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  1. #16
    Ansehen ? Zitat von tn Ansehen ?
    Da magst du recht haben. Kiddies mit Ferienjob ist dennoch etwas anderes als eine gewöhnliche Vollzeitstelle das darfst du auch nicht unterschlagen. Zumal du mit dem Kindergeld alleine schon fast 2000,- im Jahr hast. Da am besten an die zuständige Behörde wenden ansonsten kanns dir passieren das du das Kindergeld zurück zahlen musst.
    Also wenn ich Ferial arbeite, während des Studiums, zahl ich als Vollzeitkraft genauso viel Steuern etc. wie die Angestellten dort. Steuerrechtlich denke ich da nicht, dass zwischen Ferialjob und Vollzeitkraft ein Unterschied besteht, der einzige Unterschied besteht darin, dass Ferialjobs befristet sind.

    •   Alt

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  2. #17
    Nicht ganz. Wenn du unter den 8004 Euro bleibst. Erhälst du die gezahlten Steuern zurück. Steuerfreibetrag. (Betrifft nur die Lohnsteuer nicht die Sozialabgaben) Deshalb gibts in D gelegentlich auch Ferienjobs bei denen gar nicht erst im voraus die Steuer belastet wird bzw. wo das eben auf 12 Monate dann verrechnet wird. (Arbeitest 3 Monate, bekommt man ausbezahlt, abgerechnet wirds jedoch über mehrere Monate) Muss man sich allerdings auch verpflichten keinen anderweitigen Job anzunehmen da man ja sonst über die Freibeträge kommen würde und das dann ein Steuerverfahren geben könnte. Ist je nach Firma unterschiedlich.

    Hat jetzt eigentlich auch nichts mehr mit der Sache zu tun. Wie gesagt. Ausrechnen was du +/- dieses Jahr verdienst. Agentur für Arbeit nachfragen, ebenso KK.
    Geändert von tn (23.08.2011 um 18:48 Uhr)

  3. #18
    Ansehen ? Zitat von tn Ansehen ?
    Nicht ganz. Wenn du unter den 8004 Euro bleibst. Erhälst du die gezahlten Steuern zurück. Steuerfreibetrag. (Betrifft nur die Lohnsteuer nicht die Sozialabgaben) Deshalb gibts in D gelegentlich auch Ferienjobs bei denen gar nicht erst im voraus die Steuer belastet wird.

    Hat jetzt eigentlich auch nichts mehr mit der Sache zu tun. Wie gesagt. Ausrechnen was du +/- dieses Jahr verdienst. Agentur für Arbeit nachfragen, ebenso KK.
    ah cool, gar nicht gewusst ^^ noch was gelernt Ansehen ?

  4. #19
    Ich klinke mich mal ein:

    Ich habe nun 6 Monate als Teilzeitkraft im Krankenhaus gearbeitet (nach meinem Zivi wurde ich also "übernommen" - während des ZDs gab es kein Kindergeld, habe aber versäumt wieder erneut welches zu beantragen). Kindergeld wurde nicht gezahlt.

    Kann ich das rückwirkend noch beantragen? Steht mir das überhaupt zu? Mein Studium beginnt erst im Oktober.
    Geändert von Patta90 (23.08.2011 um 19:27 Uhr)

  5. #20
    Kann ich das rückwirkend noch beantragen?
    Beantragen kann man was man will, ob es Erfolg hat ist eine andere Sache. Bei Sozialleistungen entsteht meist ein Anspruch nicht vor dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt, ansonsten nicht vor Antragstellung. Will heißen, ein heute gestellter Antrag würde wahrscheinlich eine Zahlung ab 1. September bewirken, evtl. auch schon ab Datum des Eingangs im Amt.

  6. #21
    Ansehen ? Zitat von tn Ansehen ?
    Wenn du Vollzeit arbeitest gibt es kein Kindergeld mehr. Ebenso wie du dich gesetzlich versichern musst. KV anrufen bescheid sagen das du jetzt dann Vollzeit arbeitest (bekommst ne neue Karte) u. musst halt dann wsl vorbei schauen Unterlagen ausfüllen und fertig. Nen Monat vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses rufst wieder bei der KK an sagst Ihnen das sich das wieder erledigt hat dann musst nen Antrag auf Familienversicherung stellen und dann bist wieder bei deiner Mama versichert.

    Kindergeld gibts nur bei Schulbesuch, Ausbildung u. ggf Studium wobei es da Altersgrenzen zu beachten gibt.

    Hast du bei deinem Arbeitgeber denn noch keinen Personalbogen ausgefüllt? Sozialversicherungsnummer, KK usw..?
    und wie schauts mit wartesemestern aus?
    hab mich an der Uni Hamburg beworben, aber nur so um zu schauen, wie das ganze so abläuft. bin nun ganz weit hinten auf der liste.

    Ansehen ?

    Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden und für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.
    um diese wartezeit zu überbrücken mache ich halt nebenbei den job für 4-5 monate und dann praktikum

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