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20.10.2009, 15:39 #31Wenn man sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes durchliest geht es in erster Linie darum, dass zu Zwecken der Abstandsüberwachung ALLE Fahrzeuge verdeckt von einer Brücke aus gefilmt wurden.
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20.10.2009, 15:40 #32es ist schlicht und einfach die PFLICHT wenn man hinterm steuer sitzt die eigene geschwindigkeit zu überwachen
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20.10.2009, 15:42 #33
fail
ich hab noch nie in meinem leben nen bußgeldbescheidt erhalten. weiß nicht wie du darauf kommst Ansehen ?
edit: und wenn du mit kassieren "eintreiben" meinst, wie du siehst bin ich laut profil azubi als physiotherapeut. die haben glaub ich auch noch nie im leben nen bußgeldbescheid ausgestellt
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20.10.2009, 15:43 #34
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20.10.2009, 15:50 #35
Robert, ich bin immer wieder überrascht, dass sogar intelligente Menschen wie Du bei dem Thema so weit runtergehen. Das Zitierte ist doch jetzt nach dem Motto "die haben mich geblitzt und sollten sich erstmal um die Dealer kümmern!" Gleichbehandlung im Unrecht gibt es jedoch nicht und der, der Dich blitzt oder lasert ist genau dafür da und nicht, um kroatische Menschenhändler oder irgendwelche abstrakten anderen Täter zu verfolgen.
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20.10.2009, 16:15 #36
Ich denke Robert gehts wirklich nur um die Situationen in denen Abgezockt wird.
Ich wurde auch einmal geblitzt in einer Kurve mit der ich mit 40 langgefahren bin. Zuvor bin ich jedoch die gleiche Strecke in die andere Richtung gefahren und dort war 50.
Sowas ist absolut und ohne diskussion die reinste abzocke und in solchen Fällen muss man notfalls vor Gericht gehen um dagegen zu klagen, und das dieses Gesetz verabschiedet wurde finde zu diesem Zweck sehr gut.
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20.10.2009, 17:39 #37Zitat von robert234
Und auch nicht all die Kraftfahrer, die zwar rasen aber nicht geblitzt werden. Und von den Geblitzten wiederum muß man im Land Brandenburg stattliche 10% straffrei ziehen lassen, weil sie aus dem Ausland stammen und Deutschland es nicht fertigbringt entsprechende Abkommen zu schließen. Und all die Motorradfahrer, die nun in größerer Anzahl wirklich heizen, werden ebenfalls mangels Identifikation völlig straflos gestellt. Im Ergebnis werden effektiv vllt. die knappe Hälfte der Sünder bestraft, die anderen aber nicht. Schon da stellt sich dann die Frage der Gerechtigkeit, denn nur mit dem von mir vorgeschlagenen Kontrollverfahren könnte man auch Ausländer oder Motorradfahrer vor Ort bestrafen. Daß man dennoch 95% der Kontrollen auf die lückenhafte aber einträgliche Methode verlegt hat, zeigt doch worum es den Blitzern wirklich geht.
-Du bist anscheinend kein Motorradfahrer, denn sonst würdest du andere Verkehrsteilnehmer beschuldigen um eine größere Anzahl an Verkehrssündern zu haben, um deine eigene Schuld in Bezug auf die große Anzahl der "Sünder" zu mindern. Getrost nach dem Motto: Die fahren doch alle wie sie wollen und besonders schlimm sind die ganzen frechen Motorradfahrer und nicht ich als heiliger Samaritas auf vier Rädern.
-Natürlich ist die Identifikation von Motorradfahrern ein großes (für Autofahrer ungerechtes) Problem!
-Nun wirfst du den Fahndern vor zu wenig Verkehrssünder zu erwischen. Ich meine statistisch betrachtet würdest du dich nach einer Aufstockung der Kontrollen auch öfter gezwungen sehen zu löhnen.
-Deine Vorschläge sind gut, aber man sollte sich langsam damit abfinden, dass ES SO IST WIE ES IST!!!
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20.10.2009, 22:23 #38
Wenn wir uns damit abfinden wollten daß ein Zustand ist und bleibt wie er ist, dann hätten wir Stillstand für alle Zeiten und heute vllt. noch die Inquisition und Hexenverbrennung. Dieser Ansatz geht also fehl.
Außerdem sollten Leute, die nach höchstrichterlicher Entscheidung über viele Jahre gegen das Grundgesetz verstoßen haben, und die es selbst nach dieser Entscheidung nicht für nötig erachten sich rechtskonform zu verhalten, sich wohl kaum noch als Hüter von Recht und Gesetz aufspielen. Es ist doch absurd, daß jemand der andere zu rechtskonformen Verhalten bewegen möchte, dieses mit eindeutig illegalen Mitteln tun will. Und genauso absurd ist es, wenn selbige Innenminister im Lichte dieser BVerfG-Entscheidung für Städte wie Guben oder Frankfurt (Oder) jetzt noch die Installation von Videoüberwachungsanlagen öffentlicher Fußgängerzonen anordnen. Genau das ist vor einigen Tagen geschehen.
Und dann wird unsereins vorgehalten man ginge unter sein intellektuelles Niveau, wenn man es als unangebracht empfindet, wenn der Bankräuber den Apfeldieb verfolgt. Das vom Staat hier fortgesetzt mit Füßen getretene Rechtsgut wiegt erheblich schwerer, als wenn ein unachtsamer Kraftfahrer mal statt erlaubten 50 dann 60 fährt.
Und ob es einigen nun gefällt oder nicht, die Entscheidung des BVerfG ist nun mal zu beachten. Ansonsten diskutieren wir demnächst darüber, ob Polizisten sich auch andere Beweismittel auf illegale Art beschaffen dürfen, Hauptsache die Deliquenten werden überführt.
der Dich blitzt oder lasert ist genau dafür da und nicht, um kroatische Menschenhändler oder irgendwelche abstrakten anderen Täter zu verfolgen.
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20.10.2009, 22:30 #39
Also, grundsätzlich ist es sicherlich Aufgabe des Staates, Kriminalität einzudämmen. Diese Aufgabe ist aber bestimmten Regelungen unterworfen, u.a. gewissen Prozeßordnungen. Nun leuchtet es ja jedem ein, dass nicht ein jedes egal-auf-welchem-Wege-gewonnenes Beweismittel auch zur Überführung von Straftätern benutzt werden können. Denn dann könnte man auch Geständnisse durch Folter hervorkitzeln, sämtliche Telefone in Deutschland abhören und alle Wohnungen mit Wanzen versehen. Das Argument, haltet euch ans Gesetz, dann passiert euch nichts, ist ja so nicht einleuchtend.
Indem erstmal alle Autos aufgezeichnet werden und NACHHER die ordnungswidrig Handelnden rausgefiltert werden, stellt alle Autofahrer erstmal unter Generalverdacht. Das geht eben nicht und das hat das BVerfG klargestellt. Gleiche Problematik gilt übrigens beim sog. Großen Lauschangriff!
Gruß Susi.
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20.10.2009, 22:40 #40Das geht eben nicht
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20.10.2009, 22:43 #41
quelle?
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20.10.2009, 22:44 #42
@Robert: Das Problem ist, dass viele Bürger das eben mit dem Argument "Ich hab' ja nix zu befürchten, da können sie mich ruhig filmen" einfach so hinnehmen.
Gesetzlich ist ja z.B. die Telefonüberwachung das letzte Mittel, um einen Verdächtigen der Tat zu überführen, inkl. richterlichem Beschluss und blablabla. In der Realität sieht es aber so aus, dass die Telefonüberwachung in den meisten Fällen das 1. Mittel ist, um einen Überwachung durchzuführen - hier klafft also Recht und Durchführung weit auseinander. Raus kommt sowas aber immer nur, wenn anschließend auch ein Verfahren dazukommt - also wissen ganz viele gar nicht, dass sie überwacht werden / wurden.
Gruß Susi.
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20.10.2009, 22:47 #43
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20.10.2009, 23:11 #44
und nun?
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20.10.2009, 23:18 #45
Nun kommen Leute, die weisungsgemäß die neuen Kameras installieren werden. Ganz einfach. Vor der kleinen Polizeiwache in einem 11 km entfernten Städtchen überwachen die ja auch den Bürgersteig, nicht wegen der Bürger, sondern weil denen das Gebäude schon mehrfach von Sprayern beschmiert wurde. Und was machen die Sprayer? Die haben sich Farbe in Weihnachtsbaumkugeln gefüllt, und die aus dem von den Kameras nicht erfaßten Bereich gegen die Fassade geworfen. Sieht hübsch bunt aus.
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