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Thema: Wieder mal: eBay Problem
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25.10.2010, 11:10 #1
Wieder mal: eBay Problem
Da ich gleich los muss, mal eben in Kurzfassung:
Habe ein Wirtschaftsmathebuch bei eBay günstig ersteigert. Geld via Online-Banking noch am gleichen Tag zur Zahlung angewiesen. Gestern abend / heute Morgen zeigt mir eBay, dass der Käufer vom Kauf zurücktreten, sprich die Ware nicht liefern will:
Artikel: Mathematik für Ökonomen -NEU-von Josef Leydold ( 28057789988Ansehen ? Gekauften Artikel anzeigen– wird in einem neuen Fenster oder Reiter geöffnet
Angebotsende: 21. Okt. 2010
Verkäufer: Name des Verkäufers: stresspegel
Fall: Transaktion abbrechen
XXX hat Sie gebeten, diese Transaktion abzubrechen.
Der Verkäufer hat folgenden Grund ausgewählt: Andere
Weitere Informationen vom Verkäufer: Hallo, ich habe alle meine Bücher im Flur geparkt,um sie für den Versand vorzubereiten. Leider hat unser frisch kastrierter Kater da etwas missverstanden und sich über die Bücher hergemacht und sich drauf "erleichtert". Da Katzenruin eine sehr übel riechende Angelegenheit ist, mussten wir all unsere verkauften Bücher entsorgen.sobald ich Ihre Zahlung erhalte, werde ch diese umgehend zurücksenden Ansehen ? Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten u wünsche noch einen schönen Abend.
Was würdet ihr mir raten?
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25.10.2010, 11:15 #2
Wieso sollte der Verkäufer sich die Geschichte ausdenken, wenn er dir das Geld zurück gibt? Ansehen ?
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25.10.2010, 11:52 #3
natürlich kannst du auf Ersatzlieferung bestehen. Die Frage ist, ob sich der Zeitaufwand und der Stress im Verhältnis zum regulären Kaufpreis des Buches lohnen...
Geändert von MuskelNooB (25.10.2010 um 12:06 Uhr)
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25.10.2010, 11:55 #4
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25.10.2010, 12:03 #5
sei froh, Geld gespart zu haben und leihe es dir in der Bibliothek aus. 85% der von Professoren empfohlenen Bücher wird man nie brauchen.
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25.10.2010, 12:06 #6Kann ich auf eine "Ersatzlieferung" bestehen? Der Verkäufer steht doch hier in der Pflicht, mir einen adequaten Ersatz zu besorgen, oder sehe ich das falsch?
Ob die Schilderung @Katzenurin wahr ist, ist eine andere Sache, vllt. ist es auch nur eine faule Ausrede, das Buch nicht zu einem wahrscheinlich unerwartet niedrigen Kaufpreis herausgeben zu müssen. Zumindest mutet es merkwürdig an, daß jemand Bücher die er verpacken will, erst auf dem Flurfußboden ablegt, denn dort wird man die ja wohl kaum einpacken. Du kannst seine künftig eingestellten Angebote ja mal verfolgen, es würde mich nicht überraschen, wenn dort das Buch wieder auftaucht.
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25.10.2010, 12:09 #7
sorry Rob, da irrst du dich...
Das Gesetz unterscheidet an dieser Stelle nicht zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern.
Das Buch war laut Beschreibung neu- es handelt sich somit um eine Gattungsschuld-, daher ist eine Nachlieferung möglich
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25.10.2010, 12:10 #8
Eben genau nicht, wenn die Bücher ansonsten +30 € / Stück kosten und ich es für unter 10 € gekauft hab.
Schön und gut, aber ich brauch einen gewissen Bücherstamm. Erstens weil viele Bücher in der Bibliothek einfach vergriffen sind und zweitens, weil ich da auch drin rumkritzeln kann (was mir bei der Bearbeitung immer viel hilft). Ich kauf mir ja auch nicht jeden Schmöker, aber besonders in Mathe muss ich mich "sputen" hinterher zu kommen.
@Rob - thx, das hilft mir weiter und so hab ich auch schon gedacht. Wenn man sich in die Situation des VKs hineindenkt, dann wäre man selbst ja auch froh, wenn der Käufer es akzeptiert - ob die Story nun wahr ist oder nicht - kann ich eh nicht nachprüfen.
Also heißt es, kulant sein und das Buch wortwörtlich "abschreiben" Ansehen ?
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25.10.2010, 12:12 #9
per Fernleihe bekommst du jedes Buch, das es irgendwo in Deutschland auszuleihen gibt. Aber wenns Spaß macht, kannste gerne dein Glück beim Prügeln mit eBay-Teilnehmern versuchen. Ansehen ?
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25.10.2010, 12:15 #10
wie gesagt du bist im Recht, aber ob es sich lohnt jenes durchzusetzen, ist die andere Sache.
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25.10.2010, 12:22 #11
@Noob: Dann ficht der Verkäufer eben wegen Irrtums an, viel weiter kommt man da nicht. Jedenfalls nehme ich nicht an, daß man da ohne gerichtliche Austragung zu dem Buch kommt. Da wäre es ja fast aussichtsreicher, die Nachricht über die untergegangene Kaufsache zu sichern und abzuwarten, ob der das Buch erneut anbietet, denn dann wären seine unlauteren Absichten ja offensichtlich.
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25.10.2010, 12:27 #12
k.a. welchem Irrtum der Verkäufer unterlegen haben sollte... aber mit dem Rest hast du recht.
@Lou warte auf die Neueinstellung des Buches und melde den Verkäufer dann bei ebay
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25.10.2010, 12:28 #13k.a. welchem Irrtum der Verkäufer unterlegen haben sollte...
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25.10.2010, 12:29 #14
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25.10.2010, 12:31 #15
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