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  1. #1

    Fotografenvertrag

    Ich fotografiere und mehr seit 30.07.07 für eine Community. Bei meiner Einstellung war ich 17 Jahre alt und unterschrieb einen Vertrag in dem folgendes stand:

    §5
    [...] Nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses ist es dem Fotografen untersagt binnen 12 Monaten bei einer anderen Community ein Beschäftigungsverältnis einzugehen.



    Ich denke in letzter Zeit über einen Wechsel nach. Nach meinem Kentnissstand ist dieser Vertrag ja nicht rechtskräftig, da ich zum Zeitpunkt des Abschlusses 17 war oder?

    LG Consti

    •   Alt

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  2. #2
    ist diese Floskel überhaupt rechtkräftig? Die hört sich mehr als seltsam an...

  3. #3
    Ich studiere zwar Rechtswissenschaften nur als Nebenfach, aber die Klausel klingt für mich sittenwidrig. Hat damals ein Erziehungsberechtigter mit unterschrieben?
    Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

    Grüße

  4. #4
    most wanted
    Gast
    a) bekommst du Geld dafür das es sich um ein Beschäftigungsverhältnis handelt? oder bist du nicht eher freier Mitarbeiter?

    b) da du 17 warst sollte er eigentlich eh ungültig sein

    c) stimm ich ronny zu, hört sich komisch an, insofern keine salvatorische klausel im vertrag kannste da auch auf ungültigkeit plädieren

    d) du musst ja mit deiner "neuen" Community kein "Beschäftigungsverhältniss" eingehen, sondern fotografierst Hobbymäßig und stellst Ihnen deine Bilder zur freien Verwendung zur Verfügung Ansehen ?

    (kein Expertenrat, nur mein Wissensstand)

  5. #5
    Nein so weit ich weiß keien Rechtsschutzversicherung aber Anwältin ist vorhanden.

    Ich habe damals ALLEINE unterschrieben.

    Mit der neuen Community gehe ich aber ein Beschäftigungsverhältniss ein Ansehen ?

  6. #6
    Ich habe damals ALLEINE unterschrieben.
    Na also, damals warst du 17 und konntest noch nicht für dich selbst entscheiden. Ein Erziehungsberechtigter hätte mit unterschreiben müssen.

    Ob somit nun der Vertrag ungültig ist weiß ich leider nicht, kann es mir aber vorstellen.

  7. #7
    Du warst zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beschränkt geschäftsfähig i.S. des BGB. Somit ist der Vertrag "schwebend" unwirksam. Erst mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten wird dieser wirksam.

    Nur wenn du durch den Vertrag einen Vorteil erlangen konntest, ist dieser auch ohne Einverständnis deiner Eltern von vornherein wirksam.
    Ansehen ?

    Edit: Diese Klausel im Vertrag verstößt (m.M.n.) gegen die guten Sitten und somit ist der Vertrag "nichtig" bzw. "anfechtbar".

  8. #8
    most wanted
    Gast
    alternativ einfach mal das Gespräch suchen und sagen das man sich da nicht mehr wohl fühlt und wechseln werde, und man doch im guten auseinandergehen soll und nicht wegen ner seltsamen (anfechtbaren) Klausel im Vertrag rumzanken möchte

  9. #9
    Ansehen ? Zitat von Riddick84 Ansehen ?
    Du warst zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beschränkt geschäftsfähig i.S. des BGB. Somit ist der Vertrag "schwebend" unwirksam. Erst mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten wird dieser wirksam.
    So einfach dürfte es leider nicht sein. Denn Constis Tätigkeit ist vermutlich als berufliche Tätigkeit zu sehen, bei der er sehr wohl ohne Zustimmung der Eltern jegliche Rechtshandlungen vollziehen durfte, solange sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.

    Womöglich haben Constis Eltern dem Vertrag sogar zugestimmt, zumindest konkludent, denn daß Eltern nicht wissen wo sich ihr Spößling all die Nächte rumtreibt, ist wohl eher unwahrscheinlich. Ansehen ?
    Geändert von robert234 (27.02.2008 um 18:10 Uhr)

  10. #10

  11. #11
    Ansehen ? Zitat von Liquid123 Ansehen ?
    hmmm und jetzt?Ansehen ?
    Anwältin fragen, die sieht dann den kompletten Vertragstext.

  12. #12