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Thema: Wieder mal: eBay Problem
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01.11.2010, 18:36 #61
Das bekommt er auch zurück. Er regt sich hier aber auf dass er das Buch nicht bekommt.
Wenn das Geld nicht zurück kommt ist es ein anderes Thema.
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01.11.2010, 18:40 #62
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01.11.2010, 18:41 #63
Ich weiß nicht was ihr wollt oder warum ihr MIR einen Strick drehen wollt (bis auf Ausnahmen wie stephang und robert). Ich will nur meine Kohle, bevor ich irgendwas irgendwo absegne. Mehr nicht. Und ich habe Standardwerke mitunter gerne im Original im Regal statt ausgeliehen oder im pdf Format.
@pouz - ja, ein Verlag legt den Preis fest, aber ob solche Preisbindungen dann bei eBay greifen oder nicht, ist eine andere Sache. Ich kauf ja nicht bei Amazon oder so.
Und aufregen darf ich mich über einen eigentlichen Kaufvertrag, der nicht erfüllt wird. Aber ich kann auch ohne das Buch leben - also stellt es hier doch nicht so dar, als würde ich jetzt ein Fass aufmachen und den Typen auf Heller und Cent verklagen - so bescheuert bin ich nicht und so viel wert ist es mir auch nicht. Ich bin eigentlich der Typ, der möglichst den Weg nimmt, der am wenigsten Probleme bringt - und das mach ich auch jetzt.
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01.11.2010, 18:45 #64
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01.11.2010, 19:42 #65
Ja, man sollte nicht vergessen, dass das Medium Internet nur begrenzt tragefähig für Emotionen ist, sprich: ich sitz hier nicht tobend und fluchend vor dem Monitor, sondern tippe nebenher entspannt meinen Beitrag. Auch wenn er Ton vielleicht eine gewisse Angespanntheit widergibt, so ist dies gewiss nicht der Fall. Ich verbuche das ganze unter Lehrgeld zahlen und habe (und hatte nie) nicht vor, irgendjemanden wegen einem 8 € Kauf zu verklagen oder anderweitig Prozesse anzustreben. Ansehen ? ^^
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01.11.2010, 21:50 #66
Und warum postest Du dann hier so angeregt? Ansehen ?
Es ist unverhältnismäßig wegen einer Sache von 9 Euro Rechtsbeistand zu suchen.
Es ist unverhältnismäßig dem Verkäufer hier Täuschung zu unterstellen.
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01.11.2010, 22:29 #67
Ich finde es schon unverhältnismäßig hier so einen Thread aufzumachen. Der Verkäufer kann nicht liefern und gibt dafür auch einen Grund an, auch wenn der Grund etwas ungewöhnlich ist. Wenn man dann dem Verkäufer auch noch eine Mail schreibt in der man zu unrecht ihm Täuschung unterstellt (nennt mich naiv aber ich glaube ihm) dann darf man sich nicht wundern wenn der patzig reagiert. Wobei seine Antwort auch etwas unverhältnismäßig ausgefallen ist. Ansehen ?
P.S. Ich will hier auch keinem einen "Strick" drehen. Aber manchmal sollte man die Kirche einfach mal im Dorf lassen und aus einer Fliege keinen Elefanten machen. Ansehen ?
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01.11.2010, 22:58 #68
Ist einfach affig eure Konversation via e-Mail o.ä. hier zu posten ...
Sich gegenseitig ans Bein zu pissen, mit Stundenlohn zu prahlen oder angeblichen Informationen zu bluffen die man von einem befreundeten Anwalt erhalten hat ist wirklich ordentlich überzogen .. es geht hier um ein paar Euro.
Hättest die Zeit lieber in Lernen oder Schatzsuche investiert - wäre sinnvoller.
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01.11.2010, 23:32 #69Schatzsuche
Ansonsten an diejenigen, die sich hier über diesen Thread, Zweck -und Verhältnismäßigkeiten verausgaben, Ihr tragt am meisten dazu bei, diesen Thread am Leben zu halten. Ansehen ?
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01.11.2010, 23:48 #70
Oh sorry - mein Fehler weil ich nicht als sporadischer eBayer alle meine Rechte und Pflichten kenne und daher - bevor was falsch läuft - irgendwo mal nachfrage in einem Forum, wo die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, dass jemand schonmal sowas hatte oder sich damit auskennt und mir evtl. weiterhelfen kann. Ansehen ? Dafür hab ich ja auch "unverhältnismäßig" sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt, sämtliche Kontakte spielen lassen und mich so ins Zeug gelegt für die Sache, dass sie mich die letzten Tage nahezu zu 100 % ausgelastet hat und mir auch schlaflose Nächte bereitete. Ansehen ?
Ich finds ehrlich gesagt komisch, dass Robert der Einzige zu sein scheint, der die Dinge wie ich zu sehen scheint - als ob es nicht mein gutes Recht wäre, auf das von mir ersteigerte Buch zu pochen - ob es nun eine Inkunabel von Anno dazumals ist oder ein billiges Konsalik-Heftchen in Auflage XXX. Das ist doch total latte und nicht relevant zum Fall "Kaufvertrag Ja/Nein" Ansehen ?
Wie jemand schon schrieb: Recht haben und Recht einfordern sind zwei paar Schuhe und mir ging es in erster Linie darum, in wie weit ICH auf der sicheren Seite bin und nicht, dass ich dieses Recht auch einklage.
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