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17.08.2009, 15:49 #1
Gewährleistung nach 1 Jahr bei NT futsch ?
Hi
Also
ich habe vor ca. 1 jahr und 2 monaten (19.06.2008 ) ein NT(Netzteil) bei einem händler gekauft
jetzt ist das NT kaputt gegangen und hab es zum händler gebracht
er meint das er das zum hersteller schicken kann, aber auf meine kosten, da er selbst % dafür haben will
ich hab mich im internet informiert und auch von der schule aus weiss ich das er 2 Jahre gewährleisten MUSS und die kosten auf sich nehmen MUSS
was kann ich dagegen tun ?
Danke im voraus
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17.08.2009, 16:24 #2
Das ist leider nur die "halbe" Wahrheit
Der Händler muss dir zwar eine 24monatige Gewährleistung ab Kauf geben, aber leider kehrt sich nach 6 Monaten die Beweislast um. Daher hat der Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung eben nur die Pflicht, dafür einzustehen, dass seine Ware zum Übergabezeitpunkt mängelfrei ist.
Da Mängel versteckt sein können, gilt eine Frist von 6 Monaten, in der der Händler beweisen müsste, dass das NT zum Kaufzeitpunkt fehlerfrei war. Danach musst du beweisen das der jetzige Defekt auf einen damals schon vorhandenen Mangel zurückzuführen ist. Diesen Beweis wirst du in der Regel jedoch nicht führen können.
Dafür das das NT eine bestimmte Zeit lang einwandfrei läuft, garantiert der Hersteller und das ist eine ganz andere Baustelle. Der Händler hat damit nichts zu tun, das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Viele Händler senden das Zeug halt im Namen der Kunden ein und verlangen leider vom Kunden dafür die Kosten. Ein guter Service ist dies sicher nicht, aber das steht ja auch hier nicht zur Debatte.
D.h. du wirst wohl die Kosten für das einsenden deines NT´s übernehmen müssen. Aber das wird doch sicher nicht die Welt sein.
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17.08.2009, 16:46 #3
naja ich lass es einfach auf sich beruhen Ansehen ?
will dem händler kein geld geben so wie der seine kunden behandelt -.-
naja hab ja noch ein funktionierendes NT Ansehen ?
Danke dir vielmals
aber warum verkürzt man dann nicht einfach das ganze auf 12 monate, die hälfte für jede partei
,ergibt für mich mehr sinn, bzw die beweis pflicht auf einem jahr erhöhen
naja
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17.08.2009, 16:52 #4
warum sollte es verkürzt werden. Wäre doch wieder zum Nachteil der Käufer. Jetzt sind es 6 Monate Beiweispflicht für den Händler und 18 Monate danach noch für den Käufer. Es gibt ja durchaus Fälle in denen zweifelsfrei nachgewiesen werden kann das das Gerät bereits bei Kauf einen Defekt hatte, z.b wenn man ein Gerät kauft und erst Monate später auspackt und benutzen will.
Ich würde das defekte Gerät an den Hersteller schicken. Ist doch bestimmt noch Garantie drauf und dann wird es entweder vom Hersteller repariert oder du erhälst ein neues NT. Und dafür lohnen sich meiner Meinung nach schon ein paar Euro Versandkosten.Geändert von Zetti71 (17.08.2009 um 16:55 Uhr)
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17.08.2009, 17:05 #5
hmm ja ich würd das auch gerne machen nur hab ich im internet nichts über garantie vom hersteller gelesen bzw das sie nur ein jahr garantie anbieten und das ist bei mir leider schon vorbei
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17.08.2009, 20:23 #6
Um was für einen Hersteller handelt es sich ?
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17.08.2009, 22:06 #7
AmacroX Free Earth AX650-GLN nennt sich das NT
naja und hersteller ist AmacroX ^^
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17.08.2009, 23:31 #8
Ruf doch hier mal an
Ansehen ?
beim 1.
Vllt können die das direkt regeln, wenn du einen Kaufbeleg hast.
Gruß
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