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  1. #1

    [Wohnung] Kaution durch Nebenkostenabrechnung vermindert ?

    Hi,

    ich habe da mal eine Frage bezüglich Kaution. Also, als ich in meine alte Wohnung eingezogen bin, sollte ich eine Kaution von 900 € zahlen. Habe ich auch gemacht. Nun habe ich Monatlich noch 520 € an Miete gezahlt. Ich bin dann umgezogen und habe die Wohnung auch tiptop hinterlassen, jedenfalls hat der Vermieter nichts zu beanstanden gehabt (War auch die Meinung vom Vermieter). Mein Umzug ist jetzt schon 19 Tage her (31.05.). Ich habe den Vermieter dann vor einigen Tagen nach der Kaution gefragt und er meinte "sobald ich die Nebenkostenabrechnung erstellt habe, werde ich Ihnen die restliche Kaution überweisen". Heißt das also er wird von der Kaution noch was abziehen, oder wie soll ich das verstehen ? Ist das üblich ? Ich dachte immer, die Kaution ist nur dafür da, damit man kleine Verbesserungen (spachteln usw.) an der Wohnung vornehmen kann. Ich meine, wozu habe ich sonst Nebenkosten(war ja in der Miete enthalten) bezahlt ? Wenn ich falsch liege, dann sagt es mir bitte ^^

    Danke !

    PS: Habe dort 7 Monate gewohnt.
    Geändert von MasterB (19.06.2012 um 10:03 Uhr)

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  2. #2
    Er will es einfacher gestalten um nicht mehrfache Geldein- oder ausgänge zu haben. Wäre doch blöd wenn er dir jetzt die volle Kaution überweist, dann die Nebenkostenabrechnung macht und feststellt, dass er dir noch mal etwas überweisen oder du vielleicht ihm. Ansehen ? Die Kaution ist letztlich nicht nur für die ordentliche Wohnungsübergabe, sondern für alle Kosten die entstanden und nicht bezahlt sind. Solltest du also durch die Nebenkostenabrechnung auch noch etwas zurück bekommen, wird der Betrag dementsprechend höher sein. Ansehen ?

  3. #3
    falls es zu einer nachzahlung kommen sollte, wird er diese von den nebenkosten abziehen, damit du dann nicht wieder extra etwas überweisen musst. aber eben nur im falle, dass du nachzahlen müsstest

  4. #4
    Hui, dass ging aber schnell Ansehen ? Ok, damit ist dann wohl alles geklärt und ich habe was dazu gelernt Ansehen ?

    Danke euch vielmals !

  5. #5
    Er kann die Kaution solange behalten bis die Nebenkostenabrechnung vollzogen wurde. Wenn man Pech hat im drauf folgenden Jahr....

  6. #6
    Er darf einen angemessenen Betrag einbehalten, wie hoch der ist hängt von den NK ab. Vielleicht könnt ihr euch ja da einigen, der Vermieter scheint ja recht umgänglich zu sein, die gesamte Kaution wir er ja nicht unbedingt mehr benötigen, wenn keine Reparaturen fällig sind und Dir das bestätigt wurde.

    Mietkaution ist allerdings recht kompliziert und ich bin gerade mit einem Anwalt bei mir dran, da mein ex-Vermieter fast nun schon seit drei Jahren meine gut 1200 € nicht rausrücken mag.

  7. #7
    Ansehen ? Zitat von Brisko Ansehen ?
    Er kann die Kaution solange behalten bis die Nebenkostenabrechnung vollzogen wurde. Wenn man Pech hat im drauf folgenden Jahr....
    Der Vermieter muß die Kaution derweil aber weiterhin verzinst anlegen und dem (ehemaligen) Mieter die eingenommenen Zinsen mit ausschütten. Das ist allerdings bei den gegenwärtigen Minizinsen leider nicht viel, muß aber auf jeden Fall mehr sein, als der reine Kautionsbetrag abzüglich etwaiger Kostenabzüge wie Betriebskosten. Ansehen ?

  8. #8
    Verdammt -.- So etwas hätte ich jetzt nicht erwartet. Warum dürfen die denn so viel Zeit verstreichen lassen ? Ich meine, da muss es doch ein Frist geben.

  9. #9
    Gibt es ,.. bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung im Höchstfall und bis dahin darf höchstens ein Jahr ins Land ziehen nach Ablesung oder Auszug... meist dauert es aber nicht so lange denn der Vermieter möchte ja auch seine Nebenkosten abgerechnet wissen.

  10. #10
    Ansehen ? Zitat von MasterB Ansehen ?
    Verdammt -.- So etwas hätte ich jetzt nicht erwartet. Warum dürfen die denn so viel Zeit verstreichen lassen ? Ich meine, da muss es doch ein Frist geben.
    Die Nebenkosten kann man als Vermieter erst dann abrechnen, wenn das Abrechnungsjahr (Kalenderjahr) vorbei ist und sämtliche Rechnungen für dieses Jahr von Ver- und Entsorgern vorliegen, geprüft und entsprechend den Umlageschlüsseln auf die Mietparteien verteilt sind. Erfahrungsgemäß trudeln die meisten Nebenkostenabrechnungen irgendwann zwischen Juli und September bei den Mietern ein, vom Gesetz her ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkosten binnen 12 Monaten ab dem Ende der Abrechnungsperiode gegenüber den Mietern abzurechnen, in Deinem Falle hieße das spätestens bis 31.12.2013. Aus praktischen Gründen ist wohl keinem Vermieter zuzumuten, bei jedem Mieterwechsel Zwischenabrechnungen vorzunehmen, sonst kämen die Vermieter von Wohnanlagen mit häufigem Mieterwechsel ja zu nichts anderem mehr.

    Man könnte allerdings prüfen, ob die Einbehaltung der vollen Kaution angemessen ist, um etwaige Nachzahlungen bei den Betriebskosten abzusichern. Schließlich hast Du jeden Monat einen Abschlag auf die voraussichtlichen Betriebskosten geleistet, selbst dieser könnte ja schon zu einer Überzahlung geführt haben, trotzdem wirst Du eine Erstattung erst dann erhalten können, wenn die Nebenkosten für das komplette Jahr 2012 abgerechnet sind. Sollte in den Vorjahren stets eine Überzahlung durch die monatlichen Abschlagszahlungen erfolgt sein, wäre ein Einbehalt der Kaution sicher nicht angemessen. Im übrigen geht ein etwaiger Zahlungsanspruch des Vermieters ja nicht unter, nur weil er das Geld nicht aus der Kaution entnehmen kann, die Kaution dient lediglich der Absicherung des Vermieters, ist aber kein Instrument zur Begleichung der Nebenkosten.

  11. #11
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Die Nebenkosten kann man als Vermieter erst dann abrechnen, wenn das Abrechnungsjahr (Kalenderjahr) vorbei ist und sämtliche Rechnungen für dieses Jahr von Ver- und Entsorgern vorliegen, geprüft und entsprechend den Umlageschlüsseln auf die Mietparteien verteilt sind. Erfahrungsgemäß trudeln die meisten Nebenkostenabrechnungen irgendwann zwischen Juli und September bei den Mietern ein, vom Gesetz her ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkosten binnen 12 Monaten ab dem Ende der Abrechnungsperiode gegenüber den Mietern abzurechnen, in Deinem Falle hieße das spätestens bis 31.12.2013. Aus praktischen Gründen ist wohl keinem Vermieter zuzumuten, bei jedem Mieterwechsel Zwischenabrechnungen vorzunehmen, sonst kämen die Vermieter von Wohnanlagen mit häufigem Mieterwechsel ja zu nichts anderem mehr.

    Man könnte allerdings prüfen, ob die Einbehaltung der vollen Kaution angemessen ist, um etwaige Nachzahlungen bei den Betriebskosten abzusichern. Schließlich hast Du jeden Monat einen Abschlag auf die voraussichtlichen Betriebskosten geleistet, selbst dieser könnte ja schon zu einer Überzahlung geführt haben, trotzdem wirst Du eine Erstattung erst dann erhalten können, wenn die Nebenkosten für das komplette Jahr 2012 abgerechnet sind. Sollte in den Vorjahren stets eine Überzahlung durch die monatlichen Abschlagszahlungen erfolgt sein, wäre ein Einbehalt der Kaution sicher nicht angemessen. Im übrigen geht ein etwaiger Zahlungsanspruch des Vermieters ja nicht unter, nur weil er das Geld nicht aus der Kaution entnehmen kann, die Kaution dient lediglich der Absicherung des Vermieters, ist aber kein Instrument zur Begleichung der Nebenkosten.
    Danke dir, für die sehr ausführliche Antwort Ansehen ? Ich werde jetzt einfach die Füße still halten, da der Vermieter bis jetzt ganz i.O. ist/war.

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