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24.07.2010, 13:37 #31
Das mit dem Scherz glaub ich nicht. Welche Firma schickt bitte jemandem Ware zu, mit einem Zahlschein drin ? Weder Vorkasse, noch Nachnahme oder Paypal noch sonst irgendwelche Zahlungsmodalitäten sind hier gewählt worden.
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24.07.2010, 13:40 #32
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24.07.2010, 13:41 #33
Als ich meinen Whiskey online -als Neukunde- bestellt hatte lief das auch über Rechnung. Also perfekt um einen dem man nicht leiden kann ein bißchen Ärger zu machen
Wie sollte man dich denn ärgern, wenn man die Ware die du geschickt bekommen sollst, selbst bezahlen würde..
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24.07.2010, 13:42 #34
wenn es im studium erwähnt wurde, dass es gängige praxis ist und sogar ein paragraph für solch bestimmte fallkonstellation besteht bzw. neu entstanden ist, dann untermauert man gern damit seine argumentation, als nur zu sagen "also ich würde es so machen".. lou will ja auf der sicheren seite sein, daher fragt er nach..
im endeffekt, kommen wir ja auf das selbe ergebnis.. anrufen, frist setzen und zurücklehnen.
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24.07.2010, 13:44 #35
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24.07.2010, 13:45 #36
ach komm.. geh muffins naschen Ansehen ?
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24.07.2010, 13:48 #37
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24.07.2010, 13:50 #38deswegen für mich ist die Beweislage gar nicht so eindeutig..
Es würde den Sanktionscharakter und die Norm des § 241a (1) BGB per se leerlaufen lassen, wenn das Risiko und die Umstände dem harmlosen Paketempfänger zugemutet werden würden, obwohl er rein gar nichts dazu beigetragen hat, daß es ihm zugesandt wurde. Der Empfänger einer unbestellten Ware kann nicht wissen, ob diese ihm aus unlauteren Gründen zugesandt wurde, oder ob sich ein Dritter ohne sein Wissen einen dummen "Scherz" erlaubt hat, das im Namen des Empfängers zu bestellen. Gibt es im Einzelfall nicht ausnahmsweise Gründe, an denen das für den Empfänger ohne weiteres erkennbar war, so greift § 241a (2) BGB gerade nicht ein.
Es ist nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber mit § 241a (1) BGB eine Norm bestimmen wollte, die dann keinen praktischen Anwendungsbereich hat. Müßte der Empfänger einer unbestellten Ware aufklären, ob der Versender ihm das unlauter oder irrtümlich zugesandt hat, würde das den Normzweck konterkarieren. Der Versender könnte seine unlautere Masche dann praktizieren, und wenn ein Kunde sich davon nicht übertölpeln läßt und nachfragt, dann erklärt ihm der Versender eben, es habe sich um ein Versehen gehandelt, womit sodann ein Herausgabeanspruch gegen den Warenempfänger begründet wäre, weil nunmehr dem Empfänger der "Irrtum" zur Kenntnis gelangt wäre und § 241a (2) BGB eingriffe. DAS ist mit § 241a BGB gerade nicht gewollt, die Norm SOLL sanktionieren.Geändert von robert234 (24.07.2010 um 18:19 Uhr)
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24.07.2010, 13:52 #39spammer69Gast
Ihr macht euch einen Kopf... Ist doch eindeutig: Irgendeiner hat die Waren für Lou bestellt. Wahrscheinlich, um ein Geschenk für das Anwerben eines neuen Kunden zu ergattern. Das Gleiche ist auch einer Freundin von mir passiert, nur war es bei ihr ein 1&1-DSL-Vertrag.
Das lässt dich ganz einfach klären, indem man bei dem Verkäufer anruft und fragt, wer die Bestellung gemacht hat. Wenn die Bestellung ohne Lous Zustimmung erfolgt ist (wovon ich jetzt mal ausgehe), ist sie nicht rechtens und dem Schlaumeier drohen rechtliche Konsequenzen.
Ich tippe mal darauf, dass es Santa gewesen ist. Ansehen ?
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24.07.2010, 13:56 #40
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24.07.2010, 13:57 #41
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24.07.2010, 14:00 #42
robert, nach deiner auffassung der lage könnte ich einfach ins internetcafe gehen oder per proxy über internetversandhäuser mir waren auf rechnung zuschicken lassen und behaupten, ich wäre es nicht gewesen (kann mir ja auch keiner nachweisen) und dürfte die waren dann behalten
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24.07.2010, 14:01 #43spammer69Gast
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24.07.2010, 14:03 #44Das lässt dich ganz einfach klären, indem man bei dem Verkäufer anruft und fragt, wer die Bestellung gemacht hat.
Ich sehe nach wie vor keine Veranlassung für Lucifer, diesbezüglich tätig zu werden. Hätte es nicht zu Hauf genau solche unseriösen Händler gegeben, hätte man sich nicht die Mühe gemacht, das BGB entsprechend zu novellieren.
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24.07.2010, 14:03 #45
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