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  1. #1

    Süddeutsche - Abo

    Moin,

    ich habe vor einiger Zeit ein kostenloses 3 Wochen Probeabo der Süddeutschen abgeschlossen. Nach 1-2 Wochen sachgerecht online gekündigt (unter Zeugen) und jetzt läuft das einfach weiter, bekomme Zeitungen und die haben knapp 70€ abgebucht^^.

    Konnte dort heute keinen erreichen weil in Bayern wohl nen Feiertag ist.
    Werde da morgen anrufen. Kann leider nur durch meinen Kollegen die "Kündigung" beweisen.

    Habt ihr damit Erfahrung oder Tipps falls die sich querstellen?

    Gruß

    •   Alt

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      Muskelbody.info
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  2. #2
    was heisst online gekuendigt, per mail?

  3. #3
    So lange du nichts schriftliches hast, keinen Nachweis, an dem man "fest" machen kann, dass die Kündigung fristgerecht raus ist wird es sehr schwer das geltend machen zu können...

  4. #4
    Ansehen ? Zitat von ependinom Ansehen ?
    was heisst online gekuendigt, per mail?
    Nein, das war nen Fenster wo man Kundennummer und Auftragsnummer eingeben musste und dann erneuerte sich das Fenster und dann stand da dass das gekündigt wurde

  5. #5
    gabs da keine bestaetigung ?!

  6. #6
    Ansehen ? Zitat von Fibiger Ansehen ?
    Moin,

    ich habe vor einiger Zeit ein kostenloses 3 Wochen Probeabo der Süddeutschen abgeschlossen. Nach 1-2 Wochen sachgerecht online gekündigt (unter Zeugen) und jetzt läuft das einfach weiter, bekomme Zeitungen und die haben knapp 70€ abgebucht^^.

    Konnte dort heute keinen erreichen weil in Bayern wohl nen Feiertag ist.
    Werde da morgen anrufen. Kann leider nur durch meinen Kollegen die "Kündigung" beweisen.

    Habt ihr damit Erfahrung oder Tipps falls die sich querstellen?

    Gruß
    Soweit Du FRISTGERECHT die Kündigung ausgesprochen hast, kam nach dem kostenlosen Probebezug kein Liefervertrag zustande, eine Bezahlung ist daher mangels Rechtsgrund nicht geschuldet. Weise Deine kontoführende Bank an, die Lastschrift zurückzugeben, das heißt Du bekommst das Geld zurück. Anschließend bleibt es Dir überlassen, ob Du einfach abwarten möchtest wie sich die Zeitungsfritzen verhalten, oder ob Du Dich von Dir aus um eine Klarstellung der Umstände bemühen willst. Oft läßt sich sowas ja streßarm über einen schlichten Anruf klären.

    Der Zeuge ist ausreichend, soweit im Kleingedruckten nicht ausdrücklich bestimmte Formen der Kündigung vorgeschrieben waren. Ist dort beispielsweise auch eine Kündigung per eMail erlaubt, so würde diese ja ebenso online und ohne eigenhändige Unterschrift gesendet werden.

  7. #7
    Auszug aus den AGB:
    4.4. Kündigung

    4.4.1. Für Kündigungen von Abonnements gilt eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende (bei vereinbarter Vorauszahlung zum Ende des verrechneten Bezugszeitraumes). Die Abbestellung ist schriftlich an die o.g. Adresse des Verlags zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.

    4.4.2. Das Abonnement läuft - auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit - weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Ausdrücklich befristete Abonnements enden mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
    Wo hast du denn online gekündigt? Direkt auf sueddeutsche.de?

  8. #8
    Je nachdem wie das Probeabo zustande gekommen ist, könnte sogar das sog. Haustürgeschäftswiderrufsgesetz (§ 312 BGB) einschlägig sein, völlig unabhängig davon, was im Kleingedruckten steht. Wenn der Verlag online eine explizite Kündigungsmöglichkeit offeriert, darf er sich nach Treu und Glauben nicht darauf zurückziehen, es habe an der nötigen Form gemangelt. Im heutigen Zeitalter kann auch eine Homepage die Adresse sein.

  9. #9
    Ein Grund warum ich so einen Schmarrn nicht abschließe. Hat man nur Ärger mit ^^

  10. #10
    Danke für die Antworten Leute
    Also abgeschlossen hab ich das an der Uni, da war ein Stand.

    Über eine Email bin ich auf den Link gekommen wo man die Zeitung abbestellen konnte und habe das dann dort gemacht, war auf der Süddeutschen Seite und war auch fristgerecht. Eine Email habe ich aber nicht erhalten. Werde da morgen früh anrufen und dann hier berichten.

  11. #11
    Die stehen bei uns auch rum, aber die haben FAZ und FTD im Angebot. Alles dieselben Lockvogelangebote Ansehen ?

  12. #12
    Ansehen ? Zitat von Fibiger Ansehen ?
    Also abgeschlossen hab ich das an der Uni, da war ein Stand.
    Damit unterfällt das der genannten Rechtsnorm zu Fernabsatzverträgen, also dem § 312 BGB in Verbindung mit § 355 BGB.

    Vermutlich wurdest Du an dem Stand oder in dem übergebenen Formular nicht darüber belehrt, daß Du das auf der Grundlage eines Fernabsatzvertrages binnen 14 Tagen widerrufen darfst, sondern dort allein darauf abgestellt, daß kein Vertrag zustande kommt, wenn Du innerhalb der vorgegebenen Frist mitteilst, die Zeitung nicht länger beziehen zu wollen. Die beiden Rechte bestehen aber hier nebeneinander, das heißt, Du kannst nach eigener Wahl auf diese oder jene Weise widerrufen. Soweit es keine Belehrung darüber gab, daß Du den Fernabsatzvertrag binnen 14 Tagen widerrufen darfst, wäre ein Widerruf anhand der Rechtsnorm des § 312 BGB auch weiterhin möglich, damit wäre auch keine Abo-Gebühr geschuldet.

  13. #13
    super danke,

    habe dort heute angerufen und mit einem sehr freundlichen Mitarbeiter gesprochen, der mich´darauf hingewiesen hat dass ich doch zusätzlich eine Email schreiben soll und meinen Fall schildern soll. Habe dies getan und warte jetzt auf Antwort.

    Sollten diese sich querstellen werde ich mich auf Robert berufen!

  14. #14
    Ansehen ? Zitat von Fibiger Ansehen ?
    Sollten diese sich querstellen werde ich mich auf Robert berufen!
    Hänge dann am besten meinen Avatar an, das sollte genügen. Ansehen ?

  15. #15
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Hänge dann am besten meinen Avatar an, das sollte genügen. Ansehen ?
    Dann werden sie in Ehrfurcht erstarrenAnsehen ?

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