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  1. #46
    ach verstehe. dies ist ein informativer thread. Ansehen ?

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      Muskelbody.info
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  2. #47
    Robert, vielen Dank erstmal für den Hinweis auf das Urteil! Hab jetzt nicht alles hier gelesen, aber muss dir doch mal den Rücken stärken. Natürlich ist es nicht ok, gegen Tempolimits zu verstoßen und dieses Verhalten gutzuheißen, aber ich schließ mich hier der Meinung an, dass oft an Stellen kontrolliert wird, an denen die Einnahmeerzielung offensichtlich ist und keine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung", wie es im Fachjargon so schön heißt, abgewendet werden soll.

    Ich denke aber auch, dass man für das Thema sensibilisierter ist, wenn man mehr Kilometer abspult und man für sich selber erst dadurch die Erkenntnis gewinnen kann, dass das Blitzen an vielen Stellen eben ungerecht ist. Mich beschäftigt das hier gerade, da ich erst jetzt persönlich davon betroffen bin. Ich wurde nachts um 0.11 Uhr auf der Autobahn geblitzt. Nach Abzug der Toleranz in einer 70er-Zone 31 km/h drüber, als Konsequenz 143 € und 3 Punkte. Alles schön und gut, aber...
    - es geht dort leicht bergab; jeder weiss, dass man dann meist zu schnell ist und diese Stelle ist auch sehr bekannt hierfür. Als ob das beim Aufstellen nicht mal mit berücksichtigt wurde..
    - es war nachts und kaum Verkehr! Warum wird diese Blitze nicht lediglich zu den unfallträchtigen Zeiten aktiviert? Mir erschließt sich hier nicht der eigentliche Zweck, welcher in der Abwendung einer Gefahr in Form der Verkehrgefährdung besteht, da halt kein Verkehr vorhanden ist.

    Also ich hab noch ein paar Tage für meinen Einspruch Zeit, und ich werd mir was schönes stricken und das Urteil mit einbauen. Ich bin ja mal gespannt, was rumkommt!


    Und all die Motorradfahrer, die nun in größerer Anzahl wirklich heizen, werden ebenfalls mangels Identifikation völlig straflos gestellt.
    Die Aussage find ich so nicht korrekt, sehr verallgemeinernd und klischeebehaftet! Ansehen ?

  3. #48
    Die Aussage find ich so nicht korrekt, sehr verallgemeinernd und klischeebehaftet!
    Ich bedauere zutiefst, daß ich die betreffenden Motorradfahrer naturgemäß nicht in wünschenswerter Weise individualisieren kann. Weder kann ich anhand derer Kennzeichen eine Halterermittlung durchführen, noch kenne ich jeden dieser Fahrer persönlich.

    Natürlich fahren nicht ALLE Motorradfahrer wie die Bekloppten, aber was man im Straßenverkehr oft genug mit ihnen erlebt, genügt zumindest um allgemein festzustellen, daß bei einigen auf dem Motorrad der gesunde Menschenverstand auszusetzen scheint. Da wird trotz Gegenverkehr überholt, da wird gerast, da werden Sperrflächen überfahren um überholen zu können und vieles mehr, das sind keine Hirngespinnste, sondern das ist das was ich erlebe. Wem die Jacke paßt, der zieht sie sich an. Ansehen ?

  4. #49
    oli hat heute schon gegen seine 2 Bescheide einspruch eingelegt^^

  5. #50
    Klar gibt es auch diese Motorradfahrer, aber Autofahrer m.E. noch viel häufiger. Nur fallen diese nicht so sehr auf, da sich die hier angesprochene Zielgruppe keine leistungsmäßig vergleichbaren Autos leisten kann mit denen in diesem Ausmaß gerast werden kann!

    Aber deine Aussage
    Da wird trotz Gegenverkehr überholt, da wird gerast...
    lässt mich darauf schließen, dass du selber noch kein Motorrad gefahren bist. Worauf ich hier nur hinaus will ist, dass vieles, was man als Autofahrer als riskant und gefährlich empfindet, tatsächlich OFT nicht so ist. Man hat als Motorradfahrer halt ein ganz anderes Bewusstsein dafür, kennt das überlegene Beschleunigungsvermögen und Agilität des Mopeds, wovon sich viele Autofahrer halt kein Bild machen können!

    Diese Verallgemeinerung ist für mich vergleichbar mit der Aussage, dass alle Bodybuilder nichts im Kopf haben und eh alle Anabolika spritzen. Gleiches Aufregerthema. Ich will deinen informativen Thread hier auch nicht weiter damit vollspammen, wollts nur mal erwähnt haben - als Motorradfahrer, der auch gerne mal die Leistung genießt, es vernunftsmäßig aber auch immer in einem gewissen Rahmen hält, was mit Sicherheit auch schon anders gesehen wurde! Es hat sich für mich nämlich so gelesen, als ob deine "Jacke" Universalgröße gehabt hätte!

  6. #51
    Ansehen ? Zitat von Sancho Ansehen ?
    Diese Verallgemeinerung ist für mich vergleichbar mit der Aussage, dass alle Bodybuilder nichts im Kopf haben und eh alle Anabolika spritzen. Gleiches Aufregerthema. !

    Wieso, ist denn das nicht so????Ansehen ? ^^

  7. #52
    Also wenn ich dann das nächste mal Geblitzt werde,geh ich vor Gericht wenn das so ist ^^,das ist ja schon fast Spannerei was die da machen Ansehen ? .

    Ne ich find das auch behindert,ich heute auf ner Landstraße 70 km/h erlaubt ich fahr 70,20 Sekunden später kommt nen Schild mit nur 50km/h.
    Dann wieder 70 dann wieder 50.
    Das ist auch nur Versuchte abzocke,da es da bestimmt nur von Blitzern wimmelt.

  8. #53
    20 Sekunden später kommt nen Schild mit nur 50km/h.
    Dann wieder 70 dann wieder 50.
    Ist in Frankfurt (Oder) genauso, da wechseln sich ohne ersichtlichen Grund ständig Tempo 50 und Tempo 60 ab, das wird über das Jahr auch noch mehrmals umgeschildert. Die Straße ist eine mehrspurige Durchgangsstraße mit Mittelstreifen. Und ratet mal was da oft gemacht wird. *BLITZ!*

  9. #54
    Heißt das jetzt eigendlich das die Blitzerfotos grundsetzlich illegal sind,
    oder darf man nur nicht den Fahrer auf dem Foto erkennen können?

    Also wenn die jetzt gar kein Kennzeichen mehr erfassen oder speichern dürfen, dann ist die Geschwindigkeitsmessung im Tunnel über einen längeren Zeitraum oder die netten Videowagen die einen hinterherfahren ja auch illegal?

  10. #55
    wenn das illegal wäre würden sie das nicht machen...

  11. #56
    Also wenn die jetzt gar kein Kennzeichen mehr erfassen oder speichern dürfen, dann ist die Geschwindigkeitsmessung im Tunnel über einen längeren Zeitraum oder die netten Videowagen die einen hinterherfahren ja auch illegal?
    Nach Meinung des BVerfG ist es genau so. Erlaubt wären nur technisch bedingte "Zufallsaufzeichnungen", also welche die zwar aus irgendwelchen Gründen unabsichtlich Menschen miterfassen, anschließend aber sofort ohne "Erkenntnisgewinn" wieder restlos gelöscht werden. Sobald man jemanden filmt um ihm damit etwas nachweisen zu können, ist es keine unbeabsichtigte sondern eine gerade gewollte Aufzeichnung seiner Person. Das ist jedoch verfassungswidrig, niemand darf ohne seine Zustimmung fotografiert oder gefilmt werden.

    wenn das illegal wäre würden sie das nicht machen...
    Sollte man meinen. Die Praxis sieht anders aus, es geht um Geld, um sehr viel Geld. All die schönen teuren Geräte müssen sich schließlich rechnen, die haben ja Zehntausende speziell ausgestattete Fahrzeuge gekauft, stationäre Anlagen errichten lassen usw., das ist jetzt alles reif für eBay.

  12. #57
    wo ist der unterschied zu überwachungskameras, bspw. von banken? Ansehen ?

  13. #58
    Ansehen ? Zitat von huthmann Ansehen ?
    wo ist der unterschied zu überwachungskameras, bspw. von banken? Ansehen ?
    das ist privat bzw keiner ist gezwungen in eine bank zu gehen. eine bank ist eben kein öffentlicher platz.

  14. #59
    Ansehen ? Zitat von HOTROD Ansehen ?
    Heißt das jetzt eigendlich das die Blitzerfotos grundsetzlich illegal sind
    ich verstehe es so, die Fotos,Videos sind nur illegal, so lange kein ordentliches Gesetz vorliegt.

    Und zu beachten wäre, dass aus dem Mangel der Rechtsgrundlage zur Erhebung/Erstellung von Blitzerfotos nicht unweigerlich ein Verwertungsverbot erwächst.
    Geändert von MuskelNooB (23.10.2009 um 12:11 Uhr)

  15. #60
    ich verstehe es so, die Fotos,Videos sind nur illegal, so lange kein ordentliches Gesetz vorliegt.
    Das verstehst Du meiner Ansicht nach falsch, denn beanstandet wurde vom BVerfG nicht das Fehlen eines Gesetzes, sondern die Verletzung des Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung (als besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechts). Da hier Verfassungsrecht verletzt wird, kann man das auch nicht durch irgendwelche der Verfassung grundsätzlich untergeordneten Gesetze formell aus der Welt schaffen, denn die Verfassung hat Vorrang vor allen Gesetzen.

    Und zu beachten wäre weiterhin, dass aus dem Mangel der Rechtsgrundlage zur Erhebung/Erstellung von Blitzerfotos nicht unweigerlich ein Verwertungsverbot erwächst.
    Das ist eine Frage richterlicher Auslegung, allerdings gehe ich davon aus, daß man keine Beweismittel zulassen wird, die auf unzulässige Weise verschafft wurden. Das dürfte spätestens ab dem Zeitpunkt gelten, wo die BVerfG-Entscheidung veröffentlicht wurde.

    Nur mit einer Ausschließung unrechtmäßig verschaffter Beweismittel würde sich das Vorgehen bruchlos in das Gesamtkonzept der Verfahrensordnungen einfügen. Man bedenke, daß weder durch Diebstahl noch durch illegales Abhören noch durch Folter verschaffte Erkenntnisse und Beweise vom Gericht beachtet werden dürfen. Das ist auch richtig so, denn sonst würde man sich oft genug auf illegale Weise Beweise verschaffen, wenn sie dann sogar noch verwertbar wären.

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