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19.04.2010, 21:00 #1411
1.454,00 € die Beinpresse inkl. Speditionskosten. Für 150 € Aufpreis hätte mir das der Händler auch bis an Ort und Stelle getragen und montiert, aber das Geld kann ich mir auch selbst verdienen. Da das alles in Einzelteilen ist, wird es sich ja Stück für Stück allein runtertragen lassen.
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19.04.2010, 21:07 #1412
Noch ne Anschaffung im Zulauf: Hantelscheibenständer gebraucht, ohne die abgebildeten Hantelscheiben.
Ansehen ?
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19.04.2010, 21:07 #1413
Vielleicht erbarmt sich ja ein User Nähe Berlin dir zu helfen. Ich spendier ihm 2 Bier.
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19.04.2010, 22:02 #1414
Neuer PcAnsehen ?
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19.04.2010, 22:05 #1415
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19.04.2010, 22:11 #1416
Find ich toll Robert! Mit 300kg solltest du die nächsten Jahre erstmal glücklich werden. Vergess nicht Bilder zu machen, um ein schönen Vorher-Nachher-Vergleich zu haben.Ansehen ?
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19.04.2010, 22:14 #1417
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19.04.2010, 22:49 #1418
Glückwunsch Rob. Könnte ich schon Autofahren wär ich langgekommen. Die Entfernung geht ja noch, aber leider...Ansehen ?
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19.04.2010, 22:51 #1419hast du die burton abgekauft?
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19.04.2010, 23:35 #1420
Mal ohne polemisch zu klingen, deine Mutter kauft dir mit 36 eine Beinpresse und du hast nicht einen einzigen Kumpel der bei dem Aufbau helfen würde?
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20.04.2010, 00:00 #1421
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20.04.2010, 00:15 #1422
Dann muss wohl das ganze mb Forum mal rum kommen und machen roberts Bude unsicher Ansehen ?
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20.04.2010, 00:20 #1423
Ach das schaffe ich schon, die ganze Hausrenovierung und Dachdämmung habe ich ja auch geschafft. Ansehen ?
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20.04.2010, 08:06 #1424
1. bezweifle ich, dass burton innerhalb der haltefrist von einem jahr veräußert hat.
2. wird er unterhalb der eigenen anschaffungskosten verkauft haben, sodass sich hier keine fiskalischen interessen vorfinden lassen Ansehen ?
3. nach auffassung der finanzverwaltung sind verluste bzw. gewinne aus der veräußerung von wirtschaftsgütern des täglichen gebrauchs regelmäßig nicht anzuerkennen, da i.d.R. potentielle wertsteigerungen ausgeschlossen sind. das gilt auch für den verkauf sog. jahreswagen, da hier die anschaffungskosten die erzielten veräußerungserlöse regelmäßig übersteigen. (bei oldtimern kann wohl eine andere auslegung gerechtfertigt sein).
da dies aber überhaupt nichts mit dem gesetzestext des § 23 (1) Nr. 2 zu tun hat, entschied der in seinem urteil vom 22.04.2008 (IX R 29/06), dass die veräußerung eines BMW-cabrios innerhalb eines jahres dazu führt, dass der entstandene verlust (hier i.h.v. 4700 €) nach § 23 estg zu berücksichtigen ist. die reaktion der finanzverwaltung steht aber glaube noch aus.Geändert von huthmann (20.04.2010 um 08:11 Uhr)
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20.04.2010, 09:37 #1425
Immer dieses Beamtendeutsch....
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