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  1. #31
    Das mit dem Scherz glaub ich nicht. Welche Firma schickt bitte jemandem Ware zu, mit einem Zahlschein drin ? Weder Vorkasse, noch Nachnahme oder Paypal noch sonst irgendwelche Zahlungsmodalitäten sind hier gewählt worden.

    •   Alt

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  2. #32
    Ansehen ? Zitat von Lucifer Ansehen ?
    Das mit dem Scherz glaub ich nicht. Welche Firma schickt bitte jemandem Ware zu, mit einem Zahlschein drin ? Weder Vorkasse, noch Nachnahme oder Paypal noch sonst irgendwelche Zahlungsmodalitäten sind hier gewählt worden.
    Das sieht für mich nach einem ganz normalen Kauf auf Rechnung aus!
    Ein verbreitete Zahlungsmethode bei Versandhäusern Ansehen ?

  3. #33
    Ansehen ? Zitat von Lucifer Ansehen ?
    Welche Firma schickt bitte jemandem Ware zu, mit einem Zahlschein drin ? Weder Vorkasse, noch Nachnahme oder Paypal noch sonst irgendwelche Zahlungsmodalitäten sind hier gewählt worden.
    Als ich meinen Whiskey online -als Neukunde- bestellt hatte lief das auch über Rechnung. Also perfekt um einen dem man nicht leiden kann ein bißchen Ärger zu machen


    Wie sollte man dich denn ärgern, wenn man die Ware die du geschickt bekommen sollst, selbst bezahlen würde..

  4. #34
    Ansehen ? Zitat von pouz Ansehen ?
    Ihr macht die Sache ja richtig kompliziert.
    Für mich sieht es so aus, dass sich jemand ein Scherz erlaubt hat und dir das Zeug ohne dein Wissen bestellt hat.
    Wie würde ich vorgehen?
    1) Dem Versender mailen/telefonisch mitteilen, dass du irrtümlich Ware bekommen hast.
    2) 2 Wochen Abholfrist setzen.
    3) Da sie die Ware kaum abholen werden nach den 2 Wochen verbrauche.

    Das Ganze habe ich zu Stande gebracht ohne Gesetzbücher zu wälzen, Paragraphen zu zitieren oder meinen Anwalt zu bemühen.
    Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen.
    wenn es im studium erwähnt wurde, dass es gängige praxis ist und sogar ein paragraph für solch bestimmte fallkonstellation besteht bzw. neu entstanden ist, dann untermauert man gern damit seine argumentation, als nur zu sagen "also ich würde es so machen".. lou will ja auf der sicheren seite sein, daher fragt er nach..
    im endeffekt, kommen wir ja auf das selbe ergebnis.. anrufen, frist setzen und zurücklehnen.

  5. #35
    Ansehen ? Zitat von huthmann Ansehen ?
    wenn es im studium erwähnt wurde, dass es gängige praxis ist und sogar ein paragraph für solch bestimmte fallkonstellation besteht bzw. neu entstanden ist, dann untermauert man gern damit seine argumentation
    Ansehen ? Streber

    als nur zu sagen "also ich würde es so machen".. lou will ja auf der sicheren seite sein, daher fragt er nach..
    im endeffekt, kommen wir ja auf das selbe ergebnis.. anrufen, frist setzen und zurücklehnen.
    Ist er ja wenn er es so macht Ansehen ?
    Ansehen ?

  6. #36

  7. #37
    Ansehen ? Zitat von huthmann Ansehen ?
    ach komm.. geh muffins naschen Ansehen ?
    Die habe ich Lou geschickt auf Rechnung Ansehen ?

  8. #38
    deswegen für mich ist die Beweislage gar nicht so eindeutig..
    Das braucht sie auch nicht, denn wenn der Versender Ansprüche gegen Lucifer durchsetzen wollte, ist er (der Versender) beweispflichtig. Eine non liquet Situation führt dazu, daß die Klage abzuweisen ist.

    Es würde den Sanktionscharakter und die Norm des § 241a (1) BGB per se leerlaufen lassen, wenn das Risiko und die Umstände dem harmlosen Paketempfänger zugemutet werden würden, obwohl er rein gar nichts dazu beigetragen hat, daß es ihm zugesandt wurde. Der Empfänger einer unbestellten Ware kann nicht wissen, ob diese ihm aus unlauteren Gründen zugesandt wurde, oder ob sich ein Dritter ohne sein Wissen einen dummen "Scherz" erlaubt hat, das im Namen des Empfängers zu bestellen. Gibt es im Einzelfall nicht ausnahmsweise Gründe, an denen das für den Empfänger ohne weiteres erkennbar war, so greift § 241a (2) BGB gerade nicht ein.

    Es ist nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber mit § 241a (1) BGB eine Norm bestimmen wollte, die dann keinen praktischen Anwendungsbereich hat. Müßte der Empfänger einer unbestellten Ware aufklären, ob der Versender ihm das unlauter oder irrtümlich zugesandt hat, würde das den Normzweck konterkarieren. Der Versender könnte seine unlautere Masche dann praktizieren, und wenn ein Kunde sich davon nicht übertölpeln läßt und nachfragt, dann erklärt ihm der Versender eben, es habe sich um ein Versehen gehandelt, womit sodann ein Herausgabeanspruch gegen den Warenempfänger begründet wäre, weil nunmehr dem Empfänger der "Irrtum" zur Kenntnis gelangt wäre und § 241a (2) BGB eingriffe. DAS ist mit § 241a BGB gerade nicht gewollt, die Norm SOLL sanktionieren.
    Geändert von robert234 (24.07.2010 um 18:19 Uhr)

  9. #39
    spammer69
    Gast
    Ihr macht euch einen Kopf... Ist doch eindeutig: Irgendeiner hat die Waren für Lou bestellt. Wahrscheinlich, um ein Geschenk für das Anwerben eines neuen Kunden zu ergattern. Das Gleiche ist auch einer Freundin von mir passiert, nur war es bei ihr ein 1&1-DSL-Vertrag.

    Das lässt dich ganz einfach klären, indem man bei dem Verkäufer anruft und fragt, wer die Bestellung gemacht hat. Wenn die Bestellung ohne Lous Zustimmung erfolgt ist (wovon ich jetzt mal ausgehe), ist sie nicht rechtens und dem Schlaumeier drohen rechtliche Konsequenzen.

    Ich tippe mal darauf, dass es Santa gewesen ist. Ansehen ?

  10. #40
    Ansehen ? Zitat von spammer69 Ansehen ?

    Ich tippe mal darauf, dass es Santa gewesen ist. Ansehen ?
    oh gott.. santa und cofloh haben meine adresse Ansehen ? Ansehen ?

  11. #41
    Ansehen ? Zitat von spammer69 Ansehen ?
    Ich tippe mal darauf, dass es Santa gewesen ist. Ansehen ?
    Ich tippe auf Robert, der will Lou aus dem Weg räumen bevor er mehr "Danke" hat Ansehen ?


    oh gott.. santa und cofloh haben meine adresse
    schon wieder: Ansehen ?

  12. #42
    robert, nach deiner auffassung der lage könnte ich einfach ins internetcafe gehen oder per proxy über internetversandhäuser mir waren auf rechnung zuschicken lassen und behaupten, ich wäre es nicht gewesen (kann mir ja auch keiner nachweisen) und dürfte die waren dann behalten

  13. #43
    spammer69
    Gast
    Ansehen ? Zitat von pouz Ansehen ?
    Ich tippe auf Robert, der will Lou aus dem Weg räumen bevor er mehr "Danke" hat Ansehen ?
    Gut möglich, aber Santa unterstelle ich bessere Stalker-Skillz. Außerdem ist er im /b/-Forum unterwegs, wo man auf solche Scherze spezialisiert ist. Ansehen ?

  14. #44
    Das lässt dich ganz einfach klären, indem man bei dem Verkäufer anruft und fragt, wer die Bestellung gemacht hat.
    Damit fördert man unlautere Geschäftspraktiken doch geradezu. Nehmen wir mal an, der Versender hat Lucifer den Kram aufnötigen wollen, dann ruft Lucifer den Versender nun an, mit der Folge, daß er wegen des Anrufs in die Lage gerät, die unbestellten Waren an den Absender herausgeben zu müssen. Somit ist zwar der Versuch des Versenders gescheitert, Lucifer den Kram unterzujubeln, aber er bekommt sogar die Waren zurück, ihm entsteht kein Nachteil, er kann sie an den nächsten schicken.

    Ich sehe nach wie vor keine Veranlassung für Lucifer, diesbezüglich tätig zu werden. Hätte es nicht zu Hauf genau solche unseriösen Händler gegeben, hätte man sich nicht die Mühe gemacht, das BGB entsprechend zu novellieren.

  15. #45
    Ansehen ? Zitat von spammer69 Ansehen ?
    Gut möglich, aber Santa unterstelle ich bessere Stalker-Skillz. Außerdem ist er im /b/-Forum unterwegs, wo man auf solche Scherze spezialisiert ist. Ansehen ?
    Jaja, lenkt nur weiter von dir ab.Ansehen ?

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