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02.08.2011, 17:45 #1
Teilzeit/vollzeit für 2-4 monate
so
mein plan wird es sein inwenigen monaten, spätestens januar, mindestens 1 praktikum anzufangen um die richtige wahl für meinen studiengang zu treffen.
so darum geht es nicht.
ich möchte gern in den ersten semestern mich so viel wie möglich nur aufs studium konzentrieren. deshalb werd ich versuchen in dieser zeit nicht zu arbeiten. naja, dass ist nur möglich wenn ich ein kleines kapital bis dahin aufgebaut habe.
mit meinem bisherigen 400€ wird das ziemlich lange dauern und da ich eh viel zeit jetzt habe, würde ich gern als vollzeit/ teilzeitkraft arbeiten.
jetzt geht es darum aber, ob sich das überhaupt für mich lohnt?
ich bin nun 20 jahre alt und hab mein abi vor 1 monat erhalten und habe bisher nur auf 400€ basis gearbeitet. in diesem jahr umgerechnet ingesamt ca 2900€ verdient.
ich kenne mich auf diesem gebiet nun überhaupt nicht aus und bräuchte dazu eure hilfe.
was für ausgaben habe ich als vollzeitkraft? also was kriege ich netto ausbezahlt? von kollegen weiß ich, dass ich locker auf 1800€ brutto kommen würde. was davon fällt für mich weg?
ich bin Steuerklasse 1. also zahle am meißten steuern. was kommt noch dazu? und wie viel? bisher bin ich über meine mutter gesetzlich versichert. muss ich mich nun selber versichern? mit wie viel muss ich hier rechnen?
kommt noch etwas hinzu?
soweit ich das jetzt mitbekommen habe, kann man pro jahr ca.8000€ veridenen ohne steuern zu zahlen. das heißt ich dürfte noch 5000€ in den nächsten 4 monaten ohne was zu bezahlen?
hab im internet schon gesucht aber nicht so sehr was passendes gefunden. nur das ich so mit 35% abgaben rechnen soll...
kann mir einer einen groben überblick verschaffen?
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02.08.2011, 17:49 #2
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02.08.2011, 18:13 #3
1200 sind wahrscheinlicher als 1350. Aber im groben dürfte das schon passen. Ist halt immer die Frage ob z. B Nachtschicht- oder Sonntagszulagen dabei sind, ob du Kirchensteuer zahlst etc. Genau wird es dir keiner sagen können.
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02.08.2011, 18:15 #4
ich habe zwischen abi und studium gearbeitet und während dieser zeit auch steuern gezahlt. nach beendigung des arbeitsverhältnisses habe ich nachträglich eine dicke steuerrückzahlung bekommen, da ich unter einem bestimmten jahreseinkommen geblieben bin
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02.08.2011, 18:16 #5
kirchensteuer wird da wohl kaum ins gewicht fallen oder?
mir geht es auch eher um die versicherungspflicht. muss ich da was beachten? bleibe ich immer noch über meine mutter versichert und dann ist da noch die frage mit den 8000€ insgesamt.
kann mir da einer was genauer dazu sagen`?
edit: und dankeAnsehen ?
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02.08.2011, 18:18 #6
ich musste mich selbst krankenversichern, als ich vom 400euro vertrag in die teilzeit gewechselt bin.
kirchensteuer fällt zwar nicht ins gesicht, summiert sich jedoch auf und kann unterbunden werden, indem man aus dem verein austritt.
solange du unter den 8000euro bleibst wirst du wohl einen großteil der steuern genau wie ich zurückgezahlt bekommen.
hast du schon einen bestimmten betrieb in aussicht? eventuell kann dir die hiesige personalangestellte etwas dazu sagen
edit: die 8000euro grenze gilt übrigens auch für den empfang des kindergeldes, insofern anspruch darauf besteht. wenn ich mich nicht irre
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02.08.2011, 18:29 #7
also ich bin ganz neu in meinem betrieb. bin kellner in der gehobenen gastronomie. mit meinem chef wurde abgesprochen das ich erstmal 1-2 monate auf 400€ basis arbeite und als teilzeit/ vollzeitkraft arbeite. das wird dann wohl anfang nächsten monat sein.
genau stephang,€ das kindergeld, ganz vergessen. muss also unter 8000€ pro jahr bleiben.
mit wie viel müsste ich so rechnen wenn ich mich selbst versichern muss? grob gesagt
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23.08.2011, 15:52 #8
so. bin nun aber letzter woche als vollzeitkraft in meinem betrieb tätig.
dies würde ich nun gern bis januar/ februar machen und dann mein 10-wöchiges praktikum vielleicht beginnen.
leider konnten mir die angestellten keine wirklich auskunft über meine fragen geben. deshalb hier noch einmal.
unter 8000€ werd ich bleiben, so mit meinem chef abgesprochen.
bin derzeit wie ich schon sagte über meine mutter versichert.
ich werd mich jetzt wohl aber selbst versichern müssen. WIE GEHT DAS?
ich mein, das wird ja automatisch von meinem brutto abgezogen. wars das dann auch? oder muss ich zu einer krankenkasse? oder wie schaut das aus? und wie sieht es aus wenn ich januar/ februar wieder über meine mutter versichert sein will?
wie schaut das mit dem kindergeld aus?
ich gehe ja nicht zur schule. praktikum fange ich erst neujahr an.
hoffe mir kann hier einer kurz weiterhelfen
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23.08.2011, 15:56 #9
puuuh. Wenn du ein Angestellenverhältnis hast, dürftest du kein Kindergeld mehr erhalten. Anders wäre es bei einer Ausbildung und du unter 8000 bleibst.
Ich glaube, bei einem Angestelltenverhältnis gibt es kein Kindergeld - es möge mich Jemand korrigieren, falls ich falsch liege.
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23.08.2011, 15:59 #10
Lebst du in D?
In Österreich ist es so, dass der Arbeitgeber dich bei der Krankenversicherung anmeldet und do somit automatisch Krankenversichert bist, (bis zu 2 monate nach Beendigung der Arbeit.)
grad gefunden Ansehen ?
Sollten Sie Arbeitnehmer einstellen, müssen Sie mit Beginn eines jeden Beschäftigungsverhältnisses die Anmeldung zur Sozialversicherung vornehmen. Den gesetzlichen Krankenkassen (Einzugsstellen) obliegt es, den Gesamtbetrag zur Sozialversicherung einzuziehen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Das trifft auch für freiwillig kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer zu.
Für geringfügig Beschäftigte übernimmt dies die Bundesknappschaft als Träger der Rentenversicherung.
hier mal ne Seite über Kindergeld D.:
Ansehen ?Geändert von dArc (23.08.2011 um 16:10 Uhr)
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23.08.2011, 16:12 #11
ja genau, die seite hab ich auch gefunden.
das hier ist wohl für mich:
Ansehen ?
Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden und für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.
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23.08.2011, 17:25 #12
geh zu deiner krankenkasse und sag, dass du ab xyz vollzeit arbeitest und du dich krankenversichern möchtest/musst. ggf. vorher anrufen um abzuklären, was du mitbringen musst.
ich bin 23 und bekomme meines wissens noch kindergeld, da ich mich in der ausbildung (selbiges gilt für studium) befinde. meine eltern müssen nur regelmäßig aktuelle schulbescheinigungen einreichen. also guck mal ob es iwo einen punkt "kind mit ausbildungsplatz/studium" oder so gibt
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23.08.2011, 18:04 #13
Wenn du Vollzeit arbeitest gibt es kein Kindergeld mehr. Ebenso wie du dich gesetzlich versichern musst. KV anrufen bescheid sagen das du jetzt dann Vollzeit arbeitest (bekommst ne neue Karte) u. musst halt dann wsl vorbei schauen Unterlagen ausfüllen und fertig. Nen Monat vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses rufst wieder bei der KK an sagst Ihnen das sich das wieder erledigt hat dann musst nen Antrag auf Familienversicherung stellen und dann bist wieder bei deiner Mama versichert.
Kindergeld gibts nur bei Schulbesuch, Ausbildung u. ggf Studium wobei es da Altersgrenzen zu beachten gibt.
Hast du bei deinem Arbeitgeber denn noch keinen Personalbogen ausgefüllt? Sozialversicherungsnummer, KK usw..?
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23.08.2011, 18:25 #14
Das halte ich für ein Gerücht, das würde ja bedeuten, dass die Kiddies, die in Ferien Vollzeiten arbeiten, für diesen Zeitraum auch kein Kindergeld bekommen würden, hier dazu Quelle von der Bürgerseite:
Auch wenn ein Kind die besonderen Voraussetzungen für die weitere Berücksichtigung über das 18. Lebensjahr hinaus erfüllt, wird Kindergeld nur gezahlt, wenn seine Einkünfte und Bezüge den jeweils maßgeblichen Grenzbetrag nicht überschreiten.
/Edit: was ich noch Fragen wollte, gibt es in D nicht so was wie Studienbeihilfe?
Und wann fängst du konrekt zum Studieren an? nächtes Wintersemester wieder?Geändert von dArc (23.08.2011 um 18:31 Uhr)
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23.08.2011, 18:30 #15
Da magst du recht haben. Kiddies mit Ferienjob ist dennoch etwas anderes als eine gewöhnliche Vollzeitstelle das darfst du auch nicht unterschlagen. Da am besten an die zuständige Behörde wenden ansonsten kanns dir passieren das du das Kindergeld zurück zahlen musst.
"Ab wann und für wie lange gibt es Kindergeld?
Kindergeld gibt es, sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Tun Sie das also möglichst schnell nach der Geburt Ihres Kindes: Das Geld wird auch rückwirkend für jeden Monat gezahlt, in dem Sie Anspruch hatten.
Die Zahlungen laufen dann automatisch weiter, bis ihr Kind 18 Jahre alt ist. Danach gibt es nur noch unter bestimmten Bedingungen weiterhin Kindergeld. Etwa, wenn Ihr Kind noch in der Ausbildung ist und keine eigenen Einkünfte hat. Spätestens mit dem 27. Geburtstag ist jedoch auf alle Fälle Schluss."
Deshalb masterce
- Krankenasse anrufen
- Bundesagentur für Arbeit anrufen nachfragen
Aufstellung machen was du dieses Jahr verdienst hast u. +/- noch verdienen wirst.
Ansehen ?Geändert von tn (23.08.2011 um 18:40 Uhr)
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