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20.10.2009, 13:42 #1
Das Bundesverfassungsgericht und die Blitzer
Am 11. August 2009 hat das Bundesverfasssungsgericht (BVerfG) unter dem Aktenzeichen 2 BvR 941/08 entschieden, daß von Behörden im Rahmen der Verkehrsüberwachung aufgezeichnete Bilddaten (Videos, Blitzerfotos) verfassungswidrig sind.
Diese Aufzeichnung entspricht demnach einer unzulässigen Erhebung von Daten und berührt das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Bürger. Mit anderen Worten: Der Bürger selbst hat zu entscheiden, wer ihn filmen oder fotografieren darf, ein unerlaubtes filmen oder fotografieren ist grundrechtswidrig.
Da die Bundesländer und Kommunen millionenschwere Einnahmen aus Blitzerfotos fest in ihren Haushalten eingeplant haben, versuchen sie jetzt natürlich frech die Entscheidung des BVerfG umzuinterpretieren. So wird z. B. jetzt behauptet, Kern der Beanstandung durch das BVerfG sei allein die anlaßunabhängige Datenerfassung gewesen, fahre hingegen jemand zu schnell und löse damit einen Blitzer aus, so sei ein konkreter Anlaß für die Datenerfassung gegeben die dann zulässig wäre. Nur widerspricht das eklatant der Ansicht des BVerfG!
Selbiges stützt sich ausdrücklich darauf, daß bei Videos oder Fotos im Rahmen der Verkehrsüberwachung gerade nicht Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfaßt und sodann ohne weiteren Erkenntnisgewinn anonym und restlos wieder gelöscht werden, sondern daß die Aufzeichnungen ja gerade vorgenommen werden, um sie anschließend in einem Bußgeldverfahren gegen den betreffenden Kraftfahrer als Beweismittel zu nutzen. Damit ist nach dem Urteil des BVerfG der grundrechtswidrige Eingriff in die informelle Selbstbestimmung gegeben und mithin sind sämtliche bildhaften Aufzeichnungen durch Polizei oder Ordnungsämter rechtswidrig.
Zwar werden abgeschlossene Bußgeldverfahren von dieser Entscheidung nicht mehr nachträglich berührt, wohl aber Verfahren die nach dieser Entscheidung in Gang gesetzt wurden. Soweit aktuell weiterhin geblitzt wird, setzen sich die Behörden damit eindeutig über die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts hinweg. Allerdings ist davon auszugehen, daß nunmehr Bußgeldverfahren bei den Gerichten eingestellt oder abgewiesen werden, wenn die Tat nur auf Basis der unerlaubten Bildaufnahme nachgewiesen werden kann.Geändert von robert234 (20.10.2009 um 13:44 Uhr)
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20.10.2009, 13:47 #2
Ich erinnere mich noch an einen thread neulich, in dem es um Deinen Tempo-Verstoß ging.
Das hast Du offensichtlich sehr persönlich genommen, hm?!?
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20.10.2009, 13:48 #3
das heisst blitzen is illegal?^^
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20.10.2009, 13:58 #4Das hast Du offensichtlich sehr persönlich genommen, hm?!?
das heisst blitzen is illegal?^^
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20.10.2009, 14:06 #5
man macht sich doch ein stückweit strafbar wenn man zu schnell fährt. ist denke ich mal ähnlich wie wenn ein straftäter bei der erkennungsdienstlichen untersuchung (oder wie man das nennt) ein foto machen lassen muss!?
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20.10.2009, 14:09 #6
Doch, das würde ich mit Sicherheit.
HIER sehe ich allerdings nur 2 Möglichkeiten:
1. Das fahren, was erlaubt ist.
2. Schneller fahren, eventuell EINMAL dabei gekrallt werden, Rand halten und löhnen.
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20.10.2009, 14:12 #7man macht sich doch ein stückweit strafbar wenn man zu schnell fährt.
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20.10.2009, 14:22 #8Rand halten und löhnen
Im übrigen hat das BVerfG ja nun geklärt, daß das Blitzen verfassungswidrig ist. Blitzen die Behörden trotzdem noch, so mißachten sie damit ein höherrangiges Recht um den Verstoß gegen ein minderrangiges Recht zu ahnden. Das ist allein schon unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht hinnehmbar.
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20.10.2009, 14:28 #9
Lasern dürften sie hingegen schon, hm? Müssten nur immer 2 Beamte anwesend sein, an Stelle von einem automatisierten Kasten.
So würden sie ihr Geld auch reinbekommen, von daher: Was willst du tun? Dann wird halt ein wenig mehr Personal aufgewendet.
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20.10.2009, 14:31 #10
Hey
hast du den Strafzettel nun bekommen?
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20.10.2009, 14:34 #11
Hat mit staaatshörig überhaupt nichts zu tun, lediglich mit Unrechtsbewusstsein.
Ich mag übrigens auch die Fernsehsendungen/ Zeitungsberichte gerne, wo sich Leute über die ach so gemeine Abzocke aufregen. Einfaches Mittel dagegen: Fahrt vernünftig, dann ist das alles kein Thema und der Blitzer kann da stehen bis er rostet.
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20.10.2009, 14:34 #12
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20.10.2009, 14:35 #13in manchen Bundesländern sehen das ein paar Gerichte anders und sehen das nicht als Beweis an
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20.10.2009, 14:46 #14Lasern dürften sie hingegen schon, hm?
Um das hier auch mal klarzustellen: Ich bin kein Fürsprecher von Verkehrsdelikten, ganz im Gegenteil. Allerdings bin ich der Ansicht, daß automatisierte Verfahren oder "Abschußquoten" für Polizeibeamte kein akzeptables Mittel sind und mit rechtsstaatlichem Handeln wenig zu tun haben.
Meine Vorstellung geht insoweit dahin, daß es grundsätzlich keine Vorgaben von Einnahmen aus Bußgeldern zu geben hat, und damit einhergehend auch keinen wie auch immer gearteten Druck auf die Beamten auf der Straße. Ich meine, daß man seinen Beamten durchaus Rechtsempfinden, Urteilsvermögen und Handlungsspielräume zugestehen kann, um individuell im Rahmen billigen Ermessens vorzugehen. Dafür braucht es keine Quoten, warum soll der Polizeibeamte auf der Straße nach dem Gespräch mit dem ertappten Autofahrer nicht auch mal von einer Strafe absehen und sich auf eine bloße Ermahnung beschränken dürfen? Ich bin mir sicher, daß einen kein verständiger Polizist zur Kasse bitten würde, wenn er bei der Laser-Überwachung gesehen hat, daß man nur bei einem kurzen Überholvorgang mal etwas zu schnell wurde, sonst aber vorschriftsmäßig gefahren ist. Diese Ermessensausübung fehlt beim automatisierten Blitzen völlig, das war buchstäblich ein Schnappschuß, der bereits bei einem Augenblicksversagen gnadenlos zuschlug, die Gesamtumstände aber gar nicht bewerten kann. Genau das war mein Kritikpunkt. Ich bin dafür Raser zu bestrafen, aber ich bin dagegen jemanden automatisiert abzuzocken nur weil er mal einige Sekunden lang aus Unachtsamkeit oder wegen eines Überholvorganges einen Tick schneller war. Diese Sachen zu trennen ist nur Menschen möglich, nicht aber Fotoapparaten.
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20.10.2009, 14:51 #15
Huuuuhuuuu Roooobert-
hast du denn ein Bußgeldbescheid bekommen???
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