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09.12.2012, 12:51 #16
(1) Ein minderjähriges Kind kann ohne ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten.
steht ja deutlich da....Da meine Eltern erst im Nachhinein darüber aufgeklärt wurden, ist das ganze ja hinfällig.
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09.12.2012, 12:53 #17
Jo hast de recht, da hatte ich ne falsche Zahl im Kopf, dachte es gilt bis zum vollendeten 7. Lebensjahr.
Naja wie auch immer er muss zahlen.
Und noch etwas ich finde es ganz ehrlich auch scheisse von dir legend, erst was zu bestellen und dann nicht bezahlen dann kommt der anwalt und dann nach einer ausrede suchen um drumherrum zu kommen, dies wird dir aber in dem Fall nicht gelingen.Geändert von MirkoB (09.12.2012 um 12:55 Uhr)
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09.12.2012, 12:54 #18
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09.12.2012, 12:58 #19
(1) Ein minderjähriges Kind kann ohne ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten.
(2) Nach erreichter Mündigkeit kann es jedoch über Sachen, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, und über sein Einkommen aus eigenem Erwerb so weit verfügen und sich verpflichten, als dadurch nicht die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wird.
(3) Schließt ein minderjähriges Kind ein Rechtsgeschäft, das von Minderjährigen seines Alters üblicherweise geschlossen wird und eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft, so wird dieses Rechtsgeschäft, auch wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht vorliegen, mit der Erfüllung der das Kind treffenden Pflichten rückwirkend rechtswirksam.
Ich verweise hier mal auf Abs. 3 ! Bedeutet also, du müsstest Zahlen.
Ist denn ein Brief vom ANWALT gekommen oder von der Firma ?
Aber sag uns bitte, wie wir dir helfen sollen, wenn du uns nicht helfen kannst ? Kannst du uns bitte wenigstens die Internetseite vom Laden geben ?Geändert von MasterB (09.12.2012 um 13:02 Uhr)
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09.12.2012, 12:58 #20
Rechtslage in Österreich [Ansehen ? ]
In Österreich genügt es für das (rückwirkende) Zustandekommen des Vertrages, dass das Kind seine Pflichten erfüllt, sofern es sich um ein alterstypisches Geschäft handelt, in einer geringfügigen Angelegenheit des täglichen Lebens. Eine Altersbeschränkung besteht dabei nicht.
das ist aus wikipedia ... tjo somit steht es fest das du zahlen musst, andere Ländere andere sitten ^^
Wenn du es genauer wissen willst musst du dich in Österreich erkundigen.
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09.12.2012, 13:00 #21
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09.12.2012, 13:04 #22
Ist denn ein Brief vom ANWALT gekommen oder von der Firma ?
Aber sag uns bitte, wie wir dir helfen sollen, wenn du uns nicht helfen kannst ? Kannst du uns bitte wenigstens die Internetseite vom Laden geben ?
Das kann ich dir nicht sagen, da ich kein Anwalt bin. Meinungen zählen (leider) nicht.Geändert von MasterB (09.12.2012 um 13:06 Uhr)
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09.12.2012, 13:05 #23
Legend ist 17 und darf sich in Ö dadurch zu sogut wie jedem Geschäft verpflichten, existenzbedrohende und Ausbildungs (und ich bilde mir ein Arbeits)-Verträge abgesehen. Über dein Alter kommst du da nicht raus, keine Chance. Eventuell anders, Internetgeschäft ist eine Spezialsache, aber: Ich fände es richtig scheiße von dir dich jetzt auch noch rauszuwinden wie ein Wurm. Du hast was bestellt, du wolltest es nicht mehr & hast es nicht (!) storniert, dafür hast du nach meinen moralischen Gesichtspunkten zu zahlen, und wenn du das monatelang nicht tust ist es nicht verwunderlich dass diverse Mahn&Anwaltskosten die Summe erhöhen. Verbuch' es als Lehrgeld und nimm die Erkenntnis mit dass ein Geschäft auch immer eine Verpflichtung bedeutet ;- )
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09.12.2012, 13:11 #24
Da alterstypisches Geschäft keine klare Definition hat ist es Auslegungssache, deswegen habe ich meine Meinung geschrieben, aber das ist auch nicht so wichtig,
da beide Varianten kumulativ vorliegen müssen, reicht es, dass 37€ nicht geringfügig sind.
@Cofloh:
würd ich nicht sagen, ich hab z.b. in einem BR Fall einen Jugendlichen (16) gehabt, der ein Moped(200€) gekauft hat, dieses Rechtsgeschäft war am Ende nicht wirksam... (Der Kaufvertrag war nicht existenzbedrohend)
Deine Ansicht ist zu streng...,
aber den Rest deiner Meinung teile ich grundsätzlich schon ^^' (moral und so)Geändert von dArc (09.12.2012 um 13:14 Uhr)
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09.12.2012, 13:15 #25
Ich teile Coflohs Meinung voll und ganz, habs ja auch schon in etwa so geschrieben. ^^
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09.12.2012, 13:16 #26
Naja, das Poster hatte einen Originalkaufpreis von 37 (stand oben, ich glaube es waren 37?) €, ich hab keine praktische Erfahrung mit rechtlichen Dingen, aber wie gesagt, ich kanns mir nicht vorstellen..und wills auch nicht. Jeder kann und darf mal Fehler machen, aber einem 17 jährigen Narrenfreiheit in geschäftlicher Hinsicht einzuräumen kann nicht Sinn und Zweck der Gesetzgebung sein, die ihn zwar beschützen soll (und muss), aber auch ein bissl Spielraum lassen - in beide Richtungen Ansehen ?
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09.12.2012, 13:22 #27
Ich weiß nicht wie das in Ö ist, aber in D muss man sowohl Käufer als auch Verkäufer bei der Versäumnis von Fristen erst in Verzug setzen.
Wikipedia sagt zum Verzug folgendes:
Schon beim objektiven Verzug hat der Gläubiger ein Wahlrecht: Er kann am Vertrag festhalten und auf Erfüllung bestehen oder eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Verstreichen vom Vertrag Ansehen ? (Dieser Pflicht wäre die Firma in diesem Falle nicht nachgekommen, wenn sie dich wirklich nicht benachrichtigt/aufgefordert haben). Der Gläubiger soll dem Schuldner so noch eine Möglichkeit zur Erfüllung geben. Wichtig ist dabei die Einheit von Rücktrittserklärung und Nachfristsetzung, siehe dazu Ansehen ? Abs. 1 ABGB. Beispiel: „Ich erachte mich an den Vertrag nicht mehr gebunden, wenn Sie Ihre Leistung nicht bis zum [Datum]/nicht binnen [Zeitraum] erbringen.“ Diese Nachfrist muss weiters angemessen sein.Wurde der Verzug vom Schuldner verschuldet, spricht man vom subjektivem Verzug. Der Gläubiger hat das gleiche Wahlrecht wie beim objektiven Verzug, den Schuldner können aber zusätzlich Schadensersatzpflichten treffen (Da hier wohl eher ein subjektives Verschulden vorliegt, hätten Sie rein theoretisch Anspruch auf die Zinsen der 37€, diese müssten sie dann aber einfordern. Dem würde ich einfach nicht nachgehen, da kein Anwalt, Notar oder gericht dir eine Rechnung über 50 Ct schreiben wird) : Bei rechtmäßigem Vertragsrücktritt kann der Gläubiger Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen, beim Festhalten am Vertrag den sog. Verspätungsschaden. Er kann Ersatz für alle Kosten und Schäden verlangen, die ihm durch die verspätete Lieferung oder Leistung entstanden sind. Dieser Schadensersatzanspruch setzt freilich – wie überhaupt jeder Schadensersatzanspruch im Bereich der Verschuldenshaftung nach ABGB – einen konkreten Schaden voraus. Gerade daran wird es im privaten Bereich oft fehlen, ist doch der „Schaden“, der einem beispielsweise durch Ärger über eine verspätete Leistung entsteht, kein ersatzfähiger Schaden im Rechtssinn.
Bei Geldschulden können aber in jedem Fall – unabhängig von einem konkreten Schaden – die gesetzlichen oder davon abweichenden vereinbarten Verzugszinsen gefordert werden. Die Verzugszinsen betragen seit 1. August 2002 zwischenAnsehen ? aus unternehmerischen Geschäften 8 Ansehen ? über dem Ansehen ? (davor betrugen sie 5 % pro Jahr). Da der Basiszinssatz in Österreich anders gerechnet wird als in Deutschland, resultieren daraus (geringfügig) andere Verzusgzinssätze.Ansehen ? Dabei ist der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gültige Basiszinssatz für das nächste Halbjahr maßgebend. Diese Zinshöhe gilt, wenn nichts abweichendes vereinbart ist und auch wenn kein Verschulden am Verzug vorliegt.Ansehen ?
Sollte die Firma darauf bestehen, dass sie dich schriftlich (und davon gehe ich mal aus, dass ne Mail in so nem Falle nicht ausreicht) in Verzug gesetzt hat, obliegt ihr im Falle einer Verhandlung die Beweispflicht.
Ich würde an deiner Stelle folgendes tun. Das Unternehmen anschreiben und um außergerichtliche/außeranwaltliche Klärung bitten und zeitgleich auf obige Klausel und das nichtgetätigte In-Verzug-Setzen und die daraus resultierenden Rechtsfolgen hinweisen.
Sollte die Firma dann nicht einwilligen, so würde ich es wohl auf eine Verhandlung ankommen lassen, da wohl kein Gericht einen Streitwert von 137€ verhandeln würde.
Ansonsten kann ich den anderen nur Recht geben. moralisch sit es nicht vertretbar. Eine einfache E-Mail mit "Hiermit trete ich vom Kaufvertrag zurück" hätte wohl auch gereicht.
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09.12.2012, 13:23 #28
Naja also Narrenfreiheit wäre jetzt übertrieben ^^ und wenn ein Onlineshop mit 17 Jährigen Rechtsgeschäfte eingeht, ist das auch zum Teil ihr Risiko (Natürlich hat Legend. hier den Größteil des Verschuldens) und dass er jetzt nicht zahlen muss, steht ja auch nicht fest und nachdem meine Fragen gekonnt, mehrmals übersehen und nicht beantwortet wurden, werde ich mich nun auch aus der Diskussion ausschließen.
und Moral und Recht haben selten was miteinander zu tun (habe ich sehr früh gemerkt)
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09.12.2012, 13:28 #29
Leute, ganz ehrlich: Einen Österreicher hier in deutschem Recht zu beraten (es ist vielleicht ähnlich, aber im Recht kommt es auf Details an) und dazu noch mit irgendwelchem Halbwissen - was soll ihm das bringen? Und selbst die Beiträge hier, die immerhin auf österreichisches Recht eingehen, beruhen offenbar weitgehend auf Spekulation.
@TE: Warum stellst du die Frage nich einfach in einem österreichischen Jura-Forum?
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09.12.2012, 14:14 #30
lol was für Assis sind das den bei dem Shop, ich habe auch schon öfter was bestellt, und habs mir dann anders überlegt, hab einfach nichts mehr gemacht, ist auch nie was gekommen^^, dass die soweit gehen omg werd ich in Zunkuft besser aufpassen
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