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Thema: Frage bzgl. Vereinsaustritt
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22.10.2009, 19:19 #1
Frage bzgl. Vereinsaustritt
In der Hoffnung , dass hier irgendjemand ist der sich damit auskennt oder schon in einer ähnlichen Situation war stell ich hier einfach mal mein Problem vor .
Bin jetzt seit 2 Jahren in nem Angelverein , sind 10 Arbeitsstunden pro Jahr zu entrichten .
So , dieses Jahr hab ich keine gemacht , war auch nur 2-3 mal am Vereinssee zum Angeln , kein Bock mehr auf den Verein .
Hab meine Austrittsforderung schon vorgelegt , nur meinen die , wenn ich die Stunden nich noch mache müsste ich für jede nicht gemachte Stunde 11 Euro zahlen .
Schwachsinn , werd ich sicher nicht machen , bei der Kälte hab ich auch keine Lust raus an den See zu gehen und irgendwas zu arbeiten .
Im Aufnahmeantrag muss man nur an einer Stelle unterschreiben , bei der Einzugsermächtigung , sonst steht auch nirgends etwas wegen den Arbeitsstunden oder den Geschäftsbedingungen . Hab also keinem dieser Sachen zugestimmt oder angegeben darüber informiert zu sein etc. .
Aber hier mal der Aufnahmeantrag :
Antrag zur Aufnahme
Eintritt (Erwachsener) als :
( ) aktives Mitglied mit Fischwasserberechtigung 1. Vorsitzender Jürgen Herbert
Schriftführer Michael Wucher
( ) inaktives Mitglied ( Stand 08.02.2009 )
Name _____________________________________ Vorname ___________________________________________
Straße ____________________________________ PLZ / Ort ___________________________________________
Beruf _____________________________________ Geb.Datum __________________________________________
E-Mail ______________________________________ Tel. _______________________________________________
Gehören Sie bereits einem anderen Angelsportverein an ? : Ja ( ) Nein ( )
Wenn ja, welchem ?
__________________________________________________ ___________________________________
Haben Sie die Fischerprüfung abgelegt ? : Ja ( ) Nein ( )
Besitzen Sie einen Jahresfischereischein ? : Ja ( ) Nein ( )
__________________________________________________ __________________________
Eintritt am _______________ Antrag auf ein Jahr Probe stattgegeben:
Aufnahmegebühr aktives Mitglied 160,00 € Jahresbeitrag aktives Mitglied 54,00 €
Jahresbeitrag inaktives Mitglied 15,00 €
__________________________________________________ ___________________________________
Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige ich den ASV widerruflich die von mir zu entrichtenden Beiträge bei Fälligkeit
zu Lasten meines Kontos per Lastschrift einzuziehen.
I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I
Bankleitzahl Kontonummer
I I I I I I I I I I I I I I I I I I I
Name des Kreditinstitut
Wenn mein Konto die erforderlichen Deckung nicht aufweist, besteht seitens des Kontoführenden Instituts keine
Verpflichtung zur Einlösung.
Datum ____________________________ Unterschrift ___________________________________________
_______________________ _______________________ _______________________
1. Vorsitzender Schriftführer Kassenwart
Bei Änderungen der persönlichen Daten (Adresse, Telefon) bzw. der Bankverbindung bitten wir umgehend um Mitteilung
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22.10.2009, 19:24 #2
gibts ne satzung dazu? vereinsregeln? so ne art agbs?
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22.10.2009, 19:27 #3
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22.10.2009, 19:31 #4
Also wenn es keine weiteren Schriftstücke gibt, insbesondere keine die gegenseitige Willenserklärungen beinhalten (Vertrag), dann bestehen keine wie auch immer gearteten Verpflichtungen Deinerseits. Die 11 € pro nicht geleisteter Arbeitsstunde wären als Konventionalstrafe einzuordnen, eine solche wäre zwar zulässig, müßte dann allerdings ausdrücklich vereinbart sein.
Hinzu kommt, daß Du ohne Zustimmung Deiner Eltern vor 2 Jahren noch überhaupt keinen wirksamen Vertrag schließen konntest, er wäre schwebend unwirksam bis Deine Eltern ihn genehmigt hätten. Lag denn solch eine schriftliche Zustimmung Deiner Eltern vor?
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22.10.2009, 19:33 #5Ja gibts leider , findet aber ja im Aufnahmeantrag null Erwähnung .
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22.10.2009, 19:39 #6
Ich glaube mein Vater hat den Aufnahmeantrag oben damals unterschrieben , aber mehr als den gibts an Schriftstücken nicht , hab auch sonstwo nirgends unterschrieben .
Vereinbart ist da nix , das mit den Strafgebühren weiß ich nur , weils eben generell in Vereinen so üblich ist und ich mir wegen meiner Kündigung nochmal die Geschäftsbedingungen angeschaut hab .
Da machen aber jährlich genug Leute ungestraft keine Arbeitsstunden , kleinere Vereine sind da ja oft recht "tolerant" , n Kumpel meinte aber das soll jetzt durchgesetzt werden etc. , persönlich vom 1.Vorsitzendem dem ich vor 2 Wochen die Kündigung eingeschmissen hab habe ich allerdings noch nix gehört .
Dann sind sie auch nicht beachtlich. AGBs kann man nicht überstülpen, sondern muß sie ggf. zum Gegenstand des Vertrages machen. Dafür ist hier nichts ersichtlich.
Ahhh , danke , das hört sich gut an .
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22.10.2009, 19:40 #7
Naja, also wäre im schlimmsten Falle davon auszugehen, daß Dein Vater damals nur obigem Aufnahmeantrag zugestimmt hat?
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22.10.2009, 19:42 #8
du hättest dir einen Angelnverein nehmen sollen die keine see haben und somit keine arbeitsstunden, so hab ich das bei mir gemacht wo ich mir nen angelnverein gesucht habe
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22.10.2009, 19:46 #9
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22.10.2009, 19:47 #10
Es gibt sonst nichts außer dem Aufnahmeantrag was der Verein von mir hat .
du hättest dir einen Angelnverein nehmen sollen die keine see haben und somit keine arbeitsstunden, so hab ich das bei mir gemacht wo ich mir nen angelnverein gesucht habe
Bin aber noch im örtlichen ASV , da muss ich keine Stunden machen und es kostet kaum Beitrag , der See ist aber langweilig , sind kaum/keine Großfische drin , dafür fängt man aber quasi immer was .
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22.10.2009, 19:55 #11Es gibt sonst nichts außer dem Aufnahmeantrag was der Verein von mir hat .
Aus diesem Antrag sind keine Pflichten außer der Entrichtung der Mitgliedsbeiträge herzuleiten. Widerrufe schriftlich die Einzugsermächtigung, dann bliebe denen nur Dich zu verklagen, was aber keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte. Das wissen die auch.
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22.10.2009, 23:38 #12
Danke nochmal für deinen guten Rat Robert , jetzt hab ich eine Sache weniger über die ich mir Gedanken machen muss .
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22.10.2009, 23:49 #13
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23.10.2009, 00:07 #14
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23.10.2009, 00:10 #15
Eihjo , am See müssen schon als ein paar Arbeiten gemacht werden damit der und das Außengelände in Schuss bleiben .
Aber für das wirklich nötige braucht man echt nich so viele Stunden , die machen ja auch son Quatsch wie Bäume/Sträucher stützen und die Pflanzen am Ufer abfackeln/-schneiden .
Straflager wäre es, wenn selbst Personen unter 18 arbeiten müssten
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