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  1. #16
    Im Vertrag wurde EINDEUTIG angekreuzt das der Wagen UNfall frei ist.
    Mein Vater hat heute telefoniert und eine Telefonnummer von der "juristenabteilung" der Rechtschutzversicherung bekommen, dort ruft er morgen mal an und dann wissen wir mehr.

    Reichen als beweise das der Unfall nicht durch mich entstanden nicht die Aussagen meiner Eltern und Geschwister ?
    Geändert von patsenriver (23.08.2011 um 00:39 Uhr)

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  2. #17
    Im Vertrag wurde EINDEUTIG angekreuzt das der Wagen UNfall frei ist.
    Damit wurde die Unfallfreiheit vom Verkäufer zugesichert, er haftet für seine Zusicherung, auch wenn er sie nur ins Blaue hinein abgegeben haben sollte. Das ist schon mal sehr günstig für Dich.

    Reichen als beweise das der Unfall nicht durch mich entstanden nicht die Aussagen meiner Eltern und Geschwister ?
    Sie müßten sozusagen bezeugen, daß etwas nicht gewesen ist, das ist immer schwer. Sollte aber der Wagen tatsächlich tagtäglich von diesen Zeugen gesehen worden und dabei immer ohne Unfallschaden gewesen sein, reicht es theoretisch aus. Letztlich entscheidet aber das Gericht (freie Beweiswürdigung), was es glauben möchte.

  3. #18
    Soweit ich weiß, müssen Schäden am Rahmen des Fahrzeugs beim Verkauf angezeigt werden. Bei deiner Darstellung denke ich, ist dass der Fall.

    Ich hatte früher ja auch immer olle Karren, einfach weil ich kein Geld hatteAnsehen ? :

    Es ist im Prinzip egal, ob eine Fachwerkstatt oder man(n) selber den Schaden repariert hat, wenn der TÜV seinen Segen gibt. Allerdings kann ein Gutachter sehr wohl entscheiden, ob diese Reparatur zeitnah oder eben früher stattgefunden hat. Zumindest war das bei mir mal der Fall, als ich einen alten Granada hergerichtet hatte und Schäden am Rahmen ( war unsachgemäß geschweißt) festgestellt habe.

    Mit dieser Tatsache konfrontiert habe ich damals vom Verkäufer Geld zurückbekommen, die Summe weiß ich nicht mehr ( ging höchstens um ein paar hundert Mark, meine Autos waren selten im 4-stelligen Bereich^^)

    Viel Glück!

  4. #19
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Damit wurde die Unfallfreiheit vom Verkäufer zugesichert, er haftet für seine Zusicherung, auch wenn er sie nur ins Blaue hinein abgegeben haben sollte. Das ist schon mal sehr günstig für Dich.


    Sie müßten sozusagen bezeugen, daß etwas nicht gewesen ist, das ist immer schwer. Sollte aber der Wagen tatsächlich tagtäglich von diesen Zeugen gesehen worden und dabei immer ohne Unfallschaden gewesen sein, reicht es theoretisch aus. Letztlich entscheidet aber das Gericht (freie Beweiswürdigung), was es glauben möchte.
    Gesehen wurde das Auto tatsächlich von allen aus meiner Familie und das auch jeden Tag, abgesehen von einem Monat wo ich beim Bund war und nur am Wochenende zuhause, wohne nämlich noch bei meinen Eltern und das Auto steht immer hier vor der Tür.
    Heute mal abwarten was die "juristenabteilung" der Versicherung dazu sagt.
    Werde euch aufjedenfall auf dem laufenden halten und danke für die Hilfe, bzw. Informationen Ansehen ?

    @dirk: Als "kaputt" geschrieben wurde das Auto jetzt nicht direkt vom Gutachter, ist aufjedenfall noch fahrbereit und der Tüv hat vor ein paar Monaten als ich bei der HU war auch nichts bemängelt, allerdings ist sowas unter aller sau und schon ärgerlich wenn man sowas im nachhinein feststellt.

  5. #20
    der Tüv hat vor ein paar Monaten als ich bei der HU war auch nichts bemängelt
    Das mag ja sein, ein Fahrzeug kann durchaus verkehrssicher und fahrtauglich sein und trotzdem merkantil (kaufmännisch) ohne Wert. "Wirtschaftlicher Totalschaden" sagt lediglich aus, daß die Reparaturaufwendungen nach einem Unfall - bezogen auf die in einer Fachwerkstatt entstehenden Kosten - so hoch sind, daß sie den Restwert des Wagens übersteigen würden. Angenommen der Wagen hatte einen Zeitwert von 3.000 €, die Reparaturen würden aber 3.050 € kosten, dann ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Diese versicherungstechnische Bezeichnung sagt nichts darüber aus, ob sich der ggf. doch reparierte Wagen dann nicht wieder in fahrtüchtigem und verkehrssicherem Zustand befinden kann. Man kann ja fast alles reparieren/ersetzen/erneuern, die Frage ist meist nur, ob das wirtschaftlich ist.

  6. #21
    Soo, mein Vater hat heute mit einem Anwalt telefoniert. Wenn ich Geld von der Versicherung bekomme weil der Bus ins Auto gefahren sollen wir das einfach so hinnehmen.
    Falls wir aber nichts bekommen werden wir dem Verkäufer einen Brief mit Gutachten schicken was er dazu zu sagen hat und falls da nichts kommt bekommt der wohl was vom Anwalt. Weiss aber jetzt nicht genau ob das mit dem Anwalt über die Rechtschutzversicherung abgedeckt ist, weil ich das Auto gekauft habe und die Versicherung über meinen Vater läuft.
    Erstmal warten wir jetzt bis das Gutachten hier ist, sollte eigentlich jetzt die Tage hier eintreffen.

  7. #22
    Ich sehe da nach wie vor völlig unabhängige Rechtsverhältnisse, zum einen die arglistige Täuschung beim Wagenkauf, die hat rein gar nichts damit zu tun, wie sich jetzt die Versicherung anstellen wird. In jedem Falle hast Du damals einen Kaufpreis vereinbart und gezahlt, in dem Glauben, daß der Wagen unfallfrei sei. Man darf wohl davon ausgehen, daß Dir ein Unfallwagen nicht so viel Geld wert gewesen wäre oder Du ganz von dem Kauf Abstand genommen hättest. Der Anspruch gegen den Verkäufer ist auf jeden Fall gegeben, warum sollte man den nicht durchsetzen?

    Die Versicherung wird zahlen oder auch nicht, denn deren Verpflichtung zur Leistung resultiert allein aus der allgemeinen Betriebsgefahr des Busses, die sich hier in Gestalt des Unfalls verwirklicht hat. Diese Zahlung bekommt keine andere Höhe, nur weil Du gegen den damaligen Verkäufer vorgehst oder darauf verzichtest. Das sind zwei Paar Schuhe.

    Für die Übernahme der Kosten wird die Rechtsschutzversicherung Deines Vaters voraussichtlich nicht aufkommen.
    Geändert von robert234 (23.08.2011 um 22:55 Uhr)

  8. #23
    Sehe ich genau so wie du Robert, allerdings war noch nicht so wirklich klar ob die Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten übernehmen würde und weil das Auto "nur" 1750€gekostet hat würde es keinen Sinn machen sich einen Anwalt für 1000 oder wieviel auch zu nehmen und dann vlt doch kein Recht zu bekommen.

  9. #24
    1.750 €, also da würde ich dem Verkäufer anbieten, daß er Dir 700 € erstattet und Du im Gegenzug von einer Strafanzeige absiehst. Immerhin wird er einsehen müssen, daß ein Unfallwagen weniger wert war, als ein angeblich unfallfreier Wagen, folglich kann der nicht genausoviel kosten.

  10. #25
    Wobei der Unterschhied zwischen unfallfrei und Unfallwagen marginal ist- bei einem nagelneuen Auto, was dem Händler vom Transporter gefallen war und welches neu aufgebaut wurde, waren das 1993 gerade mal 240DM.
    Mal ganz im Ernst:
    Du hättest doch nie herausgefunden, daß der Wagen einen Unfall gehabt hätte- er war fahrbereit und durch den TÜV, wir reden bei dem Preis von keinem sehr jungen Auto und nach dem Unfall muss die Busversicherung ja wohl zahlen.
    Solange Dir jetzt nicht die Gegenversicherung sagt, sie gibt Dir max.500€, weil der Wagen nen Vorschaden hatte, hast Du doch gar keine weiteren Mehrausgaben o.ä. wegen dem verschwiegenen Unfall. Bist Du Dir sicher, daß es da den Aufwand lohnt, nur um dem Vorbesitzer zu zeigen, daß Du Dir das nicht gefallen lässt?
    Wenn der Wagen erst 5 Jahre alt wäre und 8000 gekostet hätte, wpürde der Aufwand in einem ganz anderen Verhältnis stehen.
    Mir wäre das - gesetzt den Fall, die Busversicherung zahlt akzeptabel-viel zu aufwändig für viel zu wenig Ausbeute.

  11. #26
    Mir wäre das - gesetzt den Fall, die Busversicherung zahlt akzeptabel-viel zu aufwändig für viel zu wenig Ausbeute.
    Wie gesagt, es sind zwei verschiedene Rechtsverhältnisse. Der Verkäufer hat, ob bewußt oder unbewußt, eine unzutreffende aber wesentliche Zusicherung abgegeben, die ihm im Falle eines Rechtsstreits aufs Bein fallen wird. Die Überlegung, was wieviel Aufwand wert ist, wird auch der Autoverkäufer anstellen, wobei es für ihn nicht nur um einen etwaigen Schadensersatz geht, sondern voraussichtlich auch um ein separates Strafverfahren, bei dem er voraussichtlich mit einer Geldstrafe belegt wird. Da können erstattete 700 € ein Angebot sein, das er ohne Weiteres annimmt. Sollte er das wider Erwarten nicht tun, kann Pat doch immer noch entscheiden, ob er es dann wirklich durchpauken will. Ansonsten sind das schnelle 700 € und ein Stückchen Gerechtigkeit.

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