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Thema: auto geklaut!!!
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24.09.2009, 01:06 #16
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24.09.2009, 02:28 #17
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24.09.2009, 11:27 #18
na wenn seine fingerabdrücke drin sind und man weiß, dass er mit dem täter befreundet ist bzw. ihn sogar im auto gesehn hat, warum sollte man ihn dan nicht anklagen können? mich würde es stutzig machen, dass seine fingerabdrücke am auto sind und er ein kollege vom dieb ist, wieso sollte das keine anklage nach sich ziehen?
weiß nur nicht wie das ist, wenn er nun zur polizei geht.
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24.09.2009, 11:46 #19
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24.09.2009, 12:05 #20
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24.09.2009, 12:18 #21na wenn seine fingerabdrücke drin sind und man weiß, dass er mit dem täter befreundet ist bzw. ihn sogar im auto gesehn hat, warum sollte man ihn dan nicht anklagen können?
Was kommt denn als Straftatbestand hier theoretisch überhaupt in Betracht? Das wäre der Fahrzeugdiebstahl. Den hat er aber nicht begangen, also kann man ihn dafür nicht bestrafen. Soweit es hier einen geständigen Täter gibt, der im Bedarfsfalle voraussichtlich bestätigen wird daß der Threadersteller nicht an der Tat beteiligt war, muß das Gericht abwägen, ob das bloße Vorhandensein seiner Fingerabdrücke im Wagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Beteiligung an der Tat selbst nachweist. Ebensogut kann er wie hier geschildert nach dem erfolgtem Diebstahl anderenorts zu seinem Kumpel in den ihm bis dato unbekannten Wagen zugestiegen sein, auch dann würde es dort seine Fingerabdrücke geben ohne daß er jedoch an der Entwendung mitgewirkt hätte. Die Fingerabdrücke beweisen lediglich daß er im Wagen war, nicht aber daß er ihn entwendet oder daran zumindest komplizenhaft mitgewirkt hat. Auch der Zeitpunkt des Einbringens der Fingerabdrücke ist letztlich unerweislich, sie könnten ebenso während der Entwendung als auch Stunden (...) später entstanden sein. Wir haben es mit einer non liquet Situation zu tun, jedenfalls wenn es nur die Fingerabdrücke als Anhaltspunkt gibt. Daraus würde nach der Systematik unseres Strafrechts folgen, daß er nicht verurteilt wird, wenn zweifelhaft bzw. unaufklärbar bleibt, ob er an der Tat mitgewirkt hat oder nicht (in dubio pro reo). Evtl. hat er sogar Zeugen, wo er zur Tatzeit gewesen ist, über diese sollte er sich vorsorglich Gedanken machen.
Abschließend sei angemerkt, daß es keinen Straftatbestand erfüllt, einen zuvor von einem Dritten gestohlenen Gegenstand zu berühren oder in ihn einzusteigen, wenn das nicht in unmittelbarem Zusammenhang zur Tat erfolgt ("Schmierestehen" und dann mit einsteigen z. B.). Angenommen der Kumpel hat den Wagen anderthalb Stunden zuvor irgendwo geklaut und fährt damit anschließend zum Threadersteller, dann kann dieser naturgemäß weder zeitlich noch örtlich Mittäter der Entwendung sein. Daran ändert sich auch nichts, wenn er bei dieser Gelegenheit mal in den Wagen gestiegen oder sogar mitgefahren wäre. Der Diebstahl wäre zu diesem Zeitpunkt ja bereits von seinem Kumpel vollendet gewesen. Kurzum: Ich würde ihn in derart unklarer Sachlage nicht verurteilen, und ich war einige Jahre ehrenamtlicher Richter.
weiß nur nicht wie das ist, wenn er nun zur polizei geht.
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24.09.2009, 13:34 #22
Er macht sich schon dadurch strafbar, dass er die Tat nicht der Polizei meldet..
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24.09.2009, 15:41 #23
Das ist nicht Richtig !!!
Es gibt keine Anzeigepflicht von bereits verübten Straftaten für Normalbürger. Bei bestimmten Personengruppen (z.B.Polizisten, Staatsanwälten) sieht das anders aus, diese sind von Berufswegen zur Anzeige und Verfolgung von Straftaten verpflichtet.
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24.09.2009, 15:58 #24
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1.einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2.eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3.eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4.einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5.eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
6.einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7.eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8.einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer 1.von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder
2.von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2,
zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt im Fall der Nummer 2 entsprechend.
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
die einzigste Norm die in betracht kämme zur Anzeigepflicht eines Bürgers
passt wohl nicht ganz..wa??Geändert von MuskelNooB (24.09.2009 um 16:04 Uhr)
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24.09.2009, 16:22 #25
... da ist aber von einer geplanten Straftat die Rede. In diesem Fall ist die Tat aber schon geschehen. Und da gibt es eben keine Anzeigepflicht.
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24.09.2009, 16:25 #26
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24.09.2009, 16:32 #27
dann sind wir uns ja einig Ansehen ?
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24.09.2009, 16:47 #28Vorbereitung eines Angriffskrieges
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24.09.2009, 19:04 #29
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