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  1. #1351
    Ansehen ? Zitat von mcselede Ansehen ?
    gibt es nicht. Demnach wurde es von Richtern (die sich in der Materie wesentlich besser auskennen duerften als DU) als Totschlag oder als Koerperverletzung mit Todesfolge gewertet worden sein.

    Das ganze sind ziemlich feine unterschiede. Von daher wuerde ich einfach mal die Fuesse still halten.

    Es tut mir um den jungen leid, der getoetet wurde und der sein ganzes Leben noch vor sich hatte und es tut mir Leid um die Familie und Freunde die jetzt sicher trauern wuerden.

    Aber wir Leben sicher nicht mehr in den Zeiten des Alten Testaments (Auge um Auge), sondern in einer modernen Gesellschaft. Wenn Du gerne in einer Gesellschaft in der es um Rache geht leben willst gerne, aber dann hast Du keine Ahnung wie zerstoererisch die Blutrache fuer eine Gesellschaft ist. Viel Spass.

    BTW heisst Unterbringung in einem Erziehungsheim, dass der Typ unter permanenter Beobachtung und unter strengen Regeln steht. Wenn ich da das rumgemotze von einigen Leuten bezueglich ihrer Eltern hoehre wird es fuer den Typen alles andere als lustig.
    Ja weil alles immer schön ausgelegt wird. Aber auch die ganzen U-Bahn Schläger etc. kommen immer milde davon weil es ja "Totschlag" ist aber wenn man sich anguckt wie die in die Leute die regungslos am Boden liegen reintreten dann war es denen völlig egal was mit der Person passiert. Und diese Leute hatten gar kein Motiv, es war meistens nur aus purer Langeweile heraus aber da sollte man am besten auch die Gesellschaft mit zur Schuld ziehen, weil wie kann man den armen Jugendlichen nur keine Beschäftigung geben.

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  2. #1352
    Außerdem ist Junge 15 für ihn gelten andere Strafrahmen und nicht der gleiche wie bei Erwachsenen
    Das ist zwar zutreffend, die Zweckmäßigkeit zweifele ich aber in Fällen wie dem betreffenden an. Auch ein 15-Jähriger weiß sehr wohl, daß das brutale Verletzen anderer Menschen oder gar deren Tötung nicht nur falsch, sondern auch strafbewehrt ist. Wer sich dennoch in solcher Weise asozial verhält und anderen mit roher Gewalt körperlichen Schaden und Schmerzen zufügen will, gehört in meinen Augen entweder in den Knast, oder in die Psychiatrie, und das nicht nur 2 Jahre. In diesem verschissenen Rechtsstaat wird "von Rechts wegen" sogar noch auf die Opfer gepisst. Hundert Chancen und Entgegenkommen für die Täter, so sie denn überhaupt mal erwischt werden, nach den Chancen der Opfer kräht kein Aas.

  3. #1353
    Ansehen ? Zitat von mcselede Ansehen ?
    gibt es nicht. Demnach wurde es von Richtern (die sich in der Materie wesentlich besser auskennen duerften als DU) als Totschlag oder als Koerperverletzung mit Todesfolge gewertet worden sein.

    Das ganze sind ziemlich feine unterschiede. Von daher wuerde ich einfach mal die Fuesse still halten.

    Es tut mir um den jungen leid, der getoetet wurde und der sein ganzes Leben noch vor sich hatte und es tut mir Leid um die Familie und Freunde die jetzt sicher trauern wuerden.

    Aber wir Leben sicher nicht mehr in den Zeiten des Alten Testaments (Auge um Auge), sondern in einer modernen Gesellschaft. (Täterschutz ist keine Errungenschaft der Moderne, sondern eine asbachuralte Kamelle) Wenn Du gerne in einer Gesellschaft in der es um Rache geht leben willst gerne, aber dann hast Du keine Ahnung wie zerstoererisch die Blutrache fuer eine Gesellschaft ist. (Ich hab hier kein einziges Wort von Jemandem gelesen, der nach Rache oder gar Blutrache schreit - wovon leitest Du das ab? Mir scheint, Du verwechselst Rache mit Sinn für Gerechtigkeit.)Viel Spass.

    BTW heisst Unterbringung in einem Erziehungsheim, dass der Typ unter permanenter Beobachtung und unter strengen Regeln steht. Wenn ich da das rumgemotze von einigen Leuten bezueglich ihrer Eltern hoehre wird es fuer den Typen alles andere als lustig. (Vielleicht war das Elternhaus des Täters wesentlich schlimmer als die Unterbringung, die er jetzt haben wird)
    Sinn für Gerechtigkeit und vordergründiges Mitgefühl mit den Geschädigten hat absolut nichts mit dem Wunsch nach Rache zu tun!

  4. #1354
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Das ist zwar zutreffend, die Zweckmäßigkeit zweifele ich aber in Fällen wie dem betreffenden an. Auch ein 15-Jähriger weiß sehr wohl, daß das brutale Verletzen anderer Menschen oder gar deren Tötung nicht nur falsch, sondern auch strafbewehrt ist. Wer sich dennoch in solcher Weise asozial verhält und anderen mit roher Gewalt körperlichen Schaden und Schmerzen zufügen will, gehört in meinen Augen entweder in den Knast, oder in die Psychiatrie, und das nicht nur 2 Jahre. In diesem verschissenen Rechtsstaat wird "von Rechts wegen" sogar noch auf die Opfer gepisst. Hundert Chancen und Entgegenkommen für die Täter, so sie denn überhaupt mal erwischt werden, nach den Chancen der Opfer kräht kein Aas.
    Danke Rob. Hier in der Gegend gibt es auch einen der fast eine zweistellige Anzahl an Körperverletzungsklagen hat und erst als er Jemandem, mit einer um die Hand gewickelten Kette das Gesicht zu Muß verarbeitet hat musste er 2 Tage Wochenendarrest absitzen.

  5. #1355
    Ansehen ? Zitat von Etern1ty Ansehen ?
    Ja weil alles immer schön ausgelegt wird. Aber auch die ganzen U-Bahn Schläger etc. kommen immer milde davon weil es ja "Totschlag" ist aber wenn man sich anguckt wie die in die Leute die regungslos am Boden liegen reintreten dann war es denen völlig egal was mit der Person passiert. Und diese Leute hatten gar kein Motiv, es war meistens nur aus purer Langeweile heraus aber da sollte man am besten auch die Gesellschaft mit zur Schuld ziehen, weil wie kann man den armen Jugendlichen nur keine Beschäftigung geben.
    Nein, Schuld sollte der Taeter sein, aber man wird doch mal nach den Ursahen schauen duerfen um zu sehen, ob man solches handeln spaeter vermeiden kann.

    Aber gerade der unterschied zwischen Ansehen ? und Totschlag sollte man beachten, deswegen sind die Strafmaße auch gestaffelt.

  6. #1356
    Ansehen ? Zitat von Etern1ty Ansehen ?
    1. Postet Sebi immer so nen schmarn und 2. ist Bewährung bei Mord immer lachhaft egal ob es jetzt irgendeinen "familiären Hintergrund" oder ein "Motiv" gab. Für Mord gibt es kein Motiv das so eine milde Bestrafung rechtfertigt. Wahrscheinlich wurde wieder gesagt der Täter hatte keine Tötungsabsichten oder sowas wie bei dem 20 Cent Mörder damals auch.
    schönredet? schmarrn? ok, ich sag dir mal was. stell dir vor, du bist 15, hast deinen ersten vollrausch, neigst, wenn du betrunken bist, dazu, aggressiv zu werden und dann kommt einer und provoziert dich übel. du, betrunken wie sau, und er 10 kg leichter als du. schlägst einfach drauf los und weil du betrunken bist und das nicht mehr einschätzen kannst, hörst du halt nicht mehr, auf=> totschlag. (IST ÜBRIGENS EIN HIMMELHOHER UNTERSCHIED ZU MORD, VLLT WARS AUCH DA TOTSCHLAG? ABER EINFACH MAL VON MORD REDEN NE). dann kommst du dafür in den jugendknast, dort dann komplett auf die schiefe laufbahn(unabsichtlich) und dein leben ist im ARSCH, nur weil du einmal betrunken warst. sonst bist du eignetlich recht nett. HMMMMMMMMM; GERECHTFERTIGT, ODER?

    und noch was: DIE TAT EINES 15-JÄHRIGEN MIT DER TAT EINES ERWACHSENEN MANNES(megaupload z.b.) GLEICHZUSETZEN IST AN SICH SCHON SO EINE FRECHHEIT UND DUMMHEIT, DASS DA SCHON KLAR IST, WIE EINGESCHRÄNKT IHR DENKT.

    @extermi: aus sicht der opfer ist das urteil NIE hart genug, denn kein urteil der welt macht das wieder gut. DESWEGEN IST SELBSTJUSTIZ JA VERBOTEN.


    ich bin froh, dass leute wie ihr nicht entscheiden dürft.

  7. #1357
    Ansehen ? Zitat von Etern1ty Ansehen ?
    Ja stimmt genau so wirds da auch gewesen sein.

    @Extermi: Na wenigstens noch ein Normaler der nicht immer alles schönredet.
    Soll das heißen alle anderen sind unnormal?
    Ich besitze wenigstens die Fähigkeit zu sagen, ich hab nicht genug Wissen um da mitreden zu können ob die Verurteilung milde war oder nicht und reg mich nicht drauf los auf, ohne Plan

  8. #1358
    Ansehen ? Zitat von Etern1ty Ansehen ?
    Danke Rob. Hier in der Gegend gibt es auch einen der fast eine zweistellige Anzahl an Körperverletzungsklagen hat und erst als er Jemandem, mit einer um die Hand gewickelten Kette das Gesicht zu Muß verarbeitet hat musste er 2 Tage Wochenendarrest absitzen.
    Es werden also doch harte Strafen verhängt o.O

  9. #1359
    Ansehen ? Zitat von Exterminator Ansehen ?
    Sinn für Gerechtigkeit und vordergründiges Mitgefühl mit den Geschädigten hat absolut nichts mit dem Wunsch nach Rache zu tun!
    Ich rede hier nicht ueber Taeterschutz oder Opferschutz, sondern ich rede ueber Strafmaß und unterschiede in der schwerre der Handlung, daher werde ich mich nicht auf Deine Diskussion enlassen. Das AT ist uebrigens eines der (in der westlichen Welt) aeltesten Gesetzbuecher ueberhaupt. Und man wird sich ja Gedanken machen duerfen woher die Strafbemessung kommt und wo sie im schlimmsten Fall hinfuehrt.

  10. #1360
    Ansehen ? Zitat von Etern1ty Ansehen ?
    Danke Rob. Hier in der Gegend gibt es auch einen der fast eine zweistellige Anzahl an Körperverletzungsklagen hat und erst als er Jemandem, mit einer um die Hand gewickelten Kette das Gesicht zu Muß verarbeitet hat musste er 2 Tage Wochenendarrest absitzen.
    das ist etwas anderes, da das ein wiederholungstäter ist. was du bei onurs fall aber nicht weißt. hier stimme ich dir zu, der gehört weggesperrt.

    aber: hier fängt das problem viel früher an, nicht der täter ist die ursache für die tat, sondern der umgang mit den menschen heutzutage. es hat schon einen grund, warum früher so etwas nicht so oft vorkam. aber ich habe keine lust darüber endlos lange zu schreiben, weil ich euch ja eh nicht umstimmen kann. ich bin der netteste mensch überhaupt, aber FUCK, wie kann man nur so oberflächlich und begrenzt denken wie ihr.
    Geändert von Sebi[S.G.] (07.02.2012 um 12:39 Uhr)

  11. #1361
    Ansehen ? Zitat von Super.Gene Ansehen ?
    schönredet? schmarrn? ok, ich sag dir mal was. stell dir vor, du bist 15, hast deinen ersten vollrausch, neigst, wenn du betrunken bist, dazu, aggressiv zu werden und dann kommt einer und provoziert dich übel. du, betrunken wie sau, und er 10 kg leichter als du. schlägst einfach drauf los und weil du betrunken bist und das nicht mehr einschätzen kannst, hörst du halt nicht mehr, auf=> totschlag. (IST ÜBRIGENS EIN HIMMELHOHER UNTERSCHIED ZU MORD, VLLT WARS AUCH DA TOTSCHLAG? ABER EINFACH MAL VON MORD REDEN NE). dann kommst du dafür in den jugendknast, dort dann komplett auf die schiefe laufbahn(unabsichtlich) und dein leben ist im ARSCH, nur weil du einmal betrunken warst. sonst bist du eignetlich recht nett. HMMMMMMMMM; GERECHTFERTIGT, ODER?

    und noch was: DIE TAT EINES 15-JÄHRIGEN MIT DER TAT EINES ERWACHSENEN MANNES(megaupload z.b.) GLEICHZUSETZEN IST AN SICH SCHON SO EINE FRECHHEIT UND DUMMHEIT, DASS DA SCHON KLAR IST, WIE EINGESCHRÄNKT IHR DENKT.

    @extermi: aus sicht der opfer ist das urteil NIE hart genug, denn kein utreil der welt macht das wieder gut. DESWEGEN IST SELBSTJUSTIZ JA VERBOTEN.


    ich bin froh, dass leute wie ihr nicht entscheiden dürft.
    Ja du warst einmal Betrunken und der Junge ist für immer tot. Und auch der HIMMELHOHE Unterschied bei Mord und Totschlag wird doch recht klein wenn man sich mal Überlegt das das Opfer in beiden Fällen tot ist. Und wenn jemand nur weil er Betrunken ist in der Lage ist jemanden tot zu schlagen dann ist er einfach potentiell extrem Gefährlich, weil wer verbietet ihm das Trinken denn?! Selbst wenn ich betrunken bin/war wusste ich wo eine gewisse Grenze ist und das ist zb. jemandem andauernd auf den Schädel zu schlagen. Desweiteren darf der liebe Junge mit 15 ja eigentlich noch gar nicht trinken.

  12. #1362
    Ansehen ? Zitat von Super.Gene Ansehen ?
    das ist etwas anderes, da das ein wiederholungstäter ist. was du bei onurs fall aber nicht weißt.
    Aber da sieht man ja sehr schön dran, wie lächerlich milde die Justiz hier ist. Wovor muss man denn angst haben? Also als draufschlagen.

  13. #1363
    Ansehen ? Zitat von Super.Gene Ansehen ?
    @extermi: aus sicht der opfer ist das urteil NIE hart genug, denn kein urteil der welt macht das wieder gut. DESWEGEN IST SELBSTJUSTIZ JA VERBOTEN.
    Zudem wäre es nicht mehr Objektiv, sondern Subjektiv, wenn man nach dem Argument gehen würde "Stell dir vor es wäre dein Kind/Bruder oder was auch immer" Klingt zwar hart, ist aber so.

    E: Einer "härtere" Justiz bringt auch nicht viel, ich behaupte mal sogar das Gegenteil (siehe USA)
    Geändert von MasterB (07.02.2012 um 12:38 Uhr)

  14. #1364
    Ansehen ? Zitat von Etern1ty Ansehen ?
    Aber da sieht man ja sehr schön dran, wie lächerlich milde die Justiz hier ist. Wovor muss man denn angst haben? Also als draufschlagen.
    Einfach nur lächerlich, wenn jemand KV-klagen hat ist er noch lange nicht verurteilt und somit (noch nicht Wiederholungstäter)

  15. #1365
    Ansehen ? Zitat von dArc Ansehen ?
    Einfach nur lächerlich, wenn jemand KV-klagen hat ist er noch lange nicht verurteilt und somit (noch nicht Wiederholungstäter)
    Er wurde in allen ausser einer fallengelassen schuldig gesprochen (Sozialstunden). Worauf willst du überhaupt hinaus?

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