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23.10.2009, 12:20 #61
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23.10.2009, 12:23 #62
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23.10.2009, 12:25 #63
dann hast du im öffentlichen recht aber nicht gut aufgepasst Ansehen ?
der art 5 GG enthält einen gesetzesvorbehalt, der generell eine beeinträchtigung des schutzbereiches des art 5 zulässt.
es bedarf hierbei aber einer besonderen rechtfertigung (einfach gesagt, einem guten grund) für eine solche einschränkung.
edit: wie es noob unten schreibt: es ist ein verhältnismäßiges gesetz von nöten (Ziel, Mittel, Geeignetheit des gewählten Mittels, Förderlichkeit des Mittels, Zumutbarkeit)..Geändert von huthmann (23.10.2009 um 12:35 Uhr)
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23.10.2009, 12:27 #64
"Art 5
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
unter allgemeines gesetz fällt auch ein hier benötigtes parlamentarisches gesetz.
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23.10.2009, 12:31 #65
lol soll ich wirklich?
grundsätzlich (verallgemeinert) gilt, dass das GG durch ein ordentliches Gesetz eingeschränkt werden darf, so lange es nicht gänzlich ausgehöhlt wird
und da du ja einem N00b nicht traust, hier der Beweiß aus der BVerfG Entscheidung:
„Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Einschränkung im überwiegenden Allgemeininteresse zugänglich. Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl.BVerfGE 65, 1 <43 f.>; 120, 378 <401 ff.> ; BVerfGK 10, 330 <337>). Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl.BVerfGE 65, 1 <44 ff.>; 100, 313 <359 f.>; BVerfGK 10, 330 <337 f.>).“
Das BVerfG prangert in diesem Fall die angewandte Rechtsgrundlage (eine bloße Verwaltungsvorschrift des Ministeriums) an. Es sagt nirgendwo etwas zu einem generellen Verbot Bilder/Videos von Personen zu erheben.
Zum Verwertungsverbot führt es folgendes aus:
„Es erscheint danach zumindest möglich, dass die Fachgerichte einen Rechtsverstoß annehmen, der ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht.“
Also ist es ungewiss wie das entsprechende Gericht über das Blitzerfoto entscheidet.
mfg
Dr.google.iur.
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23.10.2009, 13:07 #66dann hast du im öffentlichen recht aber nicht gut aufgepasst
Ansonsten: Es gibt derzeit keine Gesetzesgrundlage, da sind wir uns ja wohl einig. Für eine solche müßte ggf. erst ein Gesetz durch Bundestag und Bundesrat, es veröffentlicht werden und frühestens 100 Tage danach könnte es in Kraft treten. Bis dahin bedarf es keiner Diskussion - nix Blitzer, nix Video.Geändert von robert234 (23.10.2009 um 13:19 Uhr)
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23.10.2009, 13:12 #67
ich weiß berti, daher ja auch der Ansehen ? dahinter..
wollte dich nur bezüglich des satzes:
"Da hier Verfassungsrecht verletzt wird, kann man das auch nicht durch irgendwelche der Verfassung grundsätzlich untergeordneten Gesetze formell aus der Welt schaffen, denn die Verfassung hat Vorrang vor allen Gesetzen."Geändert von huthmann (23.10.2009 um 16:51 Uhr)
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23.10.2009, 13:13 #68
Bevor du dich damit vor Leuten blamierst, die im Gegensatz zu dir wissen wovon sie reden: Es heist informationelle Selbstbestimmung. Informell ist was anderes.
Und ist es denn ein so verwerfliches Ziel, ein bisschen Geld in die Kassen zu bringen?
*kopfschüttel, fremdschäm*
Gruß,
v_p
(der ungefähr alle 3 Monate die öffentlichen Kassen auffüllt Ansehen ? )
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23.10.2009, 13:18 #69Es heist informationelle Selbstbestimmung.
Und ist es denn ein so verwerfliches Ziel, ein bisschen Geld in die Kassen zu bringen?
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23.10.2009, 13:24 #70
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30.11.2009, 04:26 #71
Kleines Update: Das Amtsgericht Eilenburg (Sachsen) entschied in Anlehnung an das Urteil des BVerfG: Es bedeutet einen (unzulässigen) Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn "zur Identifizierung des Fahrers ein Bild technisch fixiert wird, das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und ausgewertet werden kann". AZ.: 5 OWi 253 is 5355608
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30.11.2009, 05:17 #72
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30.11.2009, 16:36 #73
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30.11.2009, 17:54 #74
ach sprüht einfach ne dose Haarlack oder Lack aufs kennzeichen von vorne und hinten und lasst es trocknen.
Wenn ihr geblitzt werden solltet,können die damit nich viel anfangen da es wegen dem Lack reflektiert.
Ausser ihr wohnt in einem dorf und fährt als einzigster nen Ferrari ^^.
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30.11.2009, 17:58 #75
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