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Thema: Amsterdam
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25.03.2008, 21:05 #76
Aber den wichtigen teil des artikels lässt du doch nicht etwa unter den Tisch fallen,oder???
Zitat:
Der PKW-Fahrer, der Ende August einen Unfall auf der Wiehltalbrücke auf der A4 bei Köln verursacht haben soll, stand zum Unfallzeitpunkt unter Cannabiseinfluss, befand ein gerichtsmedizinisches Gutachten. Kurz nach dem Unfall zeigte eine Urinprobe ein positives Ergebnis, was jedoch keine Rückschlüsse auf den Konsumzeitpunkt erlaubte. Eine Blutprobe ergab nun laut Staatsanwaltschaft, dass der 29-Jährige Cannabis kurz vor dem Unfallzeitpunkt konsumiert habe. Er befindet sich in Untersuchungshaft, weil wegen Fluchtgefahr angenommen wurde.
Nach einer Kollision mit dem BMW des Tatverdächtigen durchlug ein mit 32.000 Liter Benzin und Dieseltreibstoff beladener LKW das Brückengeländer, stürzte in die Tiefe und brannte aus. Der LKW-Fahrer kam dabei ums Leben. Die Autobahnbrücke wurde durch die Hitzeeinwirkung schwer beschädigt. In Presseartikeln war von einer Schadenssumme von bis zu 32 Millionen Euro die Rede, für die die Haftpflichtversicherung des PKW-Fahrers aufkommen muss.
Je nach Dosierung beeinflusst Cannabis ein bis vier Stunden nach dem Konsum Fähigkeiten, die beim Führen eines Fahrzeugs von Bedeutung sind. Im beeinträchtigten Zustand sollte man sich nicht ans Steuer setzen, egal ob durch Alkohol, Cannabis, Medikamente oder Übermüdung.
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25.03.2008, 21:06 #77
Ach leo, jetzt wirds lächerlich. Dann eben nicht.
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25.03.2008, 21:08 #78
ach jetzt wirds lächerlich... naja...
toll ist aber auch:Eine Blutprobe ergab nun laut Staatsanwaltschaft, dass der 29-Jährige Cannabis kurz vor dem Unfallzeitpunkt konsumiert habe.
Mangels Grenzwerten analog zu Alkohol unterscheidet der Gesetzgeber nicht, ob ein Autofahrer erst vor 15 Minuten gekifft hat, oder schon vor sechs Stunden und die Wirkung damit schon wieder abgeklungen ist.
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25.03.2008, 21:09 #79
der schöne amsterdam thread... Ansehen ?
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25.03.2008, 21:14 #80
Zitat:
Mangels Grenzwerten analog zu Alkohol unterscheidet der Gesetzgeber nicht, ob ein Autofahrer erst vor 15 Minuten gekifft hat, oder schon vor sechs Stunden und die Wirkung damit schon wieder abgeklungen ist.
bin ich vielleicht doch zu dumm ?
Das bedeutet nur, daß der Staat keine Grenzwerte festgelegt hat, bis wann man fahren darf und ab wann nicht mehr- ein Nachweis generell bedeutet Rechtsbruch.
Dies bedeutet nicht, daß nicht medizinisch nachweisbar ist, WANN der Konsument die droge zu sich genommen hat. Dies war ja mit dem Bluttest nachgewiesen.Nämlich kurz vor dem Unfall.
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25.03.2008, 21:15 #81
Den Gesetzgeber interssiert bei einer Kontrolle nicht, wie viel du gekifft hast oder wann! Hast du Reste im Blut - Pech! Das liegt daran, dass man eben nicht genau eine bestimmte Menge im Vergleich zur Rauschwirkung, wie beim Alkohol, festlegen kann. Bei 0,3 Promille Alk. fängst du an fahrunfähig zu sein. Sowas kann man beim Kiffen nicht genau sagen. Deswegen gilt halt 0%! Auch kann man nicht sagen, wie viel wann abgebaut wird, anders bei Alk.
Aber man kann schon grob sagen, ob jemand High war und kurz vor dem Unfall gekifft hat oder nicht. Die Menge im Blut ist dann schon aussagekräfig genug.
Dehnen nach dem Beintraining
20.11.2024, 22:00 in Training