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  1. #391
    @ Ludolph: so wie ich es verstehe, dürfen nur die Baukosten umgelegt werden; also wenn der Balkon für deine Wohnung 100 Euro gekostet hat, darf die Kaltmiete um 11 Euro erhöht werden, Nebenkosten sind davon ausgeschlossen.

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  2. #392
    Gut, ich bin ja auch der Ansicht das die 11% lediglich auf die Kaltmiete aufzuschlagen sind und nicht wie meine Hausverwaltung es zu tun versucht, auf die Gesamtmiete berechnet. Ich werde den Herren und Damen zunächst mal eine E-Mail verfassen und auf Antwort warten. Danach gegebenenfalls zum Mieterschutzbund gehen und einen Anwalt zu Rate ziehen ^^ ..

  3. #393
    Ansehen ? Zitat von Ludolph Ansehen ?
    Gut, ich bin ja auch der Ansicht das die 11% lediglich auf die Kaltmiete aufzuschlagen sind und nicht wie meine Hausverwaltung es zu tun versucht, auf die Gesamtmiete berechnet. Ich werde den Herren und Damen zunächst mal eine E-Mail verfassen und auf Antwort warten. Danach gegebenenfalls zum Mieterschutzbund gehen und einen Anwalt zu Rate ziehen ^^ ..
    Mieterschutzbund ist eine sehr gute Idee, vielleicht sogar, bevor du deinen Vermieter anschreibst..

  4. #394
    Das ist gerade schon per Mail geschehen ^^... der Mieterschutzbund ist leider auch nur berechtigt seinen Mitgliedern Auskünfte und Rechtsberatung zu geben. Was Beitrittsgebühren von 20 Talern und Jahresbeitrag von 79 Talern bedeutet. Rechtsbeihilfe darf von Vereinen nur seinen Mitgliedern gewährt werden... in Deutschland.

  5. #395
    Ansehen ? Zitat von Ludolph Ansehen ?
    Das ist gerade schon per Mail geschehen ^^... der Mieterschutzbund ist leider auch nur berechtigt seinen Mitgliedern Auskünfte und Rechtsberatung zu geben. Was Beitrittsgebühren von 20 Talern und Jahresbeitrag von 79 Talern bedeutet. Rechtsbeihilfe darf von Vereinen nur seinen Mitgliedern gewährt werden... in Deutschland.
    Das ist ja blöd, da wäre eine einmalige Beratung bei einem Fachanwalt wahrscheinlich noch billiger.
    Habe das hier noch gefunden:
    Beispiel: Für die Mietwohnung sind 3.000.- Euro an Modernisierungskosten angefallen. Davon dürfen 11%, also 330 Euro auf die Jahresmiete umgelegt werden. Das ergibt für die monatliche Miete einen Erhöhungsbetrag von 330 / 12 = 27,50 Euro.

  6. #396
    Hmmm wenn ich §559 richtig verstehe tun die tatsächlichen Kosten der Modernisierung nicht wirklich was zur Sache. Die 11% sind wohl ehr von der Kaltmiete zu berechnen unabhängig von den Kosten der Modernisierung .. naja mal schauen was die Hausverwaltung zu sagen hat ..

  7. #397
    Ich habe heute noch eine Klausur geschrieben, in denen es darum ging gaaanz viele Gesetzte in HGB, BGB nachzuschlagen und anzugeben. Aus diesem Drift heraus, habe ich mich mal deinem Fall angenommen und sehe es aus meiner Sicht wie folgt:

    Die tatächlichen Kosten der Modernisierung sind meiner Ansicht nach die Grundlage der Erhöhung, und nicht wie du vermutest die Kaltmiete.

    (1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.

    " der für die Wohnung aufgewendeten Kosten" ist in diesem Falle der Balkonbau.

    Das heißt, wenn der Balkonbau dem Vermieter 10.000 Euro gekostet hat, so kann er die jährliche Miete um 1.100 erhöhen. (ca. 90 Euro mehr pro Monat umgerechnet)

    So verstehe ich das Ganze.

    Was genau will dein Vermieter denn jetzt durchsetzen? Was hat der Balkonbau gekostet und um wie viel will er erhöhen?


    Mit freundlichen Grüßen

    Prof. Dr. Gerner Ansehen ?

  8. #398
    Hat man als FSJ'ler eigentlich auch ein Recht auf Ermäßigungen, wie es sie für Schüler, Studenten und Azubis gibt, sei es bei der Bahn oder in einem Fitnessstudio?

  9. #399
    Ansehen ? Zitat von StopfKnopf Ansehen ?
    Hat man als FSJ'ler eigentlich auch ein Recht auf Ermäßigungen, wie es sie für Schüler, Studenten und Azubis gibt, sei es bei der Bahn oder in einem Fitnessstudio?

    Zitat aus Ansehen ?
    Wer im BFD oder FSJ arbeitet, ist gleichgestellt mit einem Schüler oder Auszubilenden.. daher gelten auch die gleichen Ermäßigungen. Dafür kann der FSJ oder BFD Ausweiß oder Bescheinigung des Trägers, genutzt werden.

    Bei einigen Stellen, werden auch Buskarten oder Firmenabos kostenfrei ausgegeben oder Fahrtkosten ersetzt, das ist aber unterschiedlic

  10. #400
    Ansehen ?


    würd sich das als ne langhantelablage lohnen für zuhause?
    ganz davon ab die 200kg werd ich eh nie drauf legen Ansehen ?
    nur so als frage ob das ding ok wöre

  11. #401
    Beim Kreuzheben, wenn ich in der gestrecken position bin, dann sehe ich ihn videos immer das die leute irgendwie sich nach hintenbeugen, oder ihre schultern nach hinten ziehen, kann mir das jemand näher erklähren was man da genau machen soll ? oder soll ich einfach gerade stehen ?

  12. #402
    Dankeschön ... das hätt ich ja eigentlich auch selber finden können (aber wie das manchmal so ist) ^^

    Dann muss ich wohl nochmal bei zwei Fitnessstudios genauer nachhaken, denn dort wollten man mir keine Ermäßigungen als FSJ'ler gewähren.

  13. #403
    Ansehen ? Zitat von roX.Xas Ansehen ?
    Ansehen ?


    würd sich das als ne langhantelablage lohnen für zuhause?
    ganz davon ab die 200kg werd ich eh nie drauf legen Ansehen ?
    nur so als frage ob das ding ok wöre
    Also ich hab so eine ähnliche Langhantelablage und war eigentlich recht zu frieden damit. Allerdings fehlt dir da eine Art Sicherung, was z.B. bei KB's ein Problem darstellen kann.
    Wenn du jetzt langfristig in ein Homeygym investieren willst, würde ich dir dann schon eher zu einem Power-Rack raten.

  14. #404
    Aber nen Powerrack is dermaßen teuer für nen 16jährigen :d

  15. #405
    Ansehen ? Zitat von nalus Ansehen ?
    Beim Kreuzheben, wenn ich in der gestrecken position bin, dann sehe ich ihn videos immer das die leute irgendwie sich nach hintenbeugen, oder ihre schultern nach hinten ziehen, kann mir das jemand näher erklähren was man da genau machen soll ? oder soll ich einfach gerade stehen ?
    Weil man Kreuzheben nun mal so ausführt, dass man die Schultern nach hinten zieht, ist so. Ich weiß nicht wie genau da die KDK Regeln sind, kann sein, dass der Versuch ansonsten vielleicht sogar nicht gültig gegeben wird.

    Ansehen ? Zitat von roX.Xas Ansehen ?
    Aber nen Powerrack is dermaßen teuer für nen 16jährigen :d
    Dann hol Dir doch das hier, ist günstiger und haste ne Bank gleich mit dabei Ansehen ?

    Ansehen ?

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