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  1. #1

    Ausrufezeichen Ebay - Käufer sagt, Ware sei defekt!?

    Hallo,

    wie am Titel schon zu sehen ist, habe ich ein Problem mit einem verkauften Artikel bei Ebay.

    Es handelt sich um einen Teufel Concept E Subwoofer den ich am 29.09.2013 als voll funktionstüchtig verkauft habe.
    Verkaufsabwicklung lief wunderbar und am 08.10.13 hat der Käufer die Ware erhalten.
    Nun habe ich heute, also 3 Wochen später, eine Nachricht vom Käufer erhalten, in der es heißt, dass der Subwoofer defekt sei bzw. immer ausgeht (alles aber sehr sachlich und nicht vorwurfsvoll oder ähnlich geschrieben).

    Nun weiß ich nicht wirklich, wie ich mich verhalten soll, da der Subwoofer vor dem Verkauf noch einwandfrei funktionierte.

    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen oder sogar aus eigenen Erfahrungen sprechen.


    Mfg

    StopfKnopf

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  2. #2
    ich hatte ein ähnliches problem, als ich mein iphone verkauft hatte….der käufer hatte aber n fall eröffnet und behauptet das iphone hätte einen pixelfehler gehabt…auf eine rücknahme hab ich mich nicht eingelassen, jedoch hab ich eine preisliche kulanz eingeräumt und ihm 20 euro erstattet….also vlt kannst du auf diese weise das problem lösen….aber auf eine rücknahme der ware ganz und gar nicht einlassen, denn nach 3 wochen nutzung durch den käufer ist auch nicht mehr zu klären, wer nun für den defekt verantwortlich ist

  3. #3
    Puh! Rechtlich bist du glaube ich auf der sicheren Seite!
    Da es ein Privatverkauf war und somit ja jegliche Garantie/Rücknahme entfällt. Zudem müsste ein Defekt sofort angemahnt werden und er hat ja 3 Wochen verstreichen lassen..... Ich finde, da liegt es jetzt an dir ob du kulant bist und auf das Geld verzichtest und ihn zurücknimmst oder ob du sagst " pech gehabt, tut mir Leid". Ich bin kein Jurist, aber rechtlich bist du meiner Ansicht nach im Recht.

    @ Ich persönlich würde ihn nicht zurücknehmen und je nach dem wie nett und einsichtig der Käufer ist auch wie von Roymeloy angesprochen höchstens einen Preisnachlass gewähren....

  4. #4
    Ansehen ?


    kurz gesagt, wenn du ausdrücklich erwähnt hast, dass du die ware nicht zurücknehmen wirst dann bist du auf der sicheren seite, zumal der käufer sich durch sein gebot auf diese geschäftsbedingung einlässt
    Geändert von Roymeloy (29.10.2013 um 16:19 Uhr)

  5. #5
    Danke schon mal für die Antworten.

    Den Verweis mit "Da es sich um einen Privatverkauf handelt, keine Rücknahme, Garantie und Gewährleistung" hatte ich selbstverständlich in die Auktion hinein geschrieben.

    Ich werde dann heute noch Kontakt mit dem Käufer aufnehmen, um mir erst einmal den Defekt genauestens beschreiben zu lassen.
    Ich hoffe das sich das Problem dann ggf. mit einem Preisnachlass beseitigen lässt. :/

  6. #6
    Also Ich würde da keinen Preisnachlass geben oder ähnliches.
    Du hast das Teil voll funktionstüchtig verkauft. (Wenn es stimmt.....)
    Basta.

    Es sei denn er kann dir das Gegenteil rechtlich beweisen . Was wohl sehr unwarscheinlich ist .........

  7. #7
    Den Verweis mit "Da es sich um einen Privatverkauf handelt, keine Rücknahme, Garantie und Gewährleistung" hatte ich selbstverständlich in die Auktion hinein geschrieben.
    Dann kann er nur auf Kulanz von dir hoffen. Würde dem Käufer auch erstmal fragen, was genau das Problem ist.
    Drei Wochen ist schon eine lange Zeit. Ansehen ?

  8. #8
    Um welchen Streitwert gehts denn?

    pong

  9. #9
    Ansehen ? Zitat von pong Ansehen ?
    Um welchen Streitwert gehts denn?

    pong
    119€ insgesamt. Waren halt noch boxen und kabel mit dabei, wovon aber, wie gesagt, nur der subwoofer das eigentliche Problem darstellt.

  10. #10
    Wo ist nun das Problem? Soll er das Klumpat zurückschicken und fertig. Annulierts das Geschäft und fertig. Es wird sich ja wohl problemlos ein anderer Käufer finden .. würde lokale Kleinanzeigenservices bevorzugen.

    Fotos wo du erkennen kannst, dass es dein Gerät in einwandfreiem Zustand ist hast ja gemacht. Schreibst ihm auch, aber auch, dass wenn das Gerät bzw. Zubehör arge Gebrauchtspuren aufweist du eine Wertminderung geltend machst.

    pong

  11. #11
    Und wann der Schaden in den 3 Wochen innerhalb des Gerätes entstanden und von außen nicht sichtbar ist? Dann wäre es ordnungsgemäß verkauft worden! Wer weiß schon was der neue Besitzer damit angestellt hat. Auch gute Systeme kann man überlasten und somit einen Defekt hervorrufen.

    Würde es entweder drauf ankommen lassen, dass er einen Defekt vor Kauf nachweist und du das Gerät wissentlich falsch beschrieben hast oder einen kleinen Nachlass geben.

  12. #12
    Ansehen ? Zitat von Thorjin Ansehen ?
    Und wann der Schaden in den 3 Wochen innerhalb des Gerätes entstanden und von außen nicht sichtbar ist? Dann wäre es ordnungsgemäß verkauft worden! Wer weiß schon was der neue Besitzer damit angestellt hat. Auch gute Systeme kann man überlasten und somit einen Defekt hervorrufen.
    Das ich auch der Punkt, weswegen ich nun so unsicher bezüglich meines folgenden Handelns bin.
    Hätte sich der Käufer gleich sofort nach dem Wareneingang über einen defekt beklagt, wäre es für mich hinsichtlich der Kulanz weitaus einfacher. Zwar wäre es mir dann trotzdem noch schleierhaft, wieso das Gerät plötzlich nicht mehr funktionstüchtig sei, aber 3 Wochen sind nun mal eine ganz andere Marke.

    Wie gesagt ich schreibe dem Käufer zurück, damit dieser schon einmal weiß, dass ich bereitwillig bin den Konflikt zu lösen.

  13. #13
    Ansehen ? Zitat von pong Ansehen ?
    Wo ist nun das Problem? Soll er das Klumpat zurückschicken und fertig. Annulierts das Geschäft und fertig. Es wird sich ja wohl problemlos ein anderer Käufer finden .. würde lokale Kleinanzeigenservices bevorzugen.
    Ich würde es nicht annulieren lassen.

    "Da es sich um einen Privatverkauf handelt, keine Rücknahme, Garantie und Gewährleistung." Ansehen ?
    Warum wird dieser Satz standardmäßig in jede Privatauktion geschrieben? Genau für solch einen Fall nämlich. Du gibst keine Gewährleistung auf das Gerät. Ob das Teil jetzt nach 3 Wochen, nach 3 Monaten oder nach 3 Jahren kaputt geht - das ist leider das Pech des Käufers.

    Ich würde ihn explizit darauf hinweisen, dass du im Recht bist und du ihm (wenn du magst) lediglich aus Kulanzgründen eine kleine Preisminderung anbietest.

    Pech mit gebrauchten, gerade technischen Geräten, kann man immer haben (!)

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