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  1. #16
    laut google maps sind es wohl nur 5,5km von der kaserne bis zum mctitte. gut möglich, dass sie deswegen die küdigung ablehnen Ansehen ?

    •   Alt

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      Muskelbody.info
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  2. #17
    legs n halbes jahr still. und für die anderen 3 monate... naja 50 euro, shit happens Ansehen ?

  3. #18
    gibt ihm doch die 50 € wenn es für euch nicht viel ist.....
    Dann braucht er nicht kündigen.
    Auf deiner Stelle würde ich wenns möglich kündigen, nur um denen nicht die 3 Monate einfach so bezahlen.
    Die wissen ja das BW 9 Monate dauert und wollen von dir wenigstens 3 mall Geld kassieren.

  4. #19
    Wie gesagt, soweit ich weiß kannst du da kündigen, du musst nur mal die entsprechende Begründung (mit §) suchen, sonst glauben sie es dir nicht.

    Geh mal zu 123recht.net

  5. #20
    eigendlich hast du das recht von dem Kaufvertrag zurückzutreten.
    ruf noch mal an verlang eine person die ahnung hat. oder fahr ins studio un klär es dort.
    und holl am besten den bief vom bund mit.

  6. #21
    Ansehen ? Zitat von bounce Ansehen ?
    Ich nehem stark an, dass es die selben AGB's sind wie in D.
    Also würde ich da an deiner Stelle mal die AGB's direkt im Studio verlangen, durchlesen und lästig sein!
    Eigendlich unnötig.... in den AGB darf nichts drin stehen was einen ihrgendwie überaschen könnte. z.B das man wenn man austreten möchte 1000 EUR zahlen muss.

    lieber das gesetz raussuchen denen auf den tisch knallen und dann hatts sich

  7. #22
    Ansehen ?


    "2. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder McFit spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich oder per Telefax gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber McFit, Tannenberg 4, 96132 Schlüsselfeld schriftlich oder per Fax (09552-9319-19) zu erklären. Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde ist das Mitglied zur Kündigung des Vertrages gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde zum jeweiligen Monatsende berechtigt. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen."


    Oder du gehst zum Arzt und lässt dir bestätigen, das du aus gesundheitlichen Gründen nicht trainieren kannst, dann kommt man auch immer raus.

  8. #23
    Für 50€ mach ich aber schon n Aufstand Ansehen ?

    Hab jetzt mal ne Email geschrieben in der ich mich auf den §314 und §626 berufe etc. Im Studio der Trainer meinte ja, dass es mit dem Einberufungsbescheid geht. Leider stand in dem Brief von McFit keine Begründung.

    laut google maps sind es wohl nur 5,5km von der kaserne bis zum mctitte.
    Aber die müssen doch davon ausgehen, dass ich keine Zeit habe. Wenn ich da jeden Tag rumrennen muss wie sonst was hab ich bestimmt keine Lust/Zeit/Power noch ordentlich pumpen zu gehen. Oder?

    Das mindeste was ich möchte, ist eine Einfrierung von 9 Monaten, auch wenn das suboptimal ist, da ich nicht weiß was ich in der Zeit nach dem Bund mache.
    Geplant ist ein Studium, aber wo? und wann? Alles Faktoren die ich noch nicht kenne.

  9. #24
    Ich finde mit den Leuten vom Fitnesstudio musst du dich gar nicht abgeben. Du erkundigst dich vorher genau was deine Rechte sind und handelst dementsprechend. Hab dir ja von einem Rechtsanwalt weiter oben was gepostet.
    Du handelst dann einfach nur. Du sendest einfach deine Kündigung mit "Hiermit kündige ich die Mitliedschaft in ihrem McFit Studio gemäß § blabla der vorsieht, im Falle eines Umzugs der es mir unzumutbar macht, ihr Studio weiterhin besuchen zu können" Weiteren Schriftverkehr kannst du dir eigentlich dann mit denen sparen und falls sie nicht einlenken, musst du halt weitere Schritte unternehmen. Wenn das Studio nicht fair genug ist sich mit dir auseinander zu setzen, musste einfach zu einem Rechtsanwalt wodurch für das McFit Studio dann sowieso weitere Kosten entstehen, die sie sicherlich nicht tragen wollen. Dann klappt das Ansehen ?

  10. #25
    hehe alles klar Ansehen ? So werd ichs machen. Deinen Text hab ich erstmal schön in die Mail kopiert, bin mal gespannt was draus wird.

  11. #26
    @Germania
    Ja der Paragraph sagt nur allgemein für unzumutbare Fälle. Darunter muss nicht nur die Entfernung liegen. Es kann auch eine schwere krankheit sein oder ein 20 Stunden arbeitstag wonach dir ja dann 4 Stunden schlaf noch zustehen müssten und nicht noch mal 2-3 Stunden Fitnesstudio um deine Mitgliedschaft in Anspruch zu nehmen ^^
    Aber das hast du schon richtig gemacht.

  12. #27
    VORSICHT: Eine Einberufung zum Bund ist KEIN Umzug. Es gilt der Ort als Wohnort an dem du gemeldet bist. Wenn du einberufen wirst meldest du dich ja nicht an der Gemeinde um.

    Was immer klappt. Such dir einen Kumpel der irgendwo wohnt wo kein McFit ist und melde dich auf diese Adresse um. Mit der Meldebescheinigung kündigst du dann und meldest dich anschließend wieder zurück.

    Ich bin keine Anwalt, also keine Gewähr.

  13. #28
    @michaellegov

    siehe oben: Ein Umzug ist nur EINER von mehreren Gründen, die es dem Kunden unzumutbar machen, das Fitnesstudio weiterhin zu besuchen und somit eine fristlose Kündigung erfolgen kann.
    Er kann auch krank sein, für 1 Jahr zur Rettung der Menschheit auf einen Asteroiden fliegen um ein Loch zu bohren oder von München nach Berlin zur Bundeswehr gehen ^^. Das können alles Gründe sein um den Vertrag fristlos zu kündigen ^^

  14. #29
    Die müssen den Vertrag aber für die Zeit ruhen lassen,wo du beim Bund bist. Also nix 6 Monate sondern die vollen 9! As far as I know!

  15. #30
    Ansehen ? Zitat von Hifi-Indianer Ansehen ?
    Das heißt auf deutsch, dass ALLE Regelungen die in deinem Vertrag stehen, z. b. die 6 wöchige Kündigungsfrist UNWIRKSAM ist, sobald ein unzumutbarer Vorfall wie Umzug etc. vorliegt. Da du zum Bund musst und nicht in der Lage bist, mehr ins Fitnessstudio zu gehen, kannst du fristlos kündigen. Ganz einfach. Hoffe ich habe dir helfen können.

    Leider falsch. So lange er nach wie vor in der Stadt gemeldet ist, kommt er nicht raus. Unzumutbare Gründe sind Schwangerschaft, Umzug (= Ummeldung), oder Verletzung/Krankheit (ärztliche Bescheinigung) oder Tod.

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