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  1. #46
    eine menschenkenntnis beeindruckt mich Ansehen ? ich denke man kann es nicht so pauschalisieren.
    Ich hab ziemlich gute Menschenkentnisse,ich bin 23 Jahre in nem Problembezirk groß Geworden,90-95% der Möchtegerne lassen sich von dem Satz "Ich ruf die Polizei,oder ich zeig dich an", einschüchtern und zum nachdenken bringen ob sie denjenigen doch noch abziehn sollen.
    Manche machens halt trotzdem,das sind aber meistens Wiederholungstäter die schonmal sich für sowas Verantworten mussten,aber nicht hart genug bestraft worden sind um das sein zu lassen.

    •   Alt

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  2. #47
    Ansehen ? Zitat von snoop37 Ansehen ?
    genau, geh am besten auch nicht wählen, weil da müsstest du ja anstrengenderweise zum nächsten wahllokal fahren,
    mach am besten nie von deinen grundrechten gebrauch, ist doch bequemer
    es war nur ein schal..... die unbequemlichkeiten könnten sich dadurch nur nochmehr hochschaukeln, dass er demnächst noch bedroht wird oder sonst was. außerdem wirds letztlich sowieso nix bringen, steht am ende aussage gegen aussage.

  3. #48
    @threadersteller, sofern es nur ein schal ist, mach einfach nix, hast letztendlich noch weniger stress
    marek ... wenn du auf der startseite guckst ... da findest du unter download 2 gratis eier ...

  4. #49
    Ansehen ? Zitat von ependinom Ansehen ?
    marek ... wenn du auf der startseite guckst ... da findest du unter download 2 gratis eier ...
    hast du auch konstruktive argumente? mal so zur abwechslung?

  5. #50
    Ansehen ? Zitat von ependinom Ansehen ?
    marek ... wenn du auf der startseite guckst ... da findest du unter download 2 gratis eier ...
    Ansehen ? wie geil

  6. #51
    Ansehen ? Zitat von Marek123 Ansehen ?
    hast du auch konstruktive argumente? mal so zur abwechslung?
    marek streite nicht mit ihm, am ende stehts aussage gegen aussage und so ersparst du dir jede menge stress. er ist einer von der Ansehen ? -sorte. wenn du den provozierst spammt er hier rum, auch wenn du mit den mods drohst

  7. #52
    hat man da nicht das recht die aussage zu verweigern
    Grundsätzlich ist man als Zeuge zur Aussage verpflichtet. Einzige Ausnahme: man würde mit der Aussage einen nahen Angehörigen belasten, z. B. Geschwister/Eltern/Kinder.

  8. #53
    Ich wäre auf jeden Fall auch der Meinung, dass Du den Typ anzeigen solltest. Das mit der Identität ist ja schnell geklärt, wenn ihn Dein Bekannter kennt und es von der Party Bilder gibt.

    Und Leute, die so etwas machen, sind meist schon öfters aufgefallen bzw. polizeibekannt. Ich habe auf Grund meines Berufs eigentlich jeden Tag mit Straftätern, Anzeigen, Urteilen usw. zu tun.

    Der einzige Weg, solchen Typen dauerhaft beizukommen ist, sie anzuzeigen und das anschließende Verfahren durchzuziehen. Viel erwartet einen sowieso nicht. Im Regelfall wirst bei der Polizei eine Aussage machen müssen und im Falle einer Verhandlung evtl. noch als Zeuge geladen. Ist aber auch kein allzu großer Akt.

    Wenn man solche Taten durchgehen lässt, ermutigt es die Täter nur weiterzumachen, weil sie sich ja nie mit den Konsequenzen konfrontiert sehen. Haben sie aber erst mal nen echten Nachteil wegen so einer Geschichte (Eintrag im Führungszeugnis, evtl. berufliche Konsequenzen etc.), stehen zumindest die Chancen besser, dass sie sich künftig zusammenreißen und sich normal verhalten.

  9. #54
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Grundsätzlich ist man als Zeuge zur Aussage verpflichtet. Einzige Ausnahme: man würde mit der Aussage einen nahen Angehörigen belasten, z. B. Geschwister/Eltern/Kinder.
    Als Zeuge ist man vor Gericht zur Aussage verpflichtet, nicht bei der Polizei.

  10. #55
    Zeig ihn an... für ihn war das bestimmt nur ein "Streich" zwischen Schalker und BVB Fan und er hat nicht dran gedacht wie es dem Opfer geht oder was er da wirklich macht.
    Also erteil ihm eine Lektion sodass ihm mal die Augen geöffnet werden was er da eigentlich getan hat ! (Lektion in Form von Anzeige nicht schlagen oder sonst was)

  11. #56

    Unglücklich

    tzz, klar WÜRDE ich so einen typen sofort anzeigen, solche leute haben einfach nur eine richtige strafe VERDIENT, ABER, ich habe durch etliche situationen gemerkt, wie SINNLOS das ganze anzeige erstatten (leider) ist.

    mein tipp: lass es sein, ärger dich nicht weiter drüber und nächstes mal (wenns hart auf hart kommt), gib ihm ne bombe und hau ab !!! mehr kannst da einfach nich machen...

    hört sich nicht gerade fein an und eher ziemlich blöde, aber es ist leider so.

    du hast null ausreichende beweise ! selbst wenn du deinen kumpel und den vater als zeuge hast, reicht das allgemein nicht.
    es wird aussage gegen aussage stehen und das verfahren wird eingestellt und du hattest unmengen von stress und das wars !!


    hier mal eine der krassesten situationen, die meine meinung zu dem thema entstehen lassen hat:

    ich will garnicht lang ins detail gehen...
    -party
    -ende
    -kumpel steht draussen rum
    - andere prolleten kommen raus
    => schlägerei
    löst sich auf.
    alle gehen heim.
    aufeinander treffen der schlägerei-verwichelten, an einer sparkasse,
    =>es eskaliert wieder !
    Ansehen ? Ansehen ? Ansehen ? UNSER FREUND UND HELFER, die POLIZEI fährt vorbei !!! Ansehen ? Ansehen ? Ansehen ?
    - sie steigen aus, lange diskussionen,wir waren nat. im recht und haben nichts getan.

    WAS PASSIERT ?
    die polizei sagt uns, wir haben das recht, anzeige zu erstatten, aber sie würden uns davon abraten, weil es aussage gg aussage stehen wird, OBWOHL die bänder der sparkassen-kamera alles auf band haben, wird es UNGENÜGEND sein !!

    ___________

    mehr muss ich dazu wohl kaum sagen -.-

    und das war nur eines von einer hand voll bsp, die mir in letzter zeit vorgekommen sind.
    selbst als ein kumpel von mir von 6 leuten blutig geschlagen wurde und die zeugen und beweise eindeutig waren => anzeige fallen gelassen !
    Ansehen ?

  12. #57
    Ansehen ? Zitat von Lionel Hutz Ansehen ?
    Als Zeuge ist man vor Gericht zur Aussage verpflichtet, nicht bei der Polizei.
    Das denkst aber auch nur Du. Man hat der polizeilichen Ladung sogar dann zu folgen, wenn man im betreffenden Einzelfall ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen sollte. Etwas anderes gilt nur dann, wenn man BESCHULDIGTER ist, dann braucht man der Ladung der Polizei nicht zu folgen, wohl aber der dann zu erwartenden Ladung durch die Staatsanwaltschaft.

    Glaubst Du ernsthaft das wäre so pottblöd konzipiert, daß sich bei widerwilligen Zeugen immer erst in der Gerichtsverhandlung herausstellen würde wie die Tatsachen sind, und ob man den Richtigen angeklagt hat? Eine Anklage wäre erst dann zulässig, wenn ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht, kommt man wegen nicht kooperativer Zeugen gar nicht erst bis zu diesem Punkt, kann man das nicht etwa dann in der mündlichen Verhandlung klären, sondern die Anklage ist rechtlich nicht möglich. Daraus folgt zwingend, daß die Ermittlungen und die Einvernahme von Zeugen vor einer Gerichtsverhandlung erfolgen müssen, entsprechend ist auch die Verpflichtung zur Aussage nur unter sehr engen Voraussetzungen ausnahmsweise mal nicht gegeben.
    Geändert von robert234 (16.01.2010 um 21:53 Uhr)

  13. #58
    Also ich bin Eintracht Frankfurt Fan wenn mir einer versucht die Mütze vom Kopf oder den Schal aus zu ziehen hänge ich den damit an den nächsten Baum.
    Man Man alle vollen sie hier Gewichte drücken und die hälft läst sich alles von jedem da her gelaufenen Depp gefallen.
    Warum wehrt sich den hier keiner kann ich nicht verstehen, will auch keine Probleme mehr mit Gewalt haben aber ich lasse mir doch nix weg nehmen.
    Kann ich nicht nach vollziehen gruß Sascha

  14. #59
    Ansehen ? Zitat von Vespa Ansehen ?
    Schalke-Fan werden Ansehen ?
    Bloß nicht!

  15. #60
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Das denkst aber auch nur Du.
    Nicht ganz Ansehen ?

    Für die Vernehmung durch die Polizei gilt für den Zeugen ebenso wie für den Beschuldigten, daß keine Pflicht zum Erscheinen und zur Aussage besteht (BGH in NJW 1962, 1020 f.). Bei der Vorladung eines Zeugen durch die Polizei handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Aufforderung. Deshalb hat die Polizei mangels gesetzlicher Grundlage keine Zwangsmittel (also z.B. polizeiliche Vorführung etc.), um eine Anwesenheit des Zeugen zu Aussagezwecken zu erzwingen.
    Ansehen ?
    Ansehen ?

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