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  1. #1
    Gast
    Gast

    Feiertagsarbeit

    Hey ich habe bei Google geschaut und nix konkretes gefunden was meine frage beantwortet.

    Ich habe die Woche Nachtschicht und Freitag ist ja ein Feiertag?! Ich muss von Donnerstag auf Freitag aber noch arbeiten und frage mich wie es mit den Zuschlägen aussieht

    Bekomme ich welche Für den Feiertag oder nicht weil eigentlich arbeite ich ja den Mittwoch aus und nicht den Feiertag versteht ihr? Würde mich mal interessieren wie genau man jetzt mit Zuschlägen bezahlt wird

    Arbeite von

    21:45 - 06:15

    •   Alt

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  2. #2
    Das sollte im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag stehen. Soweit ich weiß gibt es da keine allgemeingültigen Regelungen.

  3. #3
    Von 21.45-23.59 Uhr bekommst du den normalen Nachtzuschlag von 25% und den von 0-4 Uhr den Feiertagszuschlag von 125% Ansehen ?

  4. #4
    Gast
    Gast
    @Thorjin:
    Ich sehe leider unter der Quelle nur Beispiele wenn der Tag vorher ein Feiertag war und nicht wenn man in einen rein arbeitet... Entweder übersehe ich da etwas oder ich habe richtig gelesen...
    . Da stehen Beispiele wie z. B.
    26.12 auf den 27.12

    Aber bei mir ist es ja so das ich in den Feiertag rein arbeite und nicht raus arbeite verstehst du? Kannst du mir nen Auszug geben wo das steht bzw. Was ich übersehen habe oder ist das da nicht enthalten? :/

  5. #5
    Wenn die Uhr auf 0:00 Uhr umschlägt, ist es der Feiertag. Soooomit arbeitest du die Stunden bis zum Feierabend an einem Feiertag, der mit den entsprechenden Stunden und den Zuschlägen berrechnet wird.

  6. #6
    Vorsicht aber was Zuschläge angeht, wenn es die normale Arbeitszeit am Feiertag betrifft... (zumindest bei uns ist es offiziell so), da der Feiertag ohnehin bezahlt wird heißt das dann bei uns, dass man wenn man am Feiertag arbeitet 100% Zuschläge bekommt, aber da der Feiertag zu 100% bezahlt wird hebt sich das auf! Es könnte also sein, dass du auch nach Mitternacht "nur" die normelen Nachtzuschläge bekommst, falls das deine normale Arbeitszeit ist.

  7. #7
    Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, sind abweichend folgende Sätze steuerfrei:

    • 40 % für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr
    • 50 % für Sonntagsarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein Sonntag war
    • 125 % für Feiertagsarbeit in der Zeit von 0 bis 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein Feiertag war
    • 150 % für Feiertagsarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein besonderer Feiertag war


    DAs ist doch recht eindeutig oder nicht? Die 3 Punkte darunter treffen ja nicht zu. Ergo werden bis 23.59 Uhr die normalen Zuschläge gezahlt (glaub 25% ab 20 Uhr) und von 0-4 Uhr eben 40%.

  8. #8
    Thorjin, wenn ich das richtig interpretiere geht es da lediglich um die steuerliche Behandlung. Nur weil die Sätze steuerfrei sind heißt das ja nicht, dass diese auch jeder Arbeitgeber zahlt oder sehe ich das falsch?

  9. #9
    Feiertagszuschläge sind immer steuerfrei, daher ist das in dem Text so beschrieben Ansehen ?

  10. #10
    Dass die Zuschläge steuerfrei sind ist schon klar, aber lediglich Zuschläge für Nachtarbeit sind gesetzlich verpflichtend zu zahlen. Sonn- und Feiertagszuschläge müssen vom Arbeitgeber nur gezahlt werden, wenn ein Tarifvertrag existiert, der dies vorschreibt.

    Ansehen ?