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07.12.2009, 18:52 #901
TRAAAAAINING- schakkaaa.. mir gehts gerade richtig gut..
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07.12.2009, 22:44 #902
Meinen Respekt & ein riesen Lob an den Apple-Service.
Donnerstag 18:00 Uhr: Anruf bei Apple
Freitag 15:00 Uhr: iPhone von UPS abgeholt
Montag 11:00 Uhr: iPhone bei Apple Service in Niederlanden angekommen
Montag 14:00 Uhr: Fehler identifiziert
Montag 17:00 Uhr: Ersatzgerät per UPS an mich versendet
Das nenne ich mal Top-Service. Zumal der Kerl im Callcenter sehr, sehr freundlich und hilfsbereit war, im Gegensatz zu ALLEN Telekom'lern mit denen ich gesprochen hatte so á la "Reperatur nicht möglich weil Kassenbon fehlt. Tut uns leid. Da müssen Sie das Gerät wohl kostenpflichtig bei Apple reparieren müssen."
Bei Apple wurde alles elektronisch im System abgerufen und Kassenbon etc waren nicht nötig, aber laut Telekom-Otto "ist eine kostenfreie Reperatur ohne Kaufnachweis bei Apple nicht möglich". Lächerlich.Geändert von scarx (07.12.2009 um 22:51 Uhr)
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07.12.2009, 22:52 #903Fehler identifiziert
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07.12.2009, 22:54 #904
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07.12.2009, 23:02 #905
Wer so viel monatlich bezahlt, darf so ein Service auch erwarten Ansehen ?
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07.12.2009, 23:04 #906
chatte grade mit ner alten Freundin aus dem Frankreich Schüleraustausch 8. KlasseAnsehen ? Wie die Zeit vergeht
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08.12.2009, 00:41 #907
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08.12.2009, 00:48 #908
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08.12.2009, 00:51 #909
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08.12.2009, 00:55 #910
StGB § 146 Geldfälschung
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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08.12.2009, 01:06 #911
ach, die sind garnicht echt Ansehen ?
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08.12.2009, 11:03 #912
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08.12.2009, 12:53 #913
grade erfahren, dass die fehlstunden, im zeugnis gar nicht mehr aufgelistet werden, gleich schonmal ausgenutzt, und jetzt früher schluss Ansehen ?
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08.12.2009, 17:47 #914
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08.12.2009, 19:29 #915
endlich daheim...
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