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30.07.2007, 13:08 #1
gewerbe angemeldet, verdienstgrenzen?
moin leute,
folgende sache beschäftigt mich: ich habe vor einigen wochen ein gewerbe angemeldet, um als promoter zu arbeiten. bisher hatte ich einen job, alles ist super gelaufen. verdient habe ich knappe 350€. mit auf die rechnung setze ich ein bahnticket für 30€. ich bleibe also unter den 400€, die man als familienversicherter monatlich verdienen darf. (oder zählt im endeffekt nur das verdiente geld? also 350€?)
da ich meine steuernummer noch nicht habe, kann ich die rechnung erst im august ausstellen. wird mir das geld trotzdem für juli angerechnet, so dass ich im august nochmal einen ähnlich bezahlten job antreten kann, ohne über die 400€-grenze zu gelangen?
nun arbeite ich nebenbei noch in einer geringfügig entlohnten beschäftigung. sollte ich im selben monat auch hier nochmal 200€ verdienen, so bin ich über der 400€ grenze (350€ + 200€). die frage ist allerdings, ob das nun seperat betrachtet wird oder nicht? also geld welches über die lohnsteuerkarte verdient wird und geld welches über die steuernummer verdient wird.
nun fängt auch bald mein zivildienst an. ist der arbeitgeber mit einer nebentätigkeit als selbstständiger einverstanden, kann ich das gewerbe aufrecht erhalten. das ist der fall. wie sehen aber hier die verdienstgrenzen aus? ich habe ewig rumtelefoniert, aber die netten beamten konnten mir leider keine auskunft geben.
notfalls würde ich das gewerbe wieder abmelden, wären zwar wieder 20€ futsch, aber was solls. problem hierbei: zum abmeldedatum werde ich zwei aufträge von dem selben auftragsgeber gehabt haben. verdient wurden maximal 500€. könnten die behörden trotzdem wegen eines scheingewerbes probleme machen? wie könnte ich das umgehen?
die ganze sache beschäftigt mich momentan wirklich sehr, da ich nicht weiß, wie das ganze enden könnte.
ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
gruß,
leif
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30.07.2007, 13:28 #2nun fängt auch bald mein zivildienst an. ist der arbeitgeber mit einer nebentätigkeit als selbstständiger einverstanden, kann ich das gewerbe aufrecht erhalten. das ist der fall. wie sehen aber hier die verdienstgrenzen aus?
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30.07.2007, 14:08 #3
n1Ls, sehr gerne. ich bin für jede hilfe dankbar. Ansehen ?
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30.07.2007, 14:12 #4
Du solltest Dir auf alle Fälle einen guten Steuerberater suchen, und zwar BEVOR Du Dich auf irgend etwas festlegst. Normalerweise mußt Du das Geld in dem Monat versteuern, in dem Deine Rechnung bezahlt wird, das Datum der Rechnungstellung ist irrelevant. Ich habe feststellen müssen, daß man am Ende viel zu viel bezahlt, wenn man ohne Steuerberater arbeitet. Du kannst Dich aber genauso an die Lohnsteuerhilfe wenden, die können Dir zumindest eine Adresse geben.
Dehnen nach dem Beintraining
20.11.2024, 22:00 in Training