Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 59
  1. #1

    Von dubiosen Gratispäcken und Rechnungen

    Ansehen ? Also, gerade hat der Postman hier ein Paket abgegeben welches ich habe im Eifer des Gefechts (weil ich dachte, es wäre die Ware, die ich bestellt hab und auf die ich die ganze Zeit warte...) aufgemacht.

    Was schlägt mir entgegen? Ominöse Lachsölkapseln (hey, cool!), Magnesium (öh, joa auch gut...) und Ginkgo (wtf?). Weder hatte ich sowas bestellt noch von dem "Shop" Kenntnis gehabt - kurzum, ich hab keine Ahnung, wieso mir jemand so ein Paket schickt. Nebst anderer komischer Produkte und Proben war unten ein Kataloge und ein Umschlag samt "Rechnung" und einer Einzugsermächtigung. Auf der Rechnung steht was von Probierpaket und irgendwo taucht auch der Betrag von 31,XX € auf.

    Ich werden den Scheiss sicherlich nicht bezahlen und ich werde mir auch nicht die Mühe machen, es irgendwie zurückzubringen. Da ich gelernter Kaufmann bin, kenne ich mich einwenig mit Kaufverträgen und ihrem Zustandekommen aus. Muss der jenige, der die Ware anbietet, nicht auch für deren Abholung sorgen bzw. bin ich nicht "nur" dazu verpflichtet, das Paket ordnungsgemäß aufzubewahren? Ich habe nirgendwo eine Willenserklärung abgegeben. Schweigen würde nach meinem Wissenstand nicht als konkludentes Handeln (Einverständnis) bewertet werden, oder liege ich falsch?

    Bisher wurde noch Nichts vom Konto o.ä. abgebucht, aber kann ich das einfach zurückbuchen lassen? Was mache ich, wenn Mahnung reinflattern? Verbraucherschutz informieren und die Rechnung ignorieren? Versteht mich nicht falsch - ich kann das prima im Alleingang regeln, aber vielleicht kennt sich ja einer von euch mit solchen Situationen besser aus? Also, ist ja nicht so, dass ich die Lachsölkapseln nicht gebrauchen könnte *flöt* :O

    Ajo, das Paket stammt von Ansehen ?
    Geändert von Lucifer (24.07.2010 um 12:04 Uhr)

    •   Alt

      Anzeigen

      Muskelbody.info
      Anzeigen

      |
       

  2. #2
    Guten Morgen Lucifer!

    Zumindest, was eine Abbuchung von Deinem Konto angeht, kann ich Dir spontan weiterhelfen. Wenn irgendwer einfach Geld abbucht, kannst Du es innerhalb von 6 Wochen von Deiner Bank zurückbuchen lassen. Ein Anruf sollte genügen!
    Allerdings frage ich mich, wie die Firma an Deine Bankverbindung kommen soll bzw. eine Einzugsermächtigung, wenn Du eigentlich noch nie Kontakt zu dem Shop hattest. Ansehen ?

  3. #3
    Du bist bei denen Kunde, oder woher haben die Deine Bankverbindung um Einzuziehen?

  4. #4
    ich glaube, sie möchte, dass er die einzugsermächtigung erteilt..

    die bloße annahme von leistungen begründet noch keine wirksame annahmeerklärung, siehe § 241a BGB.. der 241a ist eine reaktion genau auf solche geschäfte, wie bei die lou..
    die firmen haben sich damals immer auf § 151 BGB annahme ohne erklärung gegenüber dem antragenden berufen:
    Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.

    der ist hier jedoch nicht einschlägig, da eine annahme eine willenserkärung und den zugang bedingt.. bei § 151 liegt lediglich ein verzicht auf den zugang (und nur auf den zugang) vor..
    klassischer fall sind hier die versandthäuser.. der katalog stellt noch nicht das angebot dar.. die bestellung des kunden ist das angebot und das bloße verschicken ist die annahme durch das versandthaus. es brauch also hier keine schriftliche erklärung vom versandthaus, dass ein vertrag zustande gekommen ist.

    § 241a BGB ist zur klarstellung entstanden und regelt genau deinen fall..

    (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.



    ist zwar eine weile her, aber so ist es mir jedenfalls in erinnerung und so steht es noch in meinem gesetz Ansehen ?
    Geändert von huthmann (24.07.2010 um 12:21 Uhr)

  5. #5
    § 241a
    Unbestellte Leistungen (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
    (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
    (3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.




    Ware aufbewahren, bei dem Shop anrufen und eine angemessene Frist zur Abholung einräumen. Was wichtiger ist, woher haben die deine Kontodaten?

    EDIT: Huth war schneller Ansehen ?

  6. #6
    @huthmann und was bedeutet das nun für lu?

    ware behalten und nicht reagieren, in der hoffnung, dass sie nix vom konto abbuchen und er sich somit nicht den stress des zurückbuchens machen muss?

    kann er die waren sofort konsumieren, da er sie nicht zurückgeben muss?

  7. #7
    oh.. als ich gesehn hab, dass muskelnoob geantwortet hat, hab ich schon befürchtet, dass er mich lügen straft....
    glück gehabt Ansehen ?

  8. #8
    Ansehen ? Zitat von stephang Ansehen ?
    @huthmann und was bedeutet das nun für lu?

    ware behalten und nicht reagieren, in der hoffnung, dass sie nix vom konto abbuchen und er sich somit nicht den stress des zurückbuchens machen muss?

    kann er die waren sofort konsumieren, da er sie nicht zurückgeben muss?
    sie haben kein anspruch aus einem kaufvertrag... aber natürlich den herausgabeanspruch, da sie eigentümer sind.. also wäre aufbrauchen mal nicht das schlauste.. so mein rechtsgefühl Ansehen ?

    also wie MN sagt.. frist zu abholung setzen.. mit der einzugsermächtigung hab ich wie gesagt, anders gedeutet

  9. #9
    ich glaube, sie möchte, dass er die einzugsermächtigung erteilt..
    Hört sich für mich anders an, denn er sorgt sich ja darum, ob er abgebuchtes Geld denn zurückholen könne. Eine Abbuchung setzt voraus, das man seine Bankverbindung bereits kennt.

    Ja, § 241a BGB wäre einschlägig, falls Lucifer bei dem Anbieter nicht bestellt hat. Hat er dort bestellt, jedoch eine andere Ware, könnte es sich um einen Irrtum des Händlers handeln, die Rechtslage sähe dann anders aus.

    Vereinfacht ausgedrückt: Hat er dort aktuell überhaupt nichts bestellt, greift § 241a BGB ein, der Händler hätte dann keinerlei durchsetzbare Ansprüche gegen Lucifer, weder auf Bezahlung noch auf Herausgabe der Ware. Lucifer könnte die Ware verbrauchen oder auch wegwerfen, er muß sie ausdrücklich weder aufbewahren noch zurücksenden.

    Sollte eine Mahnung kommen, kann er diese ignorieren. Käme hingegen ein gerichtlicher Mahnbescheid, muß er sich innerhalb der 14-tägigen Frist dazu erklären, anderenfalls bekommt der Händler einen vollstreckbaren Titel, bei dem es nicht mehr interessiert, ob die Forderung überhaupt begründet ist.

  10. #10
    Ansehen ? Zitat von huthmann Ansehen ?
    sie haben kein anspruch aus einem kaufvertrag... aber natürlich den herausgabeanspruch, da sie eigentümer sind.. also wäre aufbrauchen mal nicht das schlauste.. so mein rechtsgefühl Ansehen ?
    es täuscht dich auch nichtAnsehen ?

  11. #11
    Also wie ich sagte: ich kenne mich ja einwenig in dem Gebiet aus. Konsum, weiß ich, darf ich nicht "üben" - aber es ist oder war zumindest so, dass irgendwann eine Verjährung eintritt in dem die Ware als Eigentum und Besitzt des jenigen geht, dem sie zugeschickt wurde, wenn eine gewisse Frist abgelaufen ist.

    Ob die meine Kontodaten haben? Keine Ahnung - eigentlich nicht, aber sowas hält die Leute ja nicht davon ab, Mahnungen zu verschicken oder mit Inkassobüros zu drohen. Für mich steht fest: ich zahl goarnix und ich werde auch nicht mit dem Paket große Anstalten machen, sie auf eigene Faust zur Post zu tragen o.ä.

    Soll ich in dem Saftladen anrufen und denen sagen, dass ich nix bestellt hab und die das Paket gerne wieder rausholen können? Oder soll ich einfach die Füße stillhalten und gar nix machen (bisher ist mir ja kein finanzieller Nachteil draus erwachsen).

    EDIT: für Robs Post: Noch wurde nix abgebucht, aber muss ja auch nix heißen, da sowas ja auch immer zeitversetzt passieren kann. Wie gesagt, wüsste ich auch nicht, woher die Jungs meine Kontodaten haben sollten.

  12. #12
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Hört sich für mich anders an, denn er sorgt sich ja darum, ob er abgebuchtes Geld denn zurückholen könne. Eine Abbuchung setzt voraus, das man seine Bankverbindung bereits kennt.
    hast recht, den teil hab ich überlesen..

  13. #13
    Ob die meine Kontodaten haben? Keine Ahnung - eigentlich nicht
    Wäre ich der mit dem Fall betraute Richter, würde ich an dieser Stelle Zweifel an Deinen Darstellungen bekommen. Wenn Du dem Kräuterhaus Deine Kontodaten nie gegeben hast, ist es nicht schlüssig, daß die von Deinem denen unbekannten Konto was einziehen könnten.

  14. #14
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Wäre ich der mit dem Fall betraute Richter, würde ich an dieser Stelle Zweifel an Deinen Darstellungen bekommen. Wenn Du dem Kräuterhaus Deine Kontodaten nie gegeben hast, ist es nicht schlüssig, daß die von Deinem denen unbekannten Konto was einziehen könnten.
    es gibt genug menschen, die ihr geld durch den verkauf von kontodaten inkl. adresse verdienen. dubiose online-shops kaufen die dann um ihren unwissenden opfern waren zuschicken

  15. #15
    Nein, ich habe denen meine Daten nicht gegeben und höre zum ersten Mal von dem Shop. In dem Paket liegt ein netter, mit Blümchen geschmüchkter Umschlag bei, mit der Aufschrift "Enthält Ihre Rechnung." So. Dadrin liegt eine Rechnung, komischerweise steht auf der Rechnung auch eine Kunden-Nr. (davon weiß ich nix?) und dadrin liegt ein "Zahlschein" , also so ein Bankformular wo man "netterweise" schon alles ausgefüllt hat inkl. Rechnungsbeitrag (Ich müsste also das Ding jetzt einfach zur Bank bringen, wenn ich bescheuert wäre!).

    Gleichzeitig liegt hier noch ein Zettel drin, so ein förmliches Anschreiben mit Text:

    "Lieber Kunde, liebe Kundin,

    wir möchten uns heute mit einer herzlichen Bitte an Sie wenden:
    Sind Sie einverstanden, wenn wir Ihre Rechnung zukünftig im Bankeinzugsverfahren ausgleichen?"

    ...dann zählen die hier ihre tollen Vorteile auf, von wegen Skonto und Co.. Ganz unten dann eine abtrennbare Einzugsermächtigung. Da dem Paket so ein Zahlschein beiliegt, gehe ich spontan davon aus, dass die Penner nicht von Dritten an meine Kontodaten gekommen sind (ich selbst habe sie zu keinem Zeitpunkt herausgegeben).

    So.

Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Autohaus erteilt keine Auskunft über die alten Rechnungen...
    Von hmm...egal im Forum Sonstige Diskussionen
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 09.06.2009, 18:14