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  1. #1
    Gast
    Gast

    Krankheit & krankmeldung

    Guten Tag die Herrn!
    Ich wurde am Montag wegen Magendarm krank geschrieben und das bis heute, weil der Arzt sagte mir:
    Normalerweise dauert eine bakterielle Magendarm Infektion um die 3-4tage
    Da ich es seit Samstag hatte meinte dieser ich solle erstmal bis Dienstag abwarten...
    Nun war ich heute erneut beim Arzt weil die Übelkeit der Schwindel und das erbrechen ist immernoch da...
    Der Stuhlgang hat sich gebessert und es ist soweit glaub ich alles wieder gut beim kacken ... Schwindel, magenkrämpfe, Übelkeit und erbrechen ist noch da...

    Nun habe ich heute nochmal drei tage krank Schreibung bekommen und der Arzt geht von einer magenschleimhautentzündung aus
    Hat trotzdem eine stublprobe genommen und eingeschickt wo er Freitag Mittag die Ergebnisse von erhält

    Nun habe ich dem Arbeitgeber gesagt das ich Freitag Mittag erst weiß was es genau ist und man dann weiter sieht

    Mein Arbeitgeber nicht erfreut und sagte "wehe ich falle nächste Woche auch noch aus... Ich soll die krankmeldung herbei schaffen!!!!" und hat dann aufgelegt

    Nun ist dieser nicht erfreut was ich ja auch verstehen kann und weiß selber
    Das wir viel Zutun haben aber was will ich machen?

    Nun zur eigentlichen Frage
    Vor zwei Monaten hatte ich das schonmal das ich zwei tage krank war wegen Magendarm (Donnerstag und freitag)

    Und im Februar war ich eine Woche krank wegen einer Grippe

    Und im November lag ich eine Woche im Krankenhaus


    Das reiht sich ja schon an sind grobe 3 1/2 Wochen wenn man es kritisch sieht


    Ich bin fest angestellt habe einen unbefrissteten Vertrag und arbeite immer zuverlässig... Mache Überstunden ohne wiederworte wenn sie angeordnet werden... führe zum teil schichten selber wenn viel Zutun ist wie jetzt und ich falle ja jetzt aus und es kann keine doppelschicht gefahren werden weil ich nicht da bin...



    Nun zur frage:
    Wie sieht es aus mit Kündigungsschutz... Kann der Arbeitgeber mich kündigen wenn ich jetzt öfter krank war? :O
    Habe ein schlechtes gewissen meinen Kollegen gegenüber und denke immer das schlimmste...



    Kann mir wer was zu dem Thema sagen?

    •   Alt

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  2. #2
    Nein, er kann Dich nicht kündigen, solange Du die Krankmeldungen immer fristgerecht abgibst. Ich rede jetzt von den offiziellen Krankmeldungen vom Arzt, die müssen unverzüglich beim AG abgegeben werden. Sollte er Dich aufgrund von Krankheit rauswerfen wollen, muss es vorher eine Untersuchung beim Vertrauensarzt geben, bei der die Zukunftsprognose negativ ausfallen müsste. Das kann bei Dir nicht der Fall sein, dafür bist Du erstens nicht lange genug krank gewesen und zweitens auf unterschiedliche Krankheiten krankgeschrieben gewesen.
    Was Dir trotzdem passieren kann, ist daß er versucht Druck zu machen (tut er ja schon) und Dich rauszumobben. Wenn mein AG mir so nen Spruch drücken würde, wäre mein nächster Anruf beim Betriebsrat. Allerdings gibt es den ja nicht in jeder Firma. Bist Du gewerkschaftlich organisiert? Wenn ja, kriegst Du da kostenlose Beratung und Beistand von Juristen.

  3. #3
    So ganz ohne weitere geht das nicht. Dazu sind > 52 oder 54 Krankheitstage im Jahr notwendig und keine Besserung in Aussicht. Erst dann kann der Arbeitgeber dahingehend etwas unternehmen. Voruasgesetzt natürlich, du hast immer die Fristen zur Meldung der Krankheit und Abgabetermine der AU eingehalten. Ansonsten kann der Areitgeber sich natürlich darauf beziehen oder sich andere kleine Gründe (z. B. zu spät erscheinen, Pause überziehen etc.) suchen und er wird sie auch finden.

  4. #4
    Gast
    Gast
    Diese gründe wird er nicht finden weil ich immer pünktlich bin und immer 100 Prozent arbeite

    Ich werfe die krankmeldungen immer am gleichen Tag noch persönlich mit einem zeugen in dem Briefkasten abends bei der Arbeit

    Weil es immer bettlägerisch war was ich hatte musste ich jemanden zum fahren haben der abends mit mir hin fährt....
    Weil der versicheringsschutz nicht greift wenn ich nen Unfall baue
    Daher habe ich immer zeugen...
    Und ich war die Jahre davor sogar wie gar nicht krank und habe seit Dezember meinen unbefristeten Vertrag...


    Betriebsrat haben wir... Da werde ich mal wegen der plumpen aussage hin gehen und das auflegen...

    Danke für die schnelle antworten

  5. #5
    Anstatt mit Zeugen abends vorbeifahren, würde ich ein Einschreiben mit der Post schicken (Einschreiben per Einwurf reicht aus). Da hast du zu 1000 Prozent vor Gericht mit bestand, weil du ja einen Nachweis von der Post hast. Wenn ein Freund mitfährt weiß ich nicht, ob ein Richter das eventuell als Gefälligkeitsaussage wertet.

  6. #6
    Gast
    Gast
    Einschreiben zählt wie eine Zeugenaussage, denn als Zeuge ist man ja verpflichtet die Wahrheit zu sagen =)
    Ich weiß das sowas genau so vor Gericht kommt

  7. #7
    Man ist verpflichtet die Wahrheit zu sagen, aber dennoch macht es nicht jeder und wenn es ein Freund von dir ist, kann es durchaus so ausgelegt werden wie fabian es beschrieben hat. Ansehen ?

  8. #8
    Gast
    Gast
    Klar das stimmt
    Aber dadurch das meine Tante einen eigenen laden hat und sie mal eine Kündigung in den Briefkasten geworfen hat und einen Zeugen braucht weiß ich das dies rechtens ist... =)

  9. #9
    Hat auch niemand gesagt, dass es das nicht ist. Ansehen ? Hilft nur nicht wenn das Gericht dem Ausagendem nicht glaubt.

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