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  1. #1

    Schreiben von einem Rechtsanwalt

    Habe am 25.9.12 eigentlich ein Poster über VK bestellt. Habe mich aber dann entschieden das Poster doch nicht zu kaufen, somit habe ich das Geld dann nicht überwiesen.

    Nun habe ich ein Schreiben bekommen das am 23.11.2012 weggeschickt wurde bekommen: Ich solle 140 Euro zahlen, da ich das Geld nicht überwiesen habe (rechtsanwaltkosten sind schon dabei etc)

    Nun...ist da möglich, per Vorkasse bestellen und dann das Geld nicht überweisen? Ist das nicht nur über Nachname so regelbar?

    Helft mir bitte schnell, die Kosten steigern sich weiterhin (Mahngebühren und Zinsen) Ansehen ?

    •   Alt

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      |
       

  2. #2
    Hast du vorher eine oder mehrere Mahnungen zur Zahlungsaufforderung bekommen?
    Man sollte die Bestellung aber schon eben stornieren, aber ich denke das weisst du ja jetzt.

  3. #3
    Nein ist nichts gekommen, aber wie soll ich sowas beweisen?

    Außerdem lese ich im Inte gerade das ein Kauf im Internet ohne Einwilligung der Eltern nicht möglich ist und somit unwirksam. Wie sieht das aus? Gibt es irgendeinen Weg da rauszukommen?

  4. #4
    wie viel hat denn das Poster gekostet?

    wie heisst die Seite von der du sie bestellt hast?

    ich nehm an du hast auf eigenen Namen bestellt?

  5. #5
    du bist schon beschränkt geschäftsfähig.

    Also nochmal. Du hast eine Bestellung getätigt, Zahlung per VK? Hast du eine Auftragsbestätigung erhalten? Nicht Bestellbestätigung! Was wird dir überhaupt in Rechnunggestellt? Denn Kosten dürften noch keine enstanden sein.

    pong

  6. #6
    Weggeschickt am 23.11? Schau bitte auf den Poststempel und. nicht auf irgendeine Angabe auf dem Käsezettel.

    Bitte scan das schreiben ein, anonymisiere es und zeigs mal her.

    pong

  7. #7
    Um einen gültigen Kaufvertrag abzuschließen benötigt man 2 rechtskräftige Willenserklärungen. Da du 17 bist und somit geschränkt geschäftsfähig bist, ist deine Willenserklärung nur rechtskräftig wenn:

    Du aus dem Rechtsgeschäft ausschließlich einen Vorteil ziehst (Schenkung etc.)
    Du ein geringwertiges Vermögensgut (K.a. wie teuer so ein Poster ist) mit eigenen Mitteln, die die frei zur Verfügung stehen kaufen willst. Allerdings nur, wenn deine gesetzlichen Vertreter diesem zustimmen.

    Einen ausschließlichen Vorteil bekommst du schonmal nicht aus dem Rechtsgeschäft. Jetzt brauchst du also die Zustimmung von deinen gesetzlichen Vertretern.


    Ich weiß jetzt nicht genau wie das mit der Anfechtung der Willenserklärung abläuft, da mein BGB in der Schule liegt sry. Aber hoffe konnte dir da ein kleines bischen helfen.

  8. #8
    Habe keinen Scanner daher wird das echt schwer.

    Die Bestellung ist im Wert von 37 Euro, diesen Betrag hätte ich überweisen sollen. Nun habe ich gerade in meinem Email Postfach gesehen das ich eine Mahnung bekommen habe, aber müssen diese nicht schriftlich kommen ? (Mahnung kam am 23. Oktober

    Somit stellt sich jetzt eigentlich nur noch die Frage ob ich unter 18 Jahren im Internet über Vorkasse bestellen darf. Die Eltern haben damals auch nicht eingewilligt. Ich habe es bestellt und wollte es von meiner Mutter überweisen lassen was sie aber nicht tat.

  9. #9
    Wie hoch ist der Wert vom
    Poster? Wenn du das Poster mit "Taschengeld" bezahlt hast- also mit freien Geld das dir zur Verfügung steht- ohne das du dafür sparen musstest, brauchst du keine Willenserklärung der Eltern. Ist der Wert so hoch, das du dafür sparen musst, brauchen die eine Einwilligung der Eltern- die Einwilligung muss innerhalb 2 Wochen eingehen, sonst ist das rechtsgeschäft nicht wirksam. In den 2 Wochen ist das rechtsgeschäft schwebend wirksam.

  10. #10
    Google mal nach Paragraph 110 BGB- ich glaube in dem Dreh muss es sein- von gerade im Studio und hab das Thema durch gekaut.

  11. #11
    Kamera am Handy?

    Auch tät mich der Shop interessieren.

    pong

  12. #12
    Nein Mahnungen müssen nicht schriftlich kommen. Die müssen garnicht kommen die können theoretisch auch direkt an ein Inkassobüro übergeben werden.

    Du hast einen Vertrag im Internet abgeschlossen das ist bindend, ohne es storniert zu haben wirst du dieses bezahlen müssen und das solltest du relativ schnell tun.
    Das was sternchen schreibt ist bedingt richtig, aber nicht mehr wenn man 17 ist. Ich bin mir nicht sicher bis zu welchem alter der gültig ist auf jeden fall nicht über 10.(Taschengeldparagraph)

    Wenn er etwas im Internet bestellt kann er dafür haftbar gemacht werden, wenn er es nicht bezahlt. Wenn er sagt er macht das via VK dann muss er es vorher bezahlen und dann wird es ihm zugesandt sobald es überwiesen wurde.

    Tjo du kannst anrufen und fragen ob es ok ist, dass du den normalen Preis bezahlst, aber zahlen musst du früher oder später. Naja ich denke mal du hast daraus gelernt. Ansehen ?

    Welcher Shop es ist ist ansich egal das könnte auch hier passieren bei Muskelbody.
    Geändert von MirkoB (09.12.2012 um 12:30 Uhr)

  13. #13
    Ich würd immernoch gern wissen von welcher Seite du bestellt hast,
    bist du nicht aus Österreich?

    Zuerst sollte mal geklärt werden, welches Recht gilt
    da sollte man doch eher über ABGB reden Ansehen ?

    relevant wäre hier § 151(2,3) ABGB

    und ich würde mirko nicht wirklich zustimmen Ansehen ? , es stimmt bedingt was du schreibst
    Geändert von dArc (09.12.2012 um 12:42 Uhr)

  14. #14
    Meine Ansicht nach kann sich der Händler sowieso brausen gehen.

    pong

  15. #15
    Mirko,
    Lies dir mal Paragraph 110 BGB durch- da steht- " ein von minderjährigen..." und das ist hier der fall. Da der Betrag 37 Euro beträgt, ist das rechtsgeschäft wohl wirksam. Bei 500 Euro ist das wohl anders... Der Vertrag ist wirksam, wenn die mittel ihm zur freien verfügung steht.

    Google nach dem Shop- macht er öfters solche Dinge- dann zum Anwalt.

    Ich geb hier keine Garantie- aber Paragraph 110 BGB ist deutlich.

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