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Thema: Fahrzeugbrief beantragen!
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25.05.2014, 12:20 #16
Einen "Normalfall" gibt es vor Gericht nicht, jeder Einzelfall mit all seinen Mosaiksteinchen ist individuell vom Richter zu würdigen und selbst bei völlig identischen Mosaiksteinchen kann das ein Richter anders sehen, als ein anderer. Es bleibt aber die juristische Verfahrensregel, die besagt, wer einen Anspruch geltend macht, muß ihn beweisen. Hier geht es zunächst um den Anspruch gegen die Mutter, den Fahrzeugschein herauszugeben, also Eure Forderung - Eure Beweispflicht. Jede non liquet Situation wird dazu führen, daß Ihr den Anspruch nicht werdet durchsetzen können. Daher mein Rat, erzielt mit der Mutter eine Einigung, die erwachsener Menschen würdig ist. Gerade auch weil es die Mutter ist, die man nicht reduzieren sollte auf eine normale Person, die einem als man klein war den Hintern abgeputzt hat.
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28.05.2014, 10:15 #17GastGast
Um nochnal auf das Thema zurück zu kommen
War die Woche bei einem Anwalt für Verkehrsrecht und dieser sagte mir: ganz egal wer den Brief hat oder wer drinne steht. Der der einen gültigen Kaufvertrag hat ist der Eigentüner. Wenn der Halter den Brief einbehält und nicht freiwillig hergeben möchte, dann kann man den schritt gehen und ein zivilrechtliches verfahren einleiten.
Dann geht man zum straßenverkehrsamt und lässt sich den Schein neu ausstellen.
Daraufhin muss der Halter dazu stellung nehmen. Ist der schein abhanden gekommen, so muss der halter die dafür entstanden kosten tragen. Die weitern schritte werden aber am besten von einem Anwalt druchgeführt
FAKT ist: der Halter ist nicht det Eigentümer. Der Eigentümer ist der der einen Gültigen kaufvertrag hat.
Und ein Mübdlicher Vertrag oder Handschlag ist nur wirksam wenn beide das gleiche aussagen. Ansonsten stößt Aussage gegen aussage
Der anwalt rät: niemals einen mündlichen vertrag auf zu setzen. Ist besser für beide. Ansehen ?
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28.05.2014, 12:16 #18Der der einen gültigen Kaufvertrag hat ist der Eigentüner
Die Mutter könnte beispielsweise behaupten:
- ich habe den Wagen angeschafft, fahren sollte ihn aber meine Tochter. Deswegen sollte sie einen Wagen aussuchen und sich um den Kauf kümmern. Das Geld kam aber von mir und ich habe den Wagen auch auf mich zugelassen und versichert, da es mein Auto ist
- meine Tochter hat den Wagen zwar gekauft, sich das Geld dafür aber von mir geliehen. Ich brauche jetzt das Geld selbst, aber meine Tochter hat es nicht wie vereinbart zurückgezahlt. Darum nehme ich den Wagen jetzt als Pfand, bis ich mein Geld zurückerhalten habe.
Wie wollt Ihr das Gegenteil beweisen?
Für die Mutter reicht es aus, etwas zu behaupten. Denn sie erhebt vor Gericht keine Forderung gegen die Tochter, also braucht sie auch nichts zu beweisen. Die Tochter erhebt eine Forderung und muß sie daher beweisen, sobald die Mutter das Gegenteil behauptet und die Tochter daher beweisfällig wird. Möglich wären alle drei Abläufe, der, den die Tochter behauptet ebenso, wie auch die Abläufe die die Mutter behaupten könnte. Es ist daher für das Gericht nicht eindeutig feststellbar, wem der Wagen jetzt wirklich gehört, wie Du schon sagst - Aussage gegen Aussage. Die Klage der Tochter gegen die Mutter wäre abzuweisen, da der mutmaßliche Anspruch der Tochter zwar möglich aber nicht erwiesen ist. Die Prozeßkosten zahlt der Verlierer und ansonsten seid Ihr keinen Schritt weiter.
Die weitern schritte werden aber am besten von einem Anwalt druchgeführt
Mein Rat bleibt weiterhin, redet mit der Mutter statt Euer Geld in sinnlosen Rechtsstreiten zu verschleudern und damit keine Probleme zu lösen, sondern sie zu vergrößern. Wenn Ihr mit nem Anwalt kommt, schaltet die Mutter vermutlich erst recht auf stur und sie hat alle Chancen, damit durchzukommen.
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28.05.2014, 13:30 #19GastGast
Ich weiss nicht was ich mich hier eigentlich rechtfertige und IMMer und IMMER wieder diese unqualifizierten antworten bekomme. Von leuten die mir erzählen müssen es besser zu wissen
Ein anwalt hat mir das bochmal bestätogt und sagte sogar noch klipp und klar das man keine angst haben muss das auti zu verlieren
Der mensch der das Auto mit einem Kaufvertrag erworben hat ist der Eigentümer. Fall die mutter sagt, das sie der Eigentümer sei. Muss sie ersteinmal etwas anderes nachweisen können. Das wäre wie gesagt ein kaufvertrag und den hat sie nicht. Eine behauptung anzustellen, das sie die eigentümerin sei muss sie irgendwo wiederlegen können. Da meine Freundin dies aber abstreitet ist ihre Aussage mündlich nicht geltend
Bezahlt hat sie das auto mit einer Bankü erweisung damals und die mutter ist so verschuldet das sie gar nicht das geld dafür aufbringen kann um solch ein Auto zu zahlen.
Ist ja auch lunte.. ich beende das Gespräch nun
Was ich nur noch sagen möchte
Der anwalt hat uns den brief wieder besorgt und er liegt zuhause Ansehen ?
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28.05.2014, 13:39 #20
Der ist ja schnell von heute 09:15 bis jetzt den Brief zu beschaffen.
RESPEKT
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28.05.2014, 13:45 #21
Ende gut, Alles gut Ansehen ?
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28.05.2014, 13:51 #22
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28.05.2014, 14:01 #23
Geiler Thread Ansehen ?
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28.05.2014, 15:15 #24
nun ist Schluss hier Ansehen ?
Der Große MB-Umwelt-und-Klimaaward...
23.12.2024, 20:28 in Fun