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01.02.2011, 10:35 #1
Streit - moralische und rechtliche Fragen
Habe letztens in einem Thread (anderes Forum, bin da nichtmal angemeldet, habe es nur ein wenig durchstöbert) gelesen, dass ein Mann mit seiner Freundin unterwegs war.
Auf einer Party wurde der Dame dreimal auf ihren Ansehen ? gegrabscht, der Mann recht gut trainiert, versuchte es zwei mal auf die Vernünftige Art und bat den Herrn damit aufzuhören, wie und in welcher Art (ob Drohung oder Bitte) weiß ich leider nicht.
Beim dritten mal platzte ihm jedoch der Kragen und er haute ihm glaube ich mit der Faust ins Gesicht, also zumindest löste er das Problem mit Gewalt.
Als Anmerkung, in diesem Forum war eigentlich keiner schockiert, dass er Gewalt anwendete sondern eher dass er es erst beim dritten mal tat Ansehen ?
Zu meinen Fragen:
1.) Wie sieht es mit rechtlichen Folgen aus, gibt es sowas wie Gnade, da er es zum Schutz gegen Sexuelle Belästigung tat, oder war es eindeutig Eigenjustiz und er hat mit Körperverletzung zu rechnen? Ist er dann auch Vorbestraft?
2.) Welche andere Lösung wäre euch eingefallen, ich meine wer würde schon die Polizei rufen, um nicht danach wegen Eigenjustiz angeklagt zu werden?
3.) Was haltet ihr davon die Geliebte Person wenns sein muss auch mit der Faust zu schützen?
War eigentlich mehr an den rechtlichen Folgen interessiert, aber mich würden auch alternative Lösungen des Problems interessieren, da wie ich denke jeder mal in diese Situation kommen kann.
Danke schonmal, und bitte ernsthafte Beiträge, nicht wie in den anderem Forum: "einfach draufhaun".
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01.02.2011, 10:38 #2
wenn mich son spinner dann noh anzeigen wuerde, wuerd ich ihn auch direkt anzeigen.
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01.02.2011, 10:44 #3
Das ist klar, aber bekommen dann nicht beide eine Vorstrafe?
Ist es das Wert, eine Vorstrafe zu bekommen, oder sagt ihr, das ist es nicht Wert und geht mit eurer Freundin woanders hin?
Und was wenn er nach einem Schlag K.O geht, oder stürzt oder derartiges?
Wenn die Rettung, oder ein Arzt ins Spiel kommt gibts schonmal automatisch ne Anzeige, oder?
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01.02.2011, 10:47 #4
Na ja - sexuelle Belästigung hin oder her. Es geht "nur" um an den Hintern fassen. Nicht, dass ich das okay finden würde, aber da muss man nicht gleich zuschlagen, da kann man auch einfach weggehen.
Als Verteidigung kann man es nur sehen, wenn es keinen anderen Ausweg gegeben würde.
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01.02.2011, 10:48 #5
Zuschlagen muss nicht sein, es gibt durchaus andere bedrohliche Verfahren, das zu regeln. Einfach mal am Kragen packen und evtl gegen eine Hand drücken und ihm mal ordentlich ins Gewissen reden. Zumal sowas doch eigentlich keine rechtlichen Folgen hätte, oder lieg ich da falsch?
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01.02.2011, 10:50 #6
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01.02.2011, 10:53 #7
Und die Verhaeltnissmaessigkeit ist zu beachten!
Wenn nen gut trainierter nem, vllt. noch angetrunkenem, "Normalo" eine reindrueckt ist diese schon mal nicht mehr gegeben!
Also ich wuerde auch keine Gewalt anwenden, habe bis jetzt alles mit reden, bzw. weggehen geloest! Wegen einem Spinner der meint meine Frau anzugrapschen wuerd ich keine Anzeige riskieren.
Ausserdem wuerde meine Frau da selbst eingreifen....
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01.02.2011, 10:59 #8
Finde reinhauen völlig angebracht.. nur leider wird der dem Fragesteller hier rechtlich nix bringen, wie meine persönliche Auffassung dazu ist. Ich vermute die Umstände wären schon strafmildernd, aber Ärger würde es trotzdem geben.
Wenn jemand meine Freundin anfassen würde, dann Gnade ihm Gott.
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01.02.2011, 11:02 #9
Wenn mein Freund sich wegen so nem Quatsch einen nervenaufreibenden Riesenärger aufhalsen würde, wäre ich ernsthaft sauer!
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01.02.2011, 11:24 #10
Find ich vernünftig, aber gibt auch (wie in den anderem Forum) Frauen die sagen, wenn mein Freund das solange zulässt und erst beim dritten mal reagiert, wär sie sauer.
Nehmen wir mal an, es ist mehr als "nur" an den Arsch fassen? Natürlich muss man nicht gleich zuschlagen, aber zählt "schubsen" oder am Kragen packen zu Körperverletzung, immerhin kann er blöd fallen , als Beispiel. Dann würde man schon wieder hängen Ansehen ?
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01.02.2011, 11:28 #11
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01.02.2011, 11:30 #12
Egal wie die Sache aussah - zuschlagen ist im Grunde nie eine Lösung und total überzogen angesichts der Möglichkeiten, die sonst offen stehen. Subjektiv mag die Einschätzung vielleicht anders sein (und für mich nachvollziehbar) aber gesellschaftlich inakzeptabel. Insofern wäre eine Strafe angebracht - man muss eben auch mit den Folgen seines Handelns dann leben können.
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01.02.2011, 11:39 #13
Schlagen ist völlig angebracht meiner Meinung nach. Wenn es unverhältnissmässig ist kann man auch mit der offenen Hand schlagen!
Natürlich könnte man so in rechtliche schwierigkeiten kommen. Aber in der Regeln weiss irgend ein besoffener nicht wie man heisst.
Ausserdem müsste er auch noch eine Anzeige erstatten und dafür müsste er sich erstmal an etwas erinnern Ansehen ?
man muss eben auch mit den Folgen seines Handelns dann leben können.
Allerdings sollte man sich nicht immer aus Angst vor dem Gesetz "ducken und davon schleichen"Geändert von NCS00 (01.02.2011 um 11:42 Uhr)
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01.02.2011, 11:40 #14
Mein Beschützerinstinkt springt bei soetwas sofort an.
Meine erste Reaktion wäre dazwischen gehen, mich also zwischen ihn und meine Freundin stellen und ihm sagen, dass er es zu lassen hat.
Sollte er es nochmal machen, würde ich ihn mir packen und mal kräftig durchschütteln.
Ein weiteres Mal grapschen und er liegt, das kann ich versichern.
Ich bin normalerweise ein sehr gechillter Typ, aber bei sowas platzt mir die Hutschnur.
Natürlich kann sich die Frau alleine wehren, aber häufig fühlen sich solche Typen noch weiter angemacht, wenn die Frau sich wehrt.
Rechtlich drohen glaube ich keine Folgen.
Ich habe zweimal eine anständige Reaktion gezeigt, nachdem eine sexuelle Belästigung vorausgegangen ist.
Nach dem dritten Mal schränke ich ihn soweit ein, als dass er es nicht wiederholen kann.
Abgesehen davon: Wenns um meine Freundin geht, sind mir die rechtlichen Folgen recht schnuppe.
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01.02.2011, 11:40 #15
Können schon, aber glaube es gibt Frauen die sagen, "tu doch was".
War selbst noch nie in solch einer Situation, aber mir kommt vor, egal was man macht, man macht es verkehrt.
Diese Meinung vertrete ich auch. Allerdings gefällt mir nicht der Gedanke gehen zu müssen, weil sich wer anderer nicht im Griff hat. Zuschlagen geht nicht finde ich, aber ihm zeigen wo er dran ist, wie am Kragen packen find ich fast schon ok.
Die beste Lösung ist aber meiner Meinung nach, darauf zu schauen, dass er ihr nicht nochmals zu nahe kommt, und wenn ich mich nur in den Weg stelle. Falls er dann handgreiflich wird, darf ich mich ja (wirklich nur Selbstverteidigung) wehren.
Was haltet ihr von der Lösung (Damen sind gefragt Ansehen ? ) ?
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