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  1. #586
    Naja da steht, dass dein Konto deaktiviert wurde. Warte einfach mal ab, ob Facebook dir zurück schreibt.
    Check mal dein richtiges Mailkonto und änder das passwort.

    •   Alt

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      |
       

  2. #587
    linnsche
    Gast
    hab ich alles gemact...und auch auf die emails warte ich seit gestenr morgen..es passiert einfach NICHTS! ich hoffe es liegt am wochneende....warte also noch morgen ab.....

  3. #588

  4. #589
    Grade von meinen Eltern erfahren, dass ich exmatrikuliert wurde....
    Jetzt heißt es entweder Widerspruch einlegen oder Studiengang wechseln...

    Iwie komtms mir vor als wär das nen böser Traum grade... Nur klingelt der Wecker wohl nicht Ansehen ?

  5. #590
    Mein Unterarm tut weh wegen dem kack Volleyball und dabei ist es weder blau oder rot oder grün oder sonst irgendwas -.-'

  6. #591
    Ansehen ? Zitat von Schmali Ansehen ?
    Grade von meinen Eltern erfahren, dass ich exmatrikuliert wurde....
    Grund?

  7. #592
    Angeblich meine eine 2. Wiederholungsprüfung nicht bestanden. Habe mich jetzt schon schlau gemacht. Es besteht die Option zu widersprechen, die ich wohl auch wahrnehmen werde. In den allgmeinen Bestimmungen der Prüfungsordnung steht, dass die Ergebnisse spätestens innerhalb der ersten 2 Wochen des neuen Semesters (also bis Mitte April in meinem Fall) eingetragenw erden müssen. In meinem Fall haben sie das aber erst letzte Woche getan und damit gegen die Prüfungsordnung verstoßen. In den besonderen Bestimmungen wird dem oben genannten nicht widersprochen, also denke ich mal, ich bin im Recht.
    Alternativ wechsle ich den Studiengang (z.B.Biomedizinische Technik ). Aber das war nen echt harter Heimweg, wenn man zum Feierabend erfährt, dass man geext wurde...

  8. #593
    Kommt nach der 2. Wdh.-Klausur nicht noch eine mündliche Prüfung?

  9. #594
    die Frage ist, ob die zwei Wochenfrist einfach nur ne formelle Sache ist und damit sich auf das eigentliche Prüfungsergebnis eh nicht auswirkt und ob da wirklich "muss" und nicht "soll" steht.

  10. #595
    Allgemeine Bestimmungen:
    (2) Die Noten der Klausuren sind unverzüglich nach der Bewertung anonym unterAngabe der jeweiligen Matrikelnummer per Aushang bzw. als Einträge in die
    Datenbank der elektronischen Prüfungsverwaltung bekannt zu geben. Das
    Bewertungsverfahren muss zwei Wochen nach Beginn des folgenden Semesters
    abgeschlossen sein.

    Spezielle Bestimmungen:
    Die Noten der Klausuren und sonstiger schriftlicher Arbeiten (Seminararbeiten und Belege) sind durch die Prüfer unverzüglich nach der Bewertung entweder als Aushang (anonym unter Angabe der jeweiligen Matrikelnummer) oder als Einträge in die Datenbank der elekt-ronischen Prüfungsverwaltung bekannt zu geben. Bei Veröffentlichung der Noten mittels Aushang ist zusätzlich eine nichtanonyme Ergebnisliste an das Prüfungsamt zu übermitteln.

    Was denkt ihr ?

  11. #596
    war der Aushang schon früher da als die Online-Sache? Trotzdem ne reine formelle Geschichte, glaub wo kaum, dass du Anspruch auf ne neue Prüfung hast wegen einer verspäteten Bekanntgabe

    schick mal den link zur prüfungsordnung

  12. #597
    Hast PN. Warum denn nicht ? Was sollte deiner Meinung nach sonst die Konsequenz beim Verstoß gegen die PO sein ?

    Edit: Bei uns gibts keine Aushänge.

  13. #598
    Nach meinen Verständnis ist die einzige Frist, sowohl in der allg. wie besonderen PO, " das unverzüglich nach der Bewertung" die Bekanntgabe erfolgen soll. Die zwei Wochenfrist der allg. PO bezieht sich zunächst erstmal nur auf das " Bewertungsverahren" (= § 13 allg. PO), das wirkst sich zwar auch wieder auf die Bekanntgabe aus aber, unverzüglich = ohne schuldhaftes zögern. Da wird sich wohl der Prüfer rausreden mit bspw. unerwartet viele Prüflingen, kranke Kontrolleure etc.

    Und in der besonderen PO fehlt der 2 Wochen Absatz gänzlich:
    § 10 Feststellung, Verwaltung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
    Die Noten der Klausuren und sonstiger schriftlicher Arbeiten (Seminararbeiten und Belege) sind durch die Prüfer unverzüglich nach der Bewertung entweder als Aushang (anonym unter Angabe der jeweiligen Matrikelnummer) oder als Einträge in die Datenbank der elekt-ronischen Prüfungsverwaltung bekannt zu geben. Bei Veröffentlichung der Noten mittels Aushang ist zusätzlich eine nichtanonyme Ergebnisliste an das Prüfungsamt zu übermitteln.
    Geändert von MuskelNooB (14.05.2012 um 20:38 Uhr)

  14. #599
    Oh man Schmali das ist echt scheiße Ansehen ?

    Aber ich glaube leider ebenfalls nicht, dass du da irgendeine Handhabe hast. Ich habe auch noch offene Prüfungsergebnisse und sowohl mitbewohner als auch Freundin haben schonmal über ein halbes Jahr auf Prüfungsergebnisse gewartet. Ich denke nicht, dass die das da so eng sehen

  15. #600
    Oh, das ist hart Ansehen ?
    Welche Prüfung wars denn?

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