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22.08.2011, 12:44 #1
Autounfall: Fahrzeugnummer überprüfen lassen
Habe ein Problem und zwar habe ich mir letztes jahr ein Ford Fiesta mit angeblichen 80000km gekauft. Da ein Bus versucht hat in meinem Auto zu parken musste jetzt ein Gutachten gemacht werden und ich war vorhin damit bei der Dekra.
Da wurde mir dann gesagt das die komplette Front eingedrückt ist und auf der einen Seite wurden Kotflügel, und beide Türen entweder getauscht oder nachlackiert und es war vermutlich schon ein wirtschaftlicher Totalschaden als ich das Auto kaufte.
Kann man das im nach hinein noch irgendwie prüfen lassen ?
Wenn die Front so kaputt ist muss es doch irgendwann mal bei einem Unfall von der Polizei oder versicherung aufgenommen worden sein.
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22.08.2011, 12:49 #2
Wofür möchtest du das denn wissen?
Die Sachbearbeitung von Unfällen etc. kann nicht jeder Pol.Beamte einsehen, sondern nur ein bestimmter Personenkreis (z.B. Sachbearbeiter etc.) vondemher dürfte es sich als schwierig erweisen, darüber etwas herauszufinden.. (Soweit ich das weiß^^)
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22.08.2011, 13:11 #3
Möchte das wissen um da noch irgendwas machen lassen zu können, das ich Geld von dem Verkäufer wieder bekomme oder der eine Strafe bekommt.
Wird ja dann bei mir warscheinlich nicht das einzige mal gewesen sein wo er das gemacht hat.
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22.08.2011, 13:12 #4
Da ich selber in dem Bereich Tätig bin ,kann ich dir evtl weiter helfen ,hast du das Auto von nem Privatmann gekauft oder Händler `? .
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22.08.2011, 13:21 #5
Da ergeben sich mehrere Aspekte, die im Grunde unabhängig voneinander sind.
1.) Sollte Dir ein Vorunfallschaden, noch dazu dieses Ausmaßes, beim Kauf des Wagens vom Verkäufer verschwiegen worden sein, könntest Du den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
1a.) Dabei mußt Du allerdings ggf. beweisen können, daß ein Vorunfallschaden vorliegt, dafür würde das DEKRA-Gutachten genügen,
und
1b.) Daß der Vorunfallschaden bereits bestanden hat, als Du den Wagen gekauft hast. Denn theoretisch könnte der Unfall ja auch während der Dauer des Besitzes durch Dich stattgefunden haben.
Ich würde versuchen über das Serviceheft herauszufinden, wo der Wagen vorher in der Werkstatt war. Die haben dann evtl. auch den Unfallschaden repariert und somit wären sie als Zeugen anzubieten, falls der Vorbesitzer behaupten sollte, zu seiner Zeit sei kein Unfall gewesen.
Durch den nunmehrigen Unfallschaden ist eine Rückabwicklung praktisch nicht möglich, daher sollte eine etwaige Klage sich auf die Forderung nach Schadensersatz richten. Der Wagen hätte im Kaufzeitpunkt nicht den Wert besessen, von dem Du nach Treu und Glauben (und evtl. sogar wegen Zusicherung von Unfallfreiheit durch den Verkäufer?) ausgehen durftest. Der Verkäufer wäre verpflichtet gewesen, VON SICH AUS, d. h. ohne Nachfrage durch den Käufer, auf Unfallschäden hinzuweisen. Allein die Unterlassung würde ausreichen, den Schadensersatzanspruch zu begründen.
2.) Unfälle müssen nicht zwingend von der Polizei aufgenommen worden sein, insbesondere dann nicht, wenn sich die Unfallbeteiligten unter sich geeinigt und das ohne Versicherung reguliert haben. Gleiches würde gelten, wenn jemand besoffen irgendwo dagegengekachelt ist, der wird natürlich nicht die Polizei rufen.
3.) Die Haftpflichtversicherung des Buseigentümers muß Dir den Wiederbeschaffungswert ersetzen, sprich soviel Kohle rüberwachsen lassen, daß Du Dir davon einen gleichwertigen Wagen anschaffen kannst. Gleichwertig könnte hier blöderweise auch bedeuten, einen Wagen, der merkantil nichts mehr wert ist, aber er muß noch (genau wie der bisherige) fahrtüchtig und nutzbar sein.
3a.) Der Buseigentümer bzw. dessen Versicherung hat natürlich ein Interesse daran, daß die Zahlung möglichst gering ausfällt. So steht zu befürchten, daß ein von deren Seite beauftragtes Gutachten vllt. auch parteiisch ausfällt, Stichwort Gefälligkeitsgutachten. Allerdings bist Du ja selbst vom Fach und kannst sicher Lackschichtendickemessungen auch selbst durchführen oder auf Details achten, die beispielsweise auf Lackarbeiten hindeuten. Gibt es da Auffälligkeiten, wird der Gutachter schon die Wahrheit sagen.
Im Ergebnis wirst Du von der Versicherung des Busses wohl nicht viel erwarten dürfen, die Aussichten den Verkäufer am Wickel zu kriegen sind gut, wenn die oben genannten Punkte beweisbar sind.
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22.08.2011, 13:43 #6
Danke schonmal für deine Hilfe.
War ein Privatverkäufer, den einzigen Schaden den er mir gesagt hat ist eine Delle vorne Links im Kotflügel. Er hat allerdings drauf bestanden das wir "gekauft wie gesehen" in den Kaufvertrag schreiben. Laut gutachter ist der Satz allerdings egal und hat keine Auswirkungen, etc.
Das Problem wird sein zu beweisen das der Schaden schon beim Kauf war und nicht nachträglich durch mich entstanden ist.
Serviceheft gibt es leider auch keins.
Die Lackdicke wurden auch heute morgen gemessen, dadurch wurde festgestellt das die eine Seite lackiert oder getauscht wurde.
Habe mit meinem Vater vorhin telefoniert und der ruft heute mittag mal bei der Rechtschutzversicherung, oder so an, weiss jetzt nicht mehr genau welche Versicherung dafür zuständig ist.
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22.08.2011, 13:50 #7Er hat allerdings drauf bestanden das wir "gekauft wie gesehen" in den Kaufvertrag schreiben. Laut gutachter ist der Satz allerdings egal und hat keine Auswirkungen, etc.
Das Problem wird sein zu beweisen das der Schaden schon beim Kauf war und nicht nachträglich durch mich entstanden ist.
Edit sagt: Auch die Schlüsseltäschchen haben oft den Händlernamen drauf.Geändert von robert234 (22.08.2011 um 13:54 Uhr)
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22.08.2011, 13:54 #8
Ich brauch das alles garnicht mehr zu lesen,das Wort privatverkäufer reicht,du bist in dem fall machtlos,er muss keine Gewährleistung oder Garantie geben ,sollte sowas vor´s gericht kommen könnte der Privatverkäufer sagen der Schaden war schon bevor er das Auto selbst erst hatte. Ist immer so ne sache mit Privatverkäufern.
Btw : Dieses wort ,in einem kaufvertrag " Gekauft wie gesehen " hilft nur nem Privatverkäufer sich von allem abzulösen.
Bei Händlern wiederrum ist das wort in dem Vertrag sinnlos.
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22.08.2011, 13:57 #9
Wenn der Privathändler aber im Vertrag angibt, dass der Wagen unfallfrei ist, das aber nicht stimmt; ist es Täuschung und hat nix mit Gewährleistung zu tun.
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22.08.2011, 14:04 #10
Guerkchen , wie schon erwähnt ich bin selber in diesem Bereich tätig,kauf ab und zu mal auch nebenbei das ein oder andere auto von Privat und verkauf es weiter,und ich selber hab diese erfahrung schon gemacht,das Unfallwagen so gut repariert worden sind das man das nicht mehr erkannte,2 mal ging es sogar vor´s gericht,ich konnte dem Privatverkäufer nichts ... 1 - 2 Ausreden vom Privatverkäufer , und die sache ist schon durch, es ist nun mal leider so . Das mit dem Unfallfrei zb . " Ja herr Richter,von dem jenigen bei dem ich das auto gekauft habe,meinte zu mir das Auto ist unfallfrei , so hab ich das auch in den Kaufvertrag geschrieben,ich hab keine Ahnung von Autos blablalbla " so schnell hat es sich damit Ansehen ? , alles schon erlebt.
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22.08.2011, 14:33 #11
mmh hört sich ja nicht so berauschend an.
Am Auto ist allerdings noch ein Kennzeichenhalter aus einer Ford Werkstatt, werde da mal anrufen ob noch irgendwelche Daten bei denen vorhanden sind, müsste ja eigentlcih da ja soweit ich weiss 10 oder sogar 15 Jahre alles aufbewart werden muss.
In der Werkstatt gerade angerufen, sind keien Daten von vorhanden.Geändert von patsenriver (22.08.2011 um 14:40 Uhr)
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22.08.2011, 14:59 #12In der Werkstatt gerade angerufen, sind keien Daten von vorhanden.
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22.08.2011, 15:42 #13
Geh mal davon aus, daß der wagen- wenn er wirtschaftlicher Totalschaden war, definitiv nicht offiziell in einer Werkstratt repariert wurde, weil sich das nicht gelohnt hätte,der wird unter der Hand wieder aufgebaut worden sein.
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22.08.2011, 16:35 #14
@robert: Denke mal schon das die Frau am Telefon die wahrheit gesagt hat, war echt freundlich und meinte das sowas auch nicht in Ordnung und unter aller Sau ist, wie Barbara sagt gehe ich auch davon aus das es so unter der Hand repariert wurde.
Und nur weil aufm Kennzeichenhalter der Name der Werkstatt steht heißt das ja nicht dass das Auto auch von da ist.
Nachher mal mit meinem Vater redet wenn er von der Arbeit kommt.
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22.08.2011, 18:06 #15
Hmm, dann stellt sich nun also die Frage, wie Du beweisen kannst, daß dieser Unfallschaden bereits im Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat, mithin nicht später entstanden ist.
Zudem kommt es, wenn man keinen Zeugen für die vorherige Instandsetzung findet, darauf an, ob Dir die Unfallfreiheit zugesichert wurde. Das wäre idealer Weise schriftlich im Kaufvertrag geschehen, es tut aber auch ein Zeuge, der beim Kauf zugegen war und die Zusicherung gehört hat.
Sollte es solche Zusicherung gegeben haben, kann sich der Verkäufer nicht mehr darauf zurückziehen, er hätte von dem Unfallschaden nichts gewußt, Zusicherungen "ins Blaue hinein" dürfen vom Verkäufer nicht abgegeben werden, sichert er Eigenschaften zu, so muß er für diese auch geradestehen.
Wenn sich abzeichnet, daß Du gute Chancen für einen Rechtsstreit hättest, würde ich den Verkäufer mit den Fakten konfrontieren und ihn auffordern, einen bestimmten Geldbetrag auf die Kaufsumme an Dich zu erstatten. Das kannst Du sowohl persönlich als auch über einen Anwalt machen. Für den Fall einer Einigung verzichtest Du großzügiger Weise auf eine Strafanzeige wegen Betrugs, damit kannst Du ja die Sache schmackhafter machen.
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