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  1. #1

    Specht hämmert an Fassade

    Hallo,

    angenommen ein Specht hat an einem Mietshaus in der Fassade zwei Löcher verursacht. Das eine Loch ist in der Hausfassade zum Wohnzimmer, das andere befindet sich beispielsweise direkt an der Wand zum Kinderzimmer, in welchem natürlich auch ein Kind schläft. Das Kind wird immer dann durch den Specht geweckt, wenn dieser gerade wieder hämmert.

    Der Vermieter tut nicht dergleichen, um die Löcher zu beseitigen. Im Gegenteil er verweist auch nach einem Beschwerdeschreiben des Mieters auf § 6 des Mietvertrages.

    § 6
    Haftung des Vermieters

    6.1 Der Mietgegenstand wird dem Mieter fachgerecht renoviert übergeben und vom Vermieter in einem funktionsfähigem Zustand erhalten, soweit die Instandhaltung nicht vom Mieter übernommen wird.

    Im übrigen werden die Mieträume in dem den Mieter bekannten Zustand als vertragsgerecht übernommen.

    6.2 Beleuchtungsmittel im Bereich des Mietgegenstandes stellt der Mieter. Soweit solche bei Übergabe vorhanden sein sollten, wird eine Gewährleistung hierfür nicht übernommen.

    6.3 Etwa erforderliche Instandsetzung am Mietgegenstand nimmt der Vermieter vor, soweit es sich nicht um die Beseitigung von Beschädigungen handelt, die vom Mieter, Nutzern der Wohnung oder sonstigen Personen, die sich in der Wohnung aufhalten verursacht wurden und soweit sich nicht aus § 8.3 und § 8.4 etwas anderes ergibt.

    6.4 Schadensersatzansprüche des Mieters wegen vom Vermieter nicht zu vertretender Störungen im Betrieb des Gebäudes und seiner technischen Einrichtungen sind ausgeschlossen.

    6.5 Schadensersatzansprüche des Mieters wegen vom Vermieter nicht zu vertretender Immissionen oder Störungen der Zugänge des Gebäudes oder wegen Baumaßnahmen Dritter außerhalb des Gebäudes sind ausgeschlossen. Sollten dem Vermieter jedoch wegen solcher Immissionen und Störungen Ansprüche gegenüber Dritten zustehen, wird er diese auf Verlangen des Mieters an diesen abtreten, soweit sie den Mietgegenstand betreffen.

    6.6 Schadensersatzansprüche wegen bei Abschluss diese Vertrages bereits vorhandener Mängel des Mietgegenstandes werden ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen später auftretender Mängel des Mietgegenstandes hat der Mieter nur dann, wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder mit der Mängelbeseitigung in Verzug gerät.
    Das Spechtklopfen vermindert die Wohnqualität des Mieters deutlich.

    Welche Ansprüche besitzt der Mieter?

    Vielen Dank und viele Grüße
    gago
    Geändert von robert234 (26.08.2011 um 21:58 Uhr)

    •   Alt

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      Muskelbody.info
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  2. #2
    Kannst du die Gesetze bidde aus dem Code rausnehmen? Es nervt, wenn man 20 mal hin- und zurückscrollen muss, um die Sätze lesen zu können ... Ansehen ?

  3. #3
    Ansehen ? Zitat von MPB Ansehen ?
    Kannst du die Gesetze bidde aus dem Code rausnehmen? Es nervt, wenn man 20 mal hin- und zurückscrollen muss, um die Sätze lesen zu können ... Ansehen ?
    Kannst auch rauskopieren und in Ruhe in Word lesen...?Ansehen ? Ansehen ?

  4. #4
    In 6.3 wird auf § 8.3 und § 8.4 verwiesen. Die müssten wa dann auch wissen .... ^^

    Sry Lou, wusst ich net ... Ansehen ?

  5. #5
    Die Klauseln benachteiligen den Mieter deutlich und widersprechen z. T. den gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Recht klar. Sie dürften mindestens soweit sie der Norm des BGB entgegenstehen unwirksam sein.

    Die Fassade liegt außerhalb der vom Mieter angemieten Wohnung, von daher ist die Mietsache per se durch die Löcher nicht beeinträchtigt. Der tatrichterlichen Würdigung unterliegt es, inwieweit der Vermieter eine Minderung der Miete hinzunehmen hätte, wenn durch Tierlärm Ruhestörungen eintreten. Durch die Minderung der Mietzahlung wäre indes der Lärm auch nicht abgestellt, ob beispielsweise der Specht davon ablassen würde herumzuhämmern, wenn die Löcher beseitigt wären, ist fraglich.

    Die Sache wäre wohl am einfachsten zu klären, wenn der Vermieter erkennen würde, daß der Schaden an der Fassade immer größer wird, wenn er da nichts unternimmt.

  6. #6
    Kurzfristig wurden die Schäden beseitigt, aber der Specht hat mittlerweile halt einfach wieder gehämmert und wenn ich mich recht entsinne sogar an den gleichen Stellen.

  7. #7
    Tja, nun kann man da ja nicht in bebautem Gebiet rumknallen und das Aas erledigen.

  8. #8
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Tja, nun kann man da ja nicht in bebautem Gebiet rumknallen und das Aas erledigen.


    könnte man schon... Ansehen ?

    Sorry 4 off topic^^

  9. #9
    Ansehen ? Zitat von MatzeF Ansehen ?
    könnte man schon... Ansehen ?

    Sorry 4 off topic^^
    Ist das nicht verboten? Es ist doch alles verboten, was Spaß macht.

  10. #10
    eine katze könnte das problem auch erledigen ; ) oder halt ein luftgewehr

    oder eine Luftgewehr was Katzen verschiesst

  11. #11
    Wollte gerade eine meiner Katzen anbietenAnsehen ?

  12. #12
    Und wie kommt die Katze die Fassade rauf? Ansehen ?

  13. #13
    Der Nachbar hat eine Katze, aber die ist so fett, dass sie nicht mal mehr durch die Katzenklappe passt. Ansehen ?

  14. #14
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Die Klauseln benachteiligen den Mieter deutlich und widersprechen z. T. den gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Recht klar. Sie dürften mindestens soweit sie der Norm des BGB entgegenstehen unwirksam sein.

    Die Fassade liegt außerhalb der vom Mieter angemieten Wohnung, von daher ist die Mietsache per se durch die Löcher nicht beeinträchtigt. Der tatrichterlichen Würdigung unterliegt es, inwieweit der Vermieter eine Minderung der Miete hinzunehmen hätte, wenn durch Tierlärm Ruhestörungen eintreten. Durch die Minderung der Mietzahlung wäre indes der Lärm auch nicht abgestellt, ob beispielsweise der Specht davon ablassen würde herumzuhämmern, wenn die Löcher beseitigt wären, ist fraglich.

    Die Sache wäre wohl am einfachsten zu klären, wenn der Vermieter erkennen würde, daß der Schaden an der Fassade immer größer wird, wenn er da nichts unternimmt.
    Gibt es in D. keine Privatautonomie?
    Ich kann mir vorstellen, dass Mietverträge den "zwingenden" §§ des BGB mindestens einhalten müssen, aber nicht das BGB generell? bzw. gibts kein Mietrechtsgesetz in D oder meinst du mit BGB eh Mietrechtsgesetz bzw. steht das Mietrecht auch im BGB in D.?

  15. #15
    Ansehen ? Zitat von dArc Ansehen ?
    Gibt es in D. keine Privatautonomie?
    Ich kann mir vorstellen, dass Mietverträge den "zwingenden" §§ des BGB mindestens einhalten müssen, aber nicht das BGB generell? bzw. gibts kein Mietrechtsgesetz in D oder meinst du mit BGB eh Mietrechtsgesetz bzw. steht das Mietrecht auch im BGB in D.?
    Das Mietrecht ist in D Teil des BGB. Beim Wohnraummietrecht sind die §§ in der Regel mit dem Passus versehen, daß Abweichungen zum Nachteil des Mieters unwirksam sind. Das greift auch bei einigen Klauseln des zitierten Mietvertrages ein. So ist es z. B. völlig unbeachtlich, ob der Vermieter dafür kann wenn nebenan gebaut wird und seine Mieter daher Lärm und Staub ausgesetzt sind, die Norm stellt nicht auf das Verschulden ab, sondern auf das in solchen Fällen veränderte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Etwaige Minderungen fallen insoweit in das allgemeine Geschäftsrisiko des Vermieters.

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