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01.10.2011, 14:47 #1
wann ist die frühste Kündigung bei 3-monate vertrag möglich?
hallo,
in meinem 3-monate Vertrag steht 2 tage davor. Ist das rechtens?
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01.10.2011, 15:02 #2
Frühest? Nein.
Spätestens? Ja.
Kündigen kannst du ab dem Zeitpunkt des Abschlusses.
pong
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01.10.2011, 17:38 #3
und wenn im Vertrag steht, dass ich den vertrag frühstens am 26.12.11 kündigen kann.
welche rechtliche grundlage habe ich dann, es jetzt schon zu kündigen, damit der vertrag nicht verlängert wird?
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01.10.2011, 18:18 #4
Du kannst, wie pong schon zutreffend schrieb, einen Vertrag praktisch bereits unmittelbar nach seinem Abschluß kündigen, allerdings erst mit Wirkung ab Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit.
Du darfst den Vertrag nicht frühestens AM 26.12. kündigen, sondern frühestens ZUM 26.12. . Das steht dem nicht entgegen, zu jedem beliebigen früheren Zeitpunkt das Kündigungsschreiben bereits zuzustellen, dieses entfaltet nur nicht Wirkung, ehe die Mindestlaufzeit um ist.
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01.10.2011, 18:39 #5und wenn im Vertrag steht, dass ich den vertrag frühstens am 26.12.11 kündigen kann.
pong
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01.10.2011, 19:50 #6
zitat aus vertrag
,, das mitglied kann die Clubmitgliedschaft erstmal zum 26.12.11 schriftlich kündigen, ansonsten verlängert sich der Testmonat um weitere 12 Monate zu einem preis von 14.159€ pro woche''
und der vertrag verlängert sich am 28.12.11
kann ich also den vertag kündigen, ihnen jetzt das Kündigungschreiben geben und diese kündigung tritt dann am 26.12.11 ein?
wenn ja, was ist wenn sie die Kündigung verlegen und sich der vertrag verlängert?
am ersten gespräch sagte man mir dass diese methode mit dem kündigung hinterlegen zu viel platz wegnimmt und man es deshalb nich macht.
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01.10.2011, 19:56 #7
Du schreibst jetzt einfach eine Kündigung zum 26.12.2011 und sorgst dafür, daß Du den Zugang beim Empfänger beweisen kannst. Das kann ein Einschreibebrief sein, oder auch ein Zeuge, der bei Übergabe des Schreibens zugegen ist.
Was die Spinner für Probleme mit ihrem Platz haben, braucht Dich nicht zu jucken. Ich halte das eh nur für einen Vorwand, um zu versuchen, daß jemand den Termin dann verpaßt und man ihm eine Verlängerung aufs Auge drücken kann.
Du kannst das also sofort machen, der Rest ist nicht Dein Problem.
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01.10.2011, 20:17 #8
klingt eher danach, dass man dich mit solchen aussagen über die kündigungsfrist hinweg täuschen will. häufig muss die kündigung nämlich bereits 6-12 wochen vor ablauf bzw. automatischer verlängerung eingegangen sein, damit sie überhaupt rechtsgültig ist.
2 tage vorher kündigen ist schwachsinn, bis zur automatischen verlängerung wäre der papierkram noch garnicht durchgesehen. und kündigungen liegen meines wissens eh nicht monate lang herum. die geht ein, wird bearbeitet, du wirsts im system geändern und damit landet die kündigung auch im schredder.
und demjenigen der dir sagte, dass du nur 2 tage vorher kündigen darfst würd ich mal gehörig gegen das schienbein treten und sagen, dass er sich mal kreuzweise kann und bei der gelegenheit gleich noch einen beschwerdebrief mit namen an die zentrale schreiben
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01.10.2011, 21:00 #9am ersten gespräch sagte man mir
Du setzt ein einfaches Schreiben auf das wie folgt lautet
Anschrift des Unternehmens
Werte Damen und Herren,
hiermit kündige ich alle meine bei Ihnen bezogenen Produkte und Dienstleistungen.
Kundennummer: 1234567890
hochachtungsvoll,
eisenring, Wohnort am 01.10.2011
druckst es 2mal aus, unterschreibst einen davon es, packt ihn in einen Umschlag, schickst es eingeschrieben weg. Nimmst den Beleg, heftest ihn an die Kopie (wenns Thermopapier ist, täte ich ihn einscannen oder auf normales Papier kopieren) und legst ihn in deine Ablage, wo du ihn mind. bis Jahresende 2013 aufbewahrst.
Warum dieses Vorgehen wirst du dich fragen. Unternehmen die solche Passagen in ihren Verträgen führen, hetzen dir schneller irgendein Inkassobüro auf, als du die Tür aufmachen kannst.
pong
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