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23.02.2004, 15:36 #31
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23.02.2004, 15:59 #32
Kohle
Wenn man den Standard Pflichtdienst beim Bund macht, bekommt man nicht extrem viel. Hier die Gehälter: Ansehen ? wenn man dann weitermacht, gibts richtig Kohle, aber wer will das schon... Ansehen ?
Es kommt aber auch auf die Entfernung vom Wohnort an, hat mir ein ehemaliger "Bundi" gesagt.
Wenn man Pech hat, kann es auch sein, dass man beim Zivildienst nicht mehr bekommt, da lohnt sich so ein FSJ schon...
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23.02.2004, 17:29 #33
Zivis - Besoldung
Hier nun wie versprochen die Besoldung etwas ausführlicher:
Gehalt: Was bekomme ich?
Grundgehalt:
Das Grundgehalt geht aus den Soldgruppen hervor. Es gibt 3 Soldgruppen:
1. Soldgruppe (1.bis 3.Dienstmonat): 7,41 € pro Tag
2. Soldgruppe (ab 4.Dienstmonat): 8,18 € pro Tag
3. Soldgruppe (ab 7.Dienstmonat): 8,95 € pro Tag
Man bekommt für jeden Kalendertag Sold, der Sold für den ganzen Monat wird bis zum 15. des laufenden Monats ausbezahlt.
Das ergibt ein Grundgehalt von ca. 200 bis 275 € .
Das monatliche Einkommen eines ZDL kann jedoch durch weitere individuelle Bezüge auch 500 € oder mehr pro Monat betragen.
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Möglichkeit für Zivis mehr Geld zu machen: SBroker.de
Weitere Bezüge:
1. Fahrtkosten:
Jeder ZDL dessen Dienststelle weiter als 2km von der Dienststelle entfernt ist hat Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, egal welche Verkehrsmittel er benutzt (außer Taxi, Hubschrauber, etc.).
Bahnkarten und Buskarten gelten als Belege für Erstattung wenn man auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreift.
Beim Auto erhält man eine Pauschale von 0,22 € km.
Für Autofahrer ist vielleicht auch empfehlenswert die Tankbelege aufzubewaren, um einen Beweis in der Hand zu haben.
2. Essensgeld:
Der ZDL ist Grundsätzlich verpflichtet an der Geimeinschaftsverpflegung teilzunehmen. Er hat ein Recht auf ein Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Bekommt er das nicht oder er ist als Heimschläfer mehr als 2km von der Dienststelle entfernt und er hat eine halbe Stunde vor und nach der Mahlzeit Dienstfrei, werden ihm die Kosten für die nicht erhaltenen Essen mit einer Pauschale für jede Mahlzeit erstattet. Diese betragen:
Für ein Frühstück 1,64 €
Für ein Mittagessen 2,40 €
Für ein Abendessen 1,94 €
Der Anspruch auf diese Bezüge besteht auch am Wochenende so wie an Feiertagen. An Tagen an denen man kein Essen bekommt erhält man also insgesamt 11,70 DM.
3. Bekleidungsgeld:
Da beim Arbeiten ein Verschleiß an der Kleidung auftritt bekommt man Bekleidungsgeld falls man keine Arbeitskleidung gestellt bekommt. Dieses Bekleidungsgeld setzt sich aus der Erstattung für die Abnutzung der eigenen Kleidung 0,69 € , und Reinigung der Kleidung 0,49 € pro Tag zusammen also 1,18 € .
4. Weihnachtsgeld:
Mit dem Gehalt im Dezember werden zusätzlich 172,56 € gutgeschrieben.
5. Entlassungsgeld:
'Zum Dank' für den ganz abgeleisteten Dienste bekommen Sie zum Schluß nochmal 690,24 € gutgeschrieben.
Stand: Februar 2002
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23.02.2004, 17:32 #34
Zivildienst im Ausland
Zivildienst im Ausland
Zivildienst kann man nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik leisten. Der Andere Dienst im Ausland ist kein Zivildienst, da man Zivildienst nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik leisten kann. Aber es gibt die Möglichkeit den 'anderen Dienst im Ausland' zu leisten.
Zivi weltweit. Der Andere Dienst im Ausland
Dieses Buch hilft bei den anfallenden und nicht immer einfachen Formalitäten und listet Trägervereine auf, bei denen der 'andere Dienst im Ausland' möglich ist.
Gibt u.a. bei Amazon
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23.02.2004, 17:34 #35
Mögliche Tätigkeiten für Zivis
Mögliche Tätigkeitsbereiche im Zivildienst
Pflegehilfe und Betreuungsdienste
Handwerkliche Tätigkeiten
Gärtnerische und landwirtschaftliche Tätigkeiten
Kaufmännische -und Verwaltungstätigkeiten
Versorgungstätigkeiten
Tätigkeiten im Umwelt -und Naturschutz
Kraftfahrdienste
Tätigkeiten im Krankentransport und Rettungsdienst
Mobile Soziale Hilfsdienste
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern
Spitzensportler
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23.02.2004, 17:37 #36
Wie man verweigert
Die folgenden Punkte müssen ausführlich den eigenen Gewissenskonflikt erläutern den man beim Dienst an der Waffe hätte. Andere Punkte die man sonst noch hat, wie „Ich kann mit dem Befehlston nicht umgehen“ etc., die jeder hat, dürfen nicht angesprochen werden!
1. Der Glaube:
Beteiligung an der kirchlichen Gemeinde anführen
Der Glaube verbietet zu töten (10 Gebote..)
Punkte aus dem Religionsunterricht
Punkte des Pfarrers
2. Erfahrungen:
Erzählungen von Opa aus dem Krieg
Eigene Erfahrungen (Bilder der letzten Kriege..)
Einstellung (eigene Meinung) zum Krieg (sinnlosigkeit..)
3. Überlegungsbeispiel:
Es ist wichtig ein Beispiel zu schildern das den Gewissenskonflikt verdeutlicht.
Z.B. man ist im Krieg und ist gezwungen jemanden zu töten; Kammerad wird anvisiert und man muß den Feind töten um den anderen zu retten.
Dadurch sieht man, dass sich der Verweigerer Gedanken gemacht hat.
4. Erziehung:
Ansichten der Eltern, die man übernommen hat oder auch richtig findet
Ansichten der Lehrer, Geschichtliche Beispiele etc.
Zum Schluss
Dies sind jetzt nur ein paar grobe Punkte. Du solltest aber die vier Themen unbedingt reinbringen! Außerdem sollte die Verweigerung nur auf Deiner Meinung und Deinem Gewissenskonflikt bestehen. Wenn von anderen Leuten gesprochen wird, dann sag das Du auch Ihrer Meinung bist oder das Du die Meinung übernommen hast!
Wichtig:
Eigene Meinung; Gewissenskonflikt beim Dienst an der Waffe; Hart und deutlich darauf zielen das der Dienst mit der Waffe nicht mit Deinem Gewissen zu vereinbaren ist (Vorletzter Satz); Sauber Gegliederte Absätze, die Einzelnen Punkte sollen für sich sprechen;
So, hoffe das ihr mit den Infos klarkommt.
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23.02.2004, 18:49 #37
Bei mir isses auch bald soweit,..Post hab ich schon bekommen, wenn ich zur Musterung muss, dann wollen die sich nochmal melden,..
Dann werd ich mir wohl schonmal ne verweigerung besorgen,.. Ansehen ?
Bodybuilding-Maschine, Marke...
10.01.2025, 12:33 in Bodybuilding allgemein