit, verbunden.
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wegen krebsrisiko:
Nach langfristigem Cannabis-Rauchen ist eine Beeinträchtigung der
Bronchialfunktion möglich. Es kann zu Entzündungen, Obstruktion, Bronchitis und zu präkanzerösen Veränderungen kommen. THC besitzt jedoch auch eine bronchodilatorische Wirkung. Das Rauchen von Cannabis muß dennoch insgesamt als ein Risikofaktor für die Entstehung von Krebserkrankungen des Aerogestivtraktes und
der Lunge angesehen werden. Insbesondere der häufige Beikonsum von Tabak führt zu additiven Effekten. Das vorhandene Risiko nach alleinigem Cannabis-Rauchen an Krebs zu erkranken, ist jedoch derzeit nicht eindeutig quanitifzierbar. THC hat in vitro und in vivo immunsuppressive Eigenschaften, deren klinische Relevanz derzeit noch unklar ist.
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wegen des "sozialen Abstiegs"
Zu diesen Fragestellungen liegen zahlreiche, häufig widersprüchliche Studienergebnisse vor. Ein Teil dieser Widersprüchlichkeiten ist auf unterschiedliche Studiendesigns oder auch methodische Unzulänglichkeiten zurückzuführen. Zwar sind die komplexen Zusammenhänge zwischen dem Konsum von Cannabis und seinen diskutierten möglichen Konsequenzen grundsätzlich schwer untersuchbar, einzelne Studien
unterscheiden sich aber aufgrund ihres Designs durchaus erheblich in ihrer
Aussagekraft. Die vorhandene Literatur wurde deshalb unter Zuhilfenahme einer methodischen Bewertung analysiert. Eine Berücksichtigung der methodischen Qualität der Einzelstudien erschien uns geboten, da in der Vergangenheit Studien Ergebnisse oftmals unzulässig interpretiert worden waren bzw. viele Ergebnisse aufgrund methodischer Beschränkungen (z. B. der Untersuchung hoch selektierter und zudem oft
klinisch auffälliger Untersuchungsgruppen) schwer zu interpretieren sind.
Die Ergebnisse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Cannabiskonsum und psychische Gesundheit
Einige Forschungsarbeiten fokussieren den Zusammenhang zwischen
Cannabiskonsum und möglichen gesundheitlichen Begleiterscheinungen, die nicht durch die unmittelbare Drogenintoxikation bedingt werden, von denen aber angenommen wird, dass sie (längerfristig betrachtet) doch mit dem Cannabiskonsum in Zusammenhang stehen könnten: So befasste man sich mit Merkmalen wie „psychischen Beschwerden", „emotionalen Problemen", „Lebenszufriedenheit" oder „Selbstwertgefühl". Aufgrund
der vorliegenden Ergebnisse muss die allgemeine Annahme, dass der Konsum von Cannabis eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht, zurückgewiesen werden. Zwar lässt sich zeigen, dass stärker problembehaftete Personen besonders häufig konsumieren, Belege für eine schädigende Substanzwirkung von Cannabis lassen sich hingegen nicht finden. Wird Drogenkonsum jedoch allgemein ohne eine Differenzierung nach Art und Kombination der konsumierten Drogen erfasst, zeigen sich negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit.
Auf der anderen Seite gibt es auch Hinweise dafür, dass der Konsum von Cannabis sogar positive Konsequenzen haben kann. Im Studienmaterial befinden sich zwei Studien, in denen von einer verminderten Problembelastung bzw. von positiven Veränderungen des Selbstwertgefühles im jungen Erwachsenenalter berichtet wird.
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Bezüglich des Abhängigkeitspotentials der Droge Cannabis fassen wir zusammen: Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch, zu einer Abhängigkeitsentwicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den
pharmakologischen Wirkungen der Droge erklärt werden, ohne vorab bestehende psychische Stimmungen und Probleme zu berücksichtigen. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden.
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Die These, Cannabiskonsum führe mit einer gewissen Regelmäßigkeit zu einem amotivationalen Syndrom, kann anhand der analysierten Studien nicht belegt werden, Studien, in denen relativ unausgelesene Schüler- und Studentenstichproben wurden, zeigen für den größten Teil der Konsumenten keine geringere Leistungsmotivation oder schlechtere akademische Leistungen als Nichtkonsumenten.
Die Studien, die die deutlichsten Hinweise für die Existenz eines durch Cannabis bedingten amotivationalen Syndroms zu erbringen scheinen, sind aufgrund methodischer Unzulänglichkeiten nicht in der Lage, konfundierende Effekte (z. B. eine depressive Symptomatik oder auch alternative Werte und Lebensstile seit Ende der 60er Jahre) von den Effekten des Cannabiskonsums zu trennen. In Studien, die den Einfluss solcher möglicherweise konfundierenden Effekte hingegen kontrolliert haben, erscheint der Cannabiskonsurn nicht als eigenständiger Risikofaktor für Demotivationserscheinungen.
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wohl auch auf Grund der Aufforderung an den Gesetzgeber, jederzeit den
wissenschaftlichen Stand zu prüfen, hat das Bundesministerium für Gesundheit im Jahre 1996 Expertisen zu pharmakologischen, toxikologischen, psychosozialen Auswirkungen des Cannabiskonsums im Auftrag gegeben. Die Untersuchungen der Wissenschaftler Kleiber / Kovar, deren Ergebnisse im Rahmen der Begründetheit der Verfassungswidrigkeit näher ausgeführt werden, liegen dem Bundesgesundheitsministerium bereits seit 1997 vor. Sie belegen, dass Wirkungen und Konsequenzen des Cannabiskonsums nicht die Gefährlichkeit besitzen wie sie durch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1994 unter anderem auch auf Grund der damals eingeholten Stellungnahme des Bundesministers für Gesundheit angenommen wurde. So kommen die untersuchenden Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass die mit dem
Cannabiskonsum einhergehenden Probleme und Komplikationen wesentlich geringer ausfallen als bisher allgemein angenommen und befürchtet wurde (vergleiche Kleiber / Kovar, Auswirkungen des Cannabiskonsums, Berlin / Tübingen 1997, S. 252 - entgegen
der üblichen Vorgehensweise nicht veröffentlicht in der offiziellen Schriftreihe des Bundesministeriums für Gesundheit -; vgl. auch Kleiber/Soellner, Cannabiskonsum, München 1998, S. 229 ff). Auch die hier in der Hauptverhandlung gehörten Sachverständigen Prof. Dr. Cohen und Prof. Dr. Kleiber erklärten dem Gericht, dass im
Rahmen der internationalen Untersuchungen hinsichtlich des Betäubungsmittels Cannabis heute Einverständnis dahingehend bestehe, dass mit diesem Rauschmittel nur geringe Risiken verbunden seien und dies auch nur für wenige Personen. Bestätigt wurden diese Auffassungen auch von dem weiter angehörten Sachverständigen Prof.
Uchtenhagen.
Schließlich spricht auch das Bundesministerium für Gesundheit trotz ausdrücklicher Nachfrage des Gerichts in der erteilten behördlichen Auskunft nicht mehr davon, dass es sich bei Cannabisprodukten um riskante Drogen handele. Der Bundesminister für
Gesundheit verweist vielmehr unter anderem auch auf eine Studie, wonach Alkohol wesentlich gefährlicher ist als das Rauschmittel Cannabis.
Insbesondere sieht das Gericht keinen Anlass, die Ausführung der gehörten Sachverständigen in Zweifel zu ziehen. Es handelt sich bei diesen um international anerkannter Wissenschaftler auf dem Gebiet der
Cannabisforschung. Sie sind bereits seit Jahren mit den gesundheitlichen und den gesellschaftlichen Folgen des Cannabiskonsums befasst. Prof. Dr. Kleiber leitet das Institut für Prävention und psychosoziale Gesundheitsforschung der Freien Universität Berlin und wurde aufgrund seiner Arbeit immer wieder in staatliche deutsche
Forschungsvorhaben eingebunden, so zuletzt hinsichtlich der durch das
Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie - Auswirkungen des Cannabiskonsums -. Prof. Dr. Peter Cohen ist seit über 20 Jahren in der Niederlande anerkannter Gutachter im Bereich der Cannabisforschung. Er ist heute Leiter des SCO
Konstamm Institut in Amsterdam - Centrum voor Drugsonderzoek Cedro und hat ebenfalls an einer Vielzahl von Forschungsvorhaben, zum größten Teil finanziert von der niederländischen Regierung teilgenommen. Prof. Dr. Uchtenhagen schließlich wurde aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Drogenforschung
von der Schweizer Regierung zum Leiter der Kommission berufen, die im Jahre 2000 die Reform des schweizerischen Betäubungsmittelstrafrechts vorbereitete. Alle vom Gericht gehörten Gutachter genießen sowohl national als international einen hervorragenden Ruf. Man kann sie letztlich als die jeweiligen „Päpste" ihrer Länder im Bereich der Cannabisforschung betrachten. Von all diesen Experten wurden die in der
Ilauptverhandlung verlesenen Ergebnisse der Studie Kleiber/ Kovar bestätigt. Auch das vorlegende Gericht hat nach intensiver Befassung mit den Untersuchungsmethoden keinen Anlass, an den Ergebnissen zu zweifeln. So wurden zur Feststellung der
biologischen, chemischen und pharmadynamischen Wirkungsweise von Cannabis umfangreiche Datensammlungen und Untersuchungen an der Universität Tübingen unter Leitung von Prof. Kovar durchgeführt. Die Frage der langfristigen körperlichen, psychischen und sozialen Konsequenzen wurde unter Leitung von Prof. Kleiber
insbesondere durch Heranziehen und Auswertung zahlreicher weiterer Studien aus der Vergangenheit unter kritischer Würdigung ihrer Methodik erforscht. Damit gelang es erstmals, eine Vielzahl von Forschungsergebnissen auszuwerten und die Ursachen
möglicher Widersprüche aufzudecken. So sieht auch das Bundesministerium für Gesundheit offensichtlich keinen Anlass an den Ergebnissen dieser Studie zu zweifeln,
wie das Schreiben an das Gericht in diesem Verfahren zeigt. Damit bestätigt und bekräftigt das Ergebnis der Beweisaufnahme letztlich auch die Feststellung des Landgerichts Lübeck in seinem Vorlagebeschluss vom 19.12.1991 (NJW 1992, 1571, 1572).
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07.02.2005, 21:11 #218
wunderbar. wer liest sich das jetzt durch? wäre vielleicht sinnvoll gewesen, wenn du das kurz in EIGENEN WORTEN dargestellt hättest.
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07.02.2005, 21:44 #219
die ersten 18 zeilen sagens doch ganz schoen.
aber etwas komisch seid ihr schon....lol, als liesse sich ein komplexes thema auf 2 zeilen reduzieren, damit die herren hier auch ncith so viel lesen muessen
also man muss schon etwas fuer seine bildung tun, so wie beim bodybuilding.
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07.02.2005, 21:52 #220
ey klob, sorry aber ich versteh echt nicht was du hier willst... du meldest dich in einem bb forum an und postest nur beiträge zum thema kiffen!
du scheinst dich hier wohl nur wegen diesem thread angemeldet zu haben, oder???
meinst du nicht du wärst in einem "ich find kiffen toll-forum" besser aufgehoben???
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07.02.2005, 22:03 #221wunderbar. wer liest sich das jetzt durch? wäre vielleicht sinnvoll gewesen, wenn du das kurz in EIGENEN WORTEN dargestellt hättest.
@ product
schöne grüße an die familie
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07.02.2005, 22:04 #222
ich hab das ganze schonmal kurz überflogen. was ich aufgeschnappt habte, deckt sich mit dem, was bis jetzt in diesem thread gesagt wurde, wo ist also das problem?
aber etwas komisch seid ihr schon....lol, als liesse sich ein komplexes thema auf 2 zeilen reduzieren, damit die herren hier auch ncith so viel lesen muessen
also man muss schon etwas fuer seine bildung tun, so wie beim bodybuilding.
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07.02.2005, 22:06 #223
danke!
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07.02.2005, 22:10 #224
mowl bedeutet soviel wie:
solange seine beiträge ernst gemeint sind und von ihm begründet werden, ist es völlig egal, wieviele posts er bis jetzt zu welchem thema geschrieben hat.
Vor allem wenn man sich bemüht seine Ansicht sachlich zu vetreten.
Meine ersten 5-10 Beiträge waren sogar glaube ich ausschließlich in der Abteilung "Sonstiges". Schlimm? Nö.
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08.02.2005, 20:18 #225
ich gebs auf Ansehen ?
Seine Lordschaft haben schon...
17.12.2024, 01:00 in Fun