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  1. #16
    Ansehen ? Zitat von MagicDave Ansehen ?

    1.) Wie sieht es mit rechtlichen Folgen aus, gibt es sowas wie Gnade, da er es zum Schutz gegen Sexuelle Belästigung tat, oder war es eindeutig Eigenjustiz und er hat mit Körperverletzung zu rechnen? Ist er dann auch Vorbestraft?

    2.) Welche andere Lösung wäre euch eingefallen, ich meine wer würde schon die Polizei rufen, um nicht danach wegen Eigenjustiz angeklagt zu werden?

    3.) Was haltet ihr davon die Geliebte Person wenns sein muss auch mit der Faust zu schützen?


    War eigentlich mehr an den rechtlichen Folgen interessiert, aber mich würden auch alternative Lösungen des Problems interessieren, da wie ich denke jeder mal in diese Situation kommen kann.

    Danke schonmal, und bitte ernsthafte Beiträge, nicht wie in den anderem Forum: "einfach draufhaun".
    Bei einer Verurteilung könnte er sicher mit leichter Körperverletzung rechnen.

    Man kann auch Gewalt anwenden, ohne dem andern eins aufs Maul zu geben. Schubsen, etc. etc. Um seinen Standpunkt zu verdeutlichen. Ens auf die Fresse sollte wohl der letzte Ausweg sein.

    Definitiv ja. Wenn ich die Person echt mag, würde ich mir die Frage gar nicht stellen. Die Frage der Zweckmäßigkeit ist nur gegeben.

    Alternative Lösungen: s. oben
    Rechtliche Folgen: je nach schwere sicher ein Vermerk in der Polizeiakte wegen leichter KV (da muss der andere dich aber erstmal verklagen bzw anzeigen...)

    •   Alt

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  2. #17
    Ansehen ? Zitat von NCS00 Ansehen ?
    Schlagen ist völlig angebracht meiner Meinung nach. Wenn es unverhältnissmässig ist kann man auch mit der offenen Hand schlagen!

    Natürlich könnte man so in rechtliche schwierigkeiten kommen. Aber in der Regeln weiss irgend ein besoffener nicht wie man heisst.
    Ausserdem müsste er auch noch eine Anzeige erstatten und dafür müsste er sich erstmal an etwas erinnern Ansehen ?


    Das ist allerdings klar.
    Allerdings sollte man sich nicht immer aus Angst vor dem Gesetz "ducken und davon schleichen"
    Ja, aber auch bei einem Schlag mit der offenen Hand, er stürzt und stoßt sich den Kopf, die Folge : die Rettung kommt und eine Anzeige wird automatisch getätigt, was ich weiß.

    Man sollte hier wirklich immer zuerst den Kopf einschalten, ob es einem gelingt oder ob einem zB beim dritten mal der Kragen platzt, weiß ich leider nicht. Ist auch denke ich von Person zu Person individuell.

  3. #18
    Wie gesagt - menschlich kann ich das voll und ganz nachvollziehen (und würde innerlich sogar jubilieren). 2 mal gewarnt reicht in meinen Augen, aber das rechtfertigt es im Endeffekt leider nicht. Das ist so eine moralische Kiste. Da fällt mir passenderweise der Film Con Air ein, wo Nic Cage zu Beginn die Schläger aufmischt, die ihm auflauern --> dabei hat er eigentlich recht nachvollziehbar gehandelt, aber die Tatsache, dass er körperlich überlegen war, brachte ihm Knast ein.

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