Ergebnis 16 bis 19 von 19
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11.03.2004, 22:46 #16
Für die Klassen A, M (Motorrad), B, BE (PKW), L und T (Traktoren) gilt:
Sie benötigen eine Teilnahmebescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Kurse werden unter anderem durchgeführt vom Deutschen Roten Kreuz, vom Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund.
Für die Klassen C, C1 (LKW) gilt:
Sie benötigen einen Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe. Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Kurse werden ebenfalls unter anderem durchgeführt vom Deutschen Roten Kreuz, vom Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund.
Quelle:
Ansehen ?
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11.03.2004, 22:53 #17
ich hab die teilnahmebescheinigung sofortmaßnahmen am unfallort eben nochmal raus gekramt und da steht schwarz auf weiss drauf dass sie nur 2 jahre gültig iss
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11.03.2004, 23:15 #18
Am besten bei einer Fahrschule nachfragen Ansehen ?
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11.03.2004, 23:34 #19
ich mach den kurs einfach mal weil der kostet mich in der schule nur 5 euro ûnd es ist definitiv ein erste hilfe kurs also ausführlich nicht nur die maßnahmen am unfallort ich bin für den A interessiertalso Motorrad und auto B oder was des ist
Dehnen nach dem Beintraining
20.11.2024, 22:00 in Training