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Ergebnis 16 bis 18 von 18
  1. #16
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Das Mietrecht ist in D Teil des BGB. Beim Wohnraummietrecht sind die §§ in der Regel mit dem Passus versehen, daß Abweichungen zum Nachteil des Mieters unwirksam sind. Das greift auch bei einigen Klauseln des zitierten Mietvertrages ein. So ist es z. B. völlig unbeachtlich, ob der Vermieter dafür kann wenn nebenan gebaut wird und seine Mieter daher Lärm und Staub ausgesetzt sind, die Norm stellt nicht auf das Verschulden ab, sondern auf das in solchen Fällen veränderte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Etwaige Minderungen fallen insoweit in das allgemeine Geschäftsrisiko des Vermieters.
    ok verstehe, bei uns gibts halt das ABGB (allgemeine bürgerliche gestzbuch) daneben MRG etc. sind alles selbständig Gesetze Ansehen ? , jetzt fällt mir auch grad ein, dass es glaub ich in D. das Inkorperationsgebot gibt, kann mir vorstellen, dass es deswegen Teil des BGB ist und kein eigenes Gesetz. ^^

    •   Alt

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  2. #17
    In D wurde vieles ins BGB integriert und damit Einzelnormen abgeschafft, z. B. das Göringsche Testamentsgesetz von 1933. Dadurch ist das BGB umfangreicher geworden, als es bei seiner Erschaffung 1896 war.

  3. #18
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    In D wurde vieles ins BGB integriert und damit Einzelnormen abgeschafft, z. B. das Göringsche Testamentsgesetz von 1933. Dadurch ist das BGB umfangreicher geworden, als es bei seiner Erschaffung 1896 war.
    thx für infos Ansehen ?

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