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16.01.2010, 23:01 #61
Gemäß § 161a Abs. 1 und 2 StPO muß man auf Ladung der Staatsanwaltschaft erscheinen und auch aussagen. Verweigert man das ohne dazu berechtigt zu sein, können einem sogar die infolge der Weigerung entstandenen Kosten aufgebrummt werden. Einen Vorteil eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft statt auf der nahen Polizeiwache zu machen sehe ich nicht, letzten Endes muß man ja doch aussagen.
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17.01.2010, 13:58 #62
das ganze ist in einer stadt passiert die am niederrhein liegt. hier gibt es mehr gladbach fans als alles andere. mein freund der geburtstag gefeiert hat war dortmund fan. er hat aber mit noch nen anderen typen (schalke-fan) zusammengefeiert. und dieser typ hat die eingeladen die mich "bedroht" haben. er will aber nicht die namen sagen. ich glaub ich werde am montag anzeige erstatten! Und das keine problem das mein kumpel den einen eine gegeben hat.... da hat der eine typ pech das hat sein freund nicht gesehen weil er zum rücken zu ihm standAnsehen ? nur ich habe das gesehen und ich sag das der ihn nur weggeschubst hat um mir zu helfen.mal sehen was da rauskommt...
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17.01.2010, 16:03 #63
gut, dass du in einem öffentlichen forum postest, wie genau du deine falschaussage formulieren wirst Ansehen ?
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17.01.2010, 16:08 #64
hier wird das eh keiner nachlesen Ansehen ? und wenn müssen die das erstmal nachweißen. glaub nicht das die so ein aufwand für so was machen ...
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17.01.2010, 16:10 #65
hmm habt ihr nicht den bundestrojaner? Ansehen ?
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17.01.2010, 16:36 #66
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17.01.2010, 16:59 #67
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17.01.2010, 17:37 #68
dann mal viel spaß, ich könnt einiges drauf wetten dass sich daraus nix weiter entwickeln wird ^^
aber wer weiß, vllts sind die gesetzeshüter bei euch da oben ja anderes als bei uns im süden...
hier würden sie glaub ich eher ein wenig schmunzeln, scheinheilig ein bisschen was aufschreiben und so bald du die tür verlässt den zettel wegscheissen.
aber ich wünsche dir trotzdem viel glück und bitte poste dann ob was draus geworden ist Ansehen ?
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17.01.2010, 18:29 #69den zettel wegscheissen
Ansonsten gehe ich davon aus, daß kein Polizeibeamter sich derart pflichtwidrig verhalten wird. Das schließt eine spätere Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nicht aus, wovon ich aber bei bekanntem Täter und einem Offizialdelikt nicht ausgehe.
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