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  1. #61
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Das verstehst Du meiner Ansicht nach falsch, denn beanstandet wurde vom BVerfG nicht das Fehlen eines Gesetzes, sondern die Verletzung des Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung (als besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechts). Da hier Verfassungsrecht verletzt wird, kann man das auch nicht durch irgendwelche der Verfassung grundsätzlich untergeordneten Gesetze formell aus der Welt schaffen, denn die Verfassung hat Vorrang vor allen Gesetzen.

    leider alles falsch Rob

    •   Alt

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  2. #62
    Ansehen ? Zitat von MuskelNooB Ansehen ?
    leider alles falsch Rob
    Na dann berichte mal das Richtige. Ansehen ?

  3. #63
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Das verstehst Du meiner Ansicht nach falsch, denn beanstandet wurde vom BVerfG nicht das Fehlen eines Gesetzes, sondern die Verletzung des Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung (als besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechts). Da hier Verfassungsrecht verletzt wird, kann man das auch nicht durch irgendwelche der Verfassung grundsätzlich untergeordneten Gesetze formell aus der Welt schaffen, denn die Verfassung hat Vorrang vor allen Gesetzen.


    [...].
    dann hast du im öffentlichen recht aber nicht gut aufgepasst Ansehen ?
    der art 5 GG enthält einen gesetzesvorbehalt, der generell eine beeinträchtigung des schutzbereiches des art 5 zulässt.
    es bedarf hierbei aber einer besonderen rechtfertigung (einfach gesagt, einem guten grund) für eine solche einschränkung.

    edit: wie es noob unten schreibt: es ist ein verhältnismäßiges gesetz von nöten (Ziel, Mittel, Geeignetheit des gewählten Mittels, Förderlichkeit des Mittels, Zumutbarkeit)..
    Geändert von huthmann (23.10.2009 um 12:35 Uhr)

  4. #64
    "Art 5

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."


    unter allgemeines gesetz fällt auch ein hier benötigtes parlamentarisches gesetz.

  5. #65
    lol soll ich wirklich?


    grundsätzlich (verallgemeinert) gilt, dass das GG durch ein ordentliches Gesetz eingeschränkt werden darf, so lange es nicht gänzlich ausgehöhlt wird

    und da du ja einem N00b nicht traust, hier der Beweiß aus der BVerfG Entscheidung:


    „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Einschränkung im überwiegenden Allgemeininteresse zugänglich. Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl.BVerfGE 65, 1 <43 f.>; 120, 378 <401 ff.> ; BVerfGK 10, 330 <337>). Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl.BVerfGE 65, 1 <44 ff.>; 100, 313 <359 f.>; BVerfGK 10, 330 <337 f.>).“


    Das BVerfG prangert in diesem Fall die angewandte Rechtsgrundlage (eine bloße Verwaltungsvorschrift des Ministeriums) an. Es sagt nirgendwo etwas zu einem generellen Verbot Bilder/Videos von Personen zu erheben.


    Zum Verwertungsverbot führt es folgendes aus:

    „Es erscheint danach zumindest möglich, dass die Fachgerichte einen Rechtsverstoß annehmen, der ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht.“

    Also ist es ungewiss wie das entsprechende Gericht über das Blitzerfoto entscheidet.

    mfg

    Dr.google.iur.

  6. #66
    dann hast du im öffentlichen recht aber nicht gut aufgepasst
    Öffentliches Recht in der DDR? Kurz zusammengefaßt: Der Staat, unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und besonderer Berücksichtigung der Freundschaft zur Sowjetunion und allen sozialistischen Brudervölkern, hat immer recht. Besondere Fälle regelt der Minister für Staatssicherheit. Ansehen ?


    Ansonsten: Es gibt derzeit keine Gesetzesgrundlage, da sind wir uns ja wohl einig. Für eine solche müßte ggf. erst ein Gesetz durch Bundestag und Bundesrat, es veröffentlicht werden und frühestens 100 Tage danach könnte es in Kraft treten. Bis dahin bedarf es keiner Diskussion - nix Blitzer, nix Video.
    Geändert von robert234 (23.10.2009 um 13:19 Uhr)

  7. #67
    ich weiß berti, daher ja auch der Ansehen ? dahinter..

    wollte dich nur bezüglich des satzes:

    "Da hier Verfassungsrecht verletzt wird, kann man das auch nicht durch irgendwelche der Verfassung grundsätzlich untergeordneten Gesetze formell aus der Welt schaffen, denn die Verfassung hat Vorrang vor allen Gesetzen."
    aufklären und nicht dumm sterben lassen.. Ansehen ? Ansehen ? Ansehen ?
    Geändert von huthmann (23.10.2009 um 16:51 Uhr)

  8. #68
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?

    Diese Aufzeichnung entspricht demnach einer unzulässigen Erhebung von Daten und berührt das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Bürger.

    Bevor du dich damit vor Leuten blamierst, die im Gegensatz zu dir wissen wovon sie reden: Es heist informationelle Selbstbestimmung. Informell ist was anderes.

    Und ist es denn ein so verwerfliches Ziel, ein bisschen Geld in die Kassen zu bringen?

    *kopfschüttel, fremdschäm*

    Gruß,

    v_p

    (der ungefähr alle 3 Monate die öffentlichen Kassen auffüllt Ansehen ? )

  9. #69
    Es heist informationelle Selbstbestimmung.
    Hast recht, ich habe wieder an informelle Mitarbeiter gedacht. Ansehen ?

    Und ist es denn ein so verwerfliches Ziel, ein bisschen Geld in die Kassen zu bringen?
    Gegenfrage: Wäre es ein verwerfliches Ziel, Leuten vor einer Pfütze mit Dreckwasser ein Bein zu stellen, wenn man gleich nebenan seine Textilreinigung betreibt und ein bißchen Geld in seine Kasse bringen will?

  10. #70
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Hast recht, ich habe wieder an informelle Mitarbeiter gedacht. Ansehen ?


    Gegenfrage: Wäre es ein verwerfliches Ziel, Leuten vor einer Pfütze mit Dreckwasser ein Bein zu stellen, wenn man gleich nebenan seine Textilreinigung betreibt und ein bißchen Geld in seine Kasse bringen will?
    Als profitgieriger und aufstrebender Betreiber, keinenfalls!
    Nur A*schlöcher kommen ganz nach oben... (Ausnahmen bestätigen die Regel).

    Als ehrlicher Bürger mit gutem Gewissen, Nein!
    Nur die kommen in den seltensten Fällen weit...

  11. #71
    Kleines Update: Das Amtsgericht Eilenburg (Sachsen) entschied in Anlehnung an das Urteil des BVerfG: Es bedeutet einen (unzulässigen) Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn "zur Identifizierung des Fahrers ein Bild technisch fixiert wird, das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und ausgewertet werden kann". AZ.: 5 OWi 253 is 5355608

  12. #72
    Ansehen ? Zitat von robert234 Ansehen ?
    Kleines Update: Das Amtsgericht Eilenburg (Sachsen) entschied in Anlehnung an das Urteil des BVerfG: Es bedeutet einen (unzulässigen) Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn "zur Identifizierung des Fahrers ein Bild technisch fixiert wird, das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und ausgewertet werden kann". AZ.: 5 OWi 253 is 5355608
    So so, Eilenburg! Kenne ich.....

  13. #73
    Ansehen ? Zitat von Dirk_39 Ansehen ?
    So so, Eilenburg! Kenne ich.....
    Haben die auch schon Blitzerfotos von dir? Ansehen ?

  14. #74
    ach sprüht einfach ne dose Haarlack oder Lack aufs kennzeichen von vorne und hinten und lasst es trocknen.
    Wenn ihr geblitzt werden solltet,können die damit nich viel anfangen da es wegen dem Lack reflektiert.
    Ausser ihr wohnt in einem dorf und fährt als einzigster nen Ferrari ^^.

  15. #75
    Ansehen ? Zitat von Massaka36 Ansehen ?
    ach sprüht einfach ne dose Haarlack oder Lack aufs kennzeichen von vorne und hinten und lasst es trocknen.
    Wenn ihr geblitzt werden solltet,können die damit nich viel anfangen da es wegen dem Lack reflektiert.
    Ausser ihr wohnt in einem dorf und fährt als einzigster nen Ferrari ^^.
    Das gilt aber als Urkundenfälschung und ist per se strafbar.

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