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  1. #46
    ja aber genau da wird der richter sehen, dass dein lehrer da völlig willkürlich gehandelt hat und als schuldigen festmachen, oder nicht?
    Geändert von Sebi[S.G.] (11.04.2011 um 20:46 Uhr)

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  2. #47
    Also meine Meinung dazu.

    Er ist selber Schuld wenn er dieselbe Klausur 1 zu 1 wiederholt.
    Warum meckert er dass die Antworten 1 zu 1 aus der Mappe sind ? Spricht doch nur dafür dass du perfekt gelernt hast : )

    Lehrer halten sich teilweise für was ganz Besonderes....passt schon so wie du es gemacht hast mit dem Brief an die Schulleitung.

  3. #48
    Ansehen ? Zitat von Adumi Ansehen ?
    Der Lehrer schlussfolgert so:

    1. Die Fragen waren der Klasse bzw. mir vorher bekannt.

    ist das deine schuld? wenn, muss er den ganzen test zurückziehen und nicht nur deinen. also spricht das gegen ihn und nicht gegen dich.

    2. Meine Antworten entsprechen teils 1:1 aus der Mappe u.a ein längerer Text über die entstehung des deutschen Rechtssystems.

    = mit dem Wissen dass die Fragen vorher bekannt waren und ich es 1:1 übernommen habe kann es nur vorgeschrieben bzw. irgendwo abgeschrieben worden sein.

    auch hier bist nicht du schuld. als schlussfolgerung aus 1.) ist es doch wohl klar, dass du dann perfekt gelernt hast, oder nicht? wieder spricht das nicht gegen dich.

    An Textstellen wo ich mich verschrieben hatte, hatte er mir noch ironischerweise hingeschrieben : "genauer abschreiben"

    und das spricht auch für dich, denn solche bemerkungen festigen die meinung, dass der lehrer sowieso etwas gegen dich hat und daher völlig willkürlich gehandelt hat.

    Gruss

    die ganze sache ist so lächerlich, der verliert jeden prozess, denn man kann einfach nicht einen einzelnen schüler für so etwas bestrafen, sondern nur die ganze klasse.

  4. #49
    Ansehen ? Zitat von nurb Ansehen ?
    Also meine Meinung dazu.

    Er ist selber Schuld wenn er dieselbe Klausur 1 zu 1 wiederholt.
    Sehe ich auch so.

    Ein Mitschüler hat über die Entstehung ein wirklich klasse Text geschrieben. Sprachlich sehr gehoben. Dafür wurde er dann in den höchsten Tönen gelobt und der Lehrer empfohl ihm er sollte etwas mit Rechten/Rechtspflege machen. Dabei musste er selber schmunzel da er ja auch 1 1/2 Wochen Zeit hatte so einen Text zusammenzustellen Ansehen ?

    War er etwas schlauer als ich.

    gruss

  5. #50
    Wenn ein Lehrer den selben Test zweimal verwendet, dann muß er als verständiger Mensch damit rechnen, daß sich die Schüler über diesen ausgetauscht haben, das ist auch nicht verboten. Er hat somit selbst die größte Aktie daran, daß es überhaupt die Möglichkeit gibt, etwas 1:1 abzuschreiben.

    Daß ein Schüler das womöglich 1:1 geschrieben hat, könnte auf Abschreiben zurückzuführen sein, muß aber nicht. Es ist genauso möglich, daß ein Schüler ein ausgesprochen gutes Gedächtnis hat und es einfach schafft, etwas haargenau wiederzugeben. Kann ich auch.

    Da die Schüler bei der Klausur unter Aufsicht standen, ist es eher unwahrscheinlich, daß es möglich gewesen sein könnte, einen längeren Text wortwörtlich abzuschreiben, ohne daß dies von dem gewissenhaft seinen Dienst versehenden Lehrer bemerkt worden wäre. Der Abschreiber hätte schon sehr häufig auf die Vorlage sehen können müssen und der Lehrer das die ganze Zeit über nicht bemerkt haben.

    Mal angenommen es wäre tatsächlich abgeschrieben worden, so hätte das der Lehrer selbst erheblich begünstigt, einmal durch die leichtfertige mehrfache Verwendung der selben Klausur, zum anderen durch seine mangelhafte Aufsicht.

    Auch kommt man an der Tatsache nicht vorbei, daß der Schüler nicht in flagranti erwischt worden ist und der Lehrer über nicht objektivierbare pauschale Verdächtigungen nicht hinaus kommt. Das trägt die Entscheidung des Lehrers nicht.

  6. #51
    UPDATE !

    Mein Dad hatte sich bei einem Bekannten informiert der Schulleiter einer Realschule ist.
    Er sagte das wir einen Brief an die Schulleitung schreiben sollen und darin

    1. Das Problem schilder sollen
    2. Widerspruch einlegen sollen


    Dies haben wir dann auch gemacht. Den Brief habe ich der Sekretärin der Schulleitung abgegen da von der Schulleitung persönlich niemand anwesend war.
    Den Eingang meines Briefes habe ich mit abstempeln lassen
    -> DATUM 08.04.2011

    Heute 10.5.2011 sind die 4 Wochen Frist rum und ich habe bis heute keine Antwort oder irgendeine andere Reaktion der Schulleitung erhalten.
    Der Lehrer verhält sich mir gegenüber auch so als wenn er nichts von einem Brief weiß bzw. das bei der Schulleitung was eingegangen ist.


    Gruß Adumi

  7. #52
    Heute 10.5.2011 sind die 4 Wochen Frist rum und ich habe bis heute keine Antwort oder irgendeine andere Reaktion der Schulleitung erhalten.
    Der Lehrer verhält sich mir gegenüber auch so als wenn er nichts von einem Brief weiß bzw. das bei der Schulleitung was eingegangen ist.
    Naheliegend wäre also, daß Du den Schulleiter darauf ansprichst. Womöglich hat die Sekretärin den Brief verschlampt, was sich die Schule zwar zurechnen lassen müßte, aber es würde dann zumindest nicht Unwillen bedeuten.

    4 Wochen Frist halte ich hier für angemessen, Du hast zumindest Anspruch auf eine Antwort.

  8. #53
    Alles klar.
    Dann werde ich da mal nachhaken.

    Danke dir (:

  9. #54
    Moin moin,

    hatte versucht den Schulleiter persönlich anzutreffen. Doch auch diesmal war er leider nicht im Hause. Habe also nochmal einen Brief hinterlassen und drum gebetet bis zum 20.5 zu antworten.
    Und tatsächlich war gestern folgender Brief im Briefkasten:

    " Sehr geehrter Herr XX,

    Ihr Widerspruch ist bei uns eingegangen. Leider ist es uns bis heute nicht gelungen mit Herr XX zwecks Stellungnahme zu sprechen.

    Auch in dieser Woche ist Herr XX krank geschrieben.

    Angesichts der momentanen Lage biete ich Ihnen an, mit mir persönlich zu sprechen. Bisher sah ich ein Gespräch mit Ihnen nicht als notwendig an, da Ihre schriftliche Darstellung des Sachverhalts eindeutig nachvollziehbar ist. "



    Werde dann kommende Woche das Angebot eines persönlichen Gespräches annehmen.

    Gruss & schönes Wochenende

  10. #55
    so ein kinderkram seitens des lehrers....

    aber der direktor scheint ja ein gescheiter zu sein oder wie schätzt du ihn ein?

  11. #56
    Da die Schulleitung an einer Außenstelle unserer Schule sitzt bekomme ich ihn eher selten vors Auge.
    Der Brief mach aber schonmal ein guten Eindruck.

    Ich weiß auch nicht ob der Lehrer das aussitzen will..

    Die ganze Sache zieht sich zwar ziemlich in die Länger aber ich bleibe am Ball & außerdem bin ich auch ziemlich gespannt !

    Gruß

  12. #57
    Der Brief liest sich für Dich eher günstig, nach Abschmettern wollen sieht es nicht aus.

  13. #58
    Konnte heute endlich den Schulleiter persönlich sprechen.

    Habe die Geschichte in einem freundlichen Gespräch noch einmal genau erklärt.

    Er sprach sehr unterstützend und zeigte Verständnis für meine Aufregung.

    Der Schulleiter wird den Lehrer in sein Büro einladen und schauen ob der Lehrer einlenkt.

    Sollte der Lehrer nicht einlenken sollte ich auf keinen fall locker lassen und notfalls jmd. zur Seite nehmen der in Sachen Recht auskennt.

    Die Zeugnisskonferenz am 16.6 soll nicht der Schlussstrich sein da die Noten auch noch nachträglich geändert werden können

    Gruss

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