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  1. #1

    Blitzer .. 44 Km/h zu schnell ???.

    Hey Leute .

    Ich denke mal das die Überschrift schon sogut wie alles sagt aber hab noch bezüglich 2-3 Fragen dazu , hoffe das sich jemand mit auskennt.

    Also ich wurde Außerorts auf der Autobahn mit 44 Km/h überhöhte Geschwindigkeit Geblitzt sprich in einer 80iger mit 124 Km/h .

    So es ist zwar mein Fahrzeug aber es ist auf mein Vater gemeldet aufgrund der überhöhten Versicherung etc für so´n Auto .
    Der Brief kam heute an , mit meinem Foto drauf etc , kommt das alles jetzt auf meinen Vater zurück ??? das es ja auf ihn gemeldet ist ?.

    Mit 1 Monat Fahrverbot muss er oder ich nun wohl dann rechnen , gibt es keine möglichkeit das iwie hinzukriegen ohne das Fahrverbot ???

    Wäre euch um nen hilfreichen Rat sehr dankbar gruß Sharaf.

    •   Alt

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  2. #2
    also ich denk mal , du wirst ihm das geld geben ?!

    und du hast eig glück , du darfst weiter fahren , aber dein vater nicht
    Geändert von zensurio (06.09.2011 um 16:18 Uhr)

  3. #3
    dein vater wird angeben, dass du gefahren bist und dann hast du die torte.
    wenn du keine beruflichen gründe hast, die gegen ein fahrverbot sprechen, wirst du keine chance haben.

    BTW. selbst schuld Ansehen ? Ansehen ? Ansehen ?

  4. #4
    Falsch. Derjenige der die Strafe begangen hat, bekommt auch das Fahrverbot, nicht der Halter des Fahrzeugs. Wenn dein Vater angibt, dass er das auf dem Bild ist, dann bekommt er das Fahrverbot, sofern dann nicht die Polizei nachsieht, ob dies der Realität entspricht aufgrund Aussehen / Alter etc.

    Wenn nicht, dann bekommst du das Fahrverbot und du hast die Strafe zu tragen, nicht dein Vater.

    Und nein, es gibt keine Möglichkeit das Fahrverbot zu umgehen.

    Edit: Du hast lediglich beim Erstverstoß die Möglichkeit, deinen Schein über einen Zeitraum von glaube 6 Monaten, frei wählbar, abzugeben.

  5. #5
    Ansehen ? Zitat von MatzeF Ansehen ?

    Edit: Du hast lediglich beim Erstverstoß die Möglichkeit, deinen Schein über einen Zeitraum von glaube 6 Monaten, frei wählbar, abzugeben.
    24.12.2040Ansehen ?

  6. #6
    Mein Vater meinte das er das auf seine Kappe für mich nehmen würde, das Bußgeld bezahl selbstverständlich ich .

    Beruflich angewiesen auf den Führerschein hmm bin ich eigentlich schon , da ich Automobilkaufmann bin , bin ich auch des öfteren mit Autos dienstlich unterwegs bringt das was ? .

    so´n mist aber auch x(.

  7. #7
    Ansehen ? Zitat von Sharaf Ansehen ?
    Mein Vater meinte das er das auf seine Kappe für mich nehmen würde, das Bußgeld bezahl selbstverständlich ich .

    Beruflich angewiesen auf den Führerschein hmm bin ich eigentlich schon , da ich Automobilkaufmann bin , bin ich auch des öfteren mit Autos dienstlich unterwegs bringt das was ? .

    so´n mist aber auch x(.
    übrigens , geile kiste gefällt mir Ansehen ? E klasse ?

    edit: glaub sogar n 2010er modell

  8. #8
    Ja ist nen E-500 , ne zensu isn 2006er x).

  9. #9
    Wenn dein Dad sagt, dass er es war, bekommt auch er das Fahrverbot..

  10. #10
    ... außerdem könnte es passieren, dass sie feststellen, dass der Fahrer deutlich jünger aussieht als der Fahrzeughalter. Dann kann es passieren, dass das LRA (falls die geblitzt haben) Passfotos abgleicht - was es nicht darf, aber trotzdem tut.
    Dass die das nicht dürfen, hilft Dir dann aber auch nicht.

  11. #11
    Ansehen ? Zitat von MatzeF Ansehen ?
    Wenn dein Dad sagt, dass er es war, bekommt auch er das Fahrverbot..
    Außer, die bearbeitenden Herrschaften schauen sich das Bild genauer an und erkennen, dass dort ein wesentlich Jüngerer gefahren ist. Dann kann es doch wieder auf Sharaf zurückfallen.

    Wenn sein Vater jetzt aber nicht regelmäßig seinen Lappen abgibt oder auffallend viele Punkte in Flensburg gesammelt haben, ist das eher unwahrscheinlich. Aber eben nicht auszuschließen.

  12. #12
    Ansehen ? Zitat von Guerkchen Ansehen ?
    ... außerdem könnte es passieren, dass sie feststellen, dass der Fahrer deutlich jünger aussieht als der Fahrzeughalter. Dann kann es passieren, dass das LRA (falls die geblitzt haben) Passfotos abgleicht - was es nicht darf, aber trotzdem tut.
    Dass die das nicht dürfen, hilft Dir dann aber auch nicht.
    Naja, aber dann gibt es unter Umständen einen Hausbesuch von zwei netten Polizisten, um das Foto abzugleichen.

  13. #13
    Ansehen ? Zitat von PatrickT Ansehen ?
    Naja, aber dann gibt es unter Umständen einen Hausbesuch von zwei netten Polizisten, um das Foto abzugleichen.
    Machen die das nicht nur, wenn man gar keinen angibt & behauptet, man wisse nicht, wer das war?

  14. #14
    Und nein, es gibt keine Möglichkeit das Fahrverbot zu umgehen.
    Das ist falsch. Nach Landesrecht kann dich der Ministerpräsideint begnadigen, bzw. dieses Recht durch Runderlass delegieren. Musst einfach mal nach "Verfahren in Gnadensachen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten" googeln. Ist in jedem Bundesland anders, in NRW und Sachsen-Anhalt geht es jedenfalls.

    Bei 44 Km/h drüber klappt das aber nur bei Erstverstößen + guter Ausrede (z.B. LKW überholt, der das Schild verdeckt hat.) Zudem kann es sein, dass das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt wird.

    Besser ist es generell nach Formfehlerns zu suchen und die Messgenauigkeit anzuzweifeln, denn 44 Km/h drüber sind lt. Bußgeldkatalog: 160 Euro + 23,50 Euro Gebühren + 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bei "nur" 40 km/h drüber sparst du 40 Euro und vorallem fällt das Fahrverbot flach.

    Davon ab ergeht der Bescheid an den Halter, die Strafe trifft aber den Fahrer (Verursacherprizip). Da die Bußgeldstelle aber nicht weiß wer gefahren ist, fordert sie den Halter auf, dies zu erklären. Sagt er er war es nicht und kann er keine Angaben machen, so fährt die Polizei/das Ordnungsamt zur Ermittlung raus oder vergleicht das Blitzerfoto mit dem des Personalausweises (das machen die nicht bei dir zuhause, sondern in der Meldestelle/Ordnungsamt wo du gemeldet bist - Mein Schwiegervater ist Bulle.. ).

    In der Regel ist es der Behörde aber egal, wer sich Schuldig erklärt, solange es einer glaubwürdig tut.
    Geändert von ACDSee (06.09.2011 um 17:01 Uhr)

  15. #15
    Ansehen ? Zitat von Guerkchen Ansehen ?
    Machen die das nicht nur, wenn man gar keinen angibt & behauptet, man wisse nicht, wer das war?
    Ich war in der Situation glücklicherweise noch nicht, aber wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Halters besteht, kann ich mir schon gut vorstellen, dass die einfach mal vorbeikommen.

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