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05.08.2012, 16:19 #1
Frage an die Studenten: Wohnsitz ummelden erforderlich
Hallo,
ich hätte gerne gewusst, ob ich als student (meine tochter) verpflichtet bin, meinen hauptwohnsitz an den studienort zu verlegen. also sprich beim einwohnermeldeamt anmelden.
die studienorte sind richtig scharf darauf, dass man sich ummeldet und gewähren teilweise umzugskostenerstattung oder begrüssungsgeld. warum ?
was bringt das für vor- oder nachteile ?
wie sieht das ganze steuerlich für die eltern aus, wenn der hauptwohnsitz am studienort ist ?
ist leider schwer sich gezielt infos darüber zu verschaffen.
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05.08.2012, 16:30 #2ist leider schwer sich gezielt infos darüber zu verschaffen.
Was ich weiß, ist, dass man verpflichtet ist den Wohnsitz im Studienort anzumelden. Ob als Erstwohn- oder Zweitwohnsitz hängt von der regulären Aufenthaltsdauer ab. Ist man öfters im Studienort, so ist dieser als Erstwohnsitz zu melden. Tut man dies, gibt es Präsente in Form von Geld, Gutscheinen o.ä. der Stadt.Geändert von melloo (05.08.2012 um 16:32 Uhr)
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05.08.2012, 16:37 #3
Verpflichtet ist sie dazu auf keinen Fall. Aus meinem Bekanntenkreis haben sich aber fast alle umgemeldet, weil es diverse Gutscheine und 50EUR gab (und bestimmt immer noch gibt).
Kenne nur einen, der seinen Studienort "nur" als Zweitwohnsitz eintragen lassen hat.
Wie meinst du das genau mit "steuerlich für die Eltern"?
die studienorte sind richtig scharf darauf, dass man sich ummeldet und gewähren teilweise umzugskostenerstattung oder begrüssungsgeld. warum ?
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05.08.2012, 16:45 #4
für seine kinder kann man ausbildungsfreibeträge steuerlich geltend machen.
jetzt ist es nur fraglich, ob das kind zuhause wohnen muss (erstwohnsitz) oder ob das auch gilt, wenn der erstwohnsitz am studienort ist.
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06.08.2012, 00:55 #5
Man ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, sich binnen 14 Tagen am neuen Wohnort anzumelden, tut man das nicht, gilt das als Ordnungswidrigkeit.
Das Interesse der Kommunen an möglichst viel Einwohnern ist in den sogenannten Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz begründet, dort gibt es pro Kopf Einwohner mehr Geld für die Kommune, mehr Köpfe = mehr Geld, außerdem auch mehr Geld pro Kopf. Im Klartext: eine Kommune mit 50.000 Einwohnern bekommt pro Kopf weniger Schlüsselzuweisung, als eine Kommune mit 52.172 Einwohnern pro Kopf erhält.
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06.08.2012, 09:16 #6
Danke robert fuer die ausfuehrliche erlaeuterung.
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06.08.2012, 11:44 #7
Robert, ich wusste gar nicht, dass du Student bist? Ansehen ?
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06.08.2012, 13:32 #8
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06.08.2012, 15:30 #9
Es gibt einige wenige Nachteile, dass du teilweise für beide Wohnsitze irgendwelche Gebühren zahlen musst.
Den Studienort als Wohnsitz melden ist allerdings Pflicht; ein paar Kommilitonen von mir wurden nach ein paar Monaten irgendwie erwischt und haben dann Briefe von der Stadt bekommen mit der Aufforderung sich umzumelden und ner Gebühr von knapp 100 Euro.
Ich habe das ganze dadurch gelöst, dass mein Studienort mein einziger Wohnsitz war, und ich bei meinen Eltern nicht gemeldet war.
Gerade als 2010 solche magischen Worte wie Zweitwohnsitzsteuer aufkamen erschien mir dass die billigere Lösung.
Ich denke niemand kann sich beschweren, wenn du als Student deine Eltern mehrmals die Woche besuchst, oder in den Ferien auch mal mehrere Wochen am Stück dableibst, obwohl du nicht gemeldet bist.
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06.08.2012, 16:20 #10
Vielleicht kann mal jemand noch seine eltern fragen, ob das fuer die steuerklärung egal ist.
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