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27.05.2007, 09:36 #1
Arbeiten an Feiertagen? Ist das rechtens?
Hallo,
ich habe einen Mini-Job (400,- Job). Wie sieht es nach dem Gesetz aus? Muss man an Feiertagen arbeiten? Wenn ja, müsste die Bezahlung nicht höher sein?
Mir wurde gesagt ich soll am Feiertag arbeiten, aber ich wollte mich erkundigen wie es gesetzlich aussieht.
Hoffe jemand kann was dazu sagen. Danke...
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27.05.2007, 10:11 #2
kommt ganz auf den job an... als krankenpfleger kann es schon sein dass du an feiertagen wie weihnachten arbeiten musst aber sonst kann ich es mir kaum vorstellen.
als was arbeitest du?
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27.05.2007, 10:12 #3
Ich muss auch immer an Feiertagen arbeiten, da wird jede Stunde 150% ausgezahlt (in Österreich).
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27.05.2007, 10:18 #4
Feiertagsarbeit ist bei Deinem Job sicher nicht zu umgehen, üblicherweise gibt es entweder Freizeitausgleich + 50 % Lohn, oder keinen Freizeitausgleich und 150 % Lohn. Allerdings regeln das meist Tarifverträge, ich glaube kaum daß Dein Arbeitgeber tarifgebunden ist.
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27.05.2007, 10:19 #5
Ich arbeite bei einer Reinigungsfirma. Zurzeit muss ich den Boden im Schwimmbad reinigen. Es ändert sich ständig das was ich machen muss.
Die Festangestellten in der Firma bekommen die doppelte Stundenanzahl als Zulage für Feiertags und Sonntags gezahlt. Darauf haben mir die Leute geraten, dass sie an meiner Stelle nicht an Feiertagen kommen würden. Was ja logisch ist.
Ich kann keine Zulagen mehr bekommen, meine Stundenzahl ist für die Bezahlung ausgeschöpft. Ich sehe es nicht ein um 4.45 Uhr aufzustehen für 7,68 Euro die Stunde wenn es nicht rechtens ist.
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27.05.2007, 10:26 #6
normal hast du dann frei
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27.05.2007, 10:32 #7
@hmm...egal: Im Grunde gibt es dann nur zwei Möglichkeiten: entweder Du bekommst die Feiertagsarbeitsstunden entsprechend reichlich an normalen Arbeitstagen frei, z. B. für 10 Stunden Feiertagsarbeit dann unter der Woche 15 Stunden frei, oder aber Du sagst nein.
Nur wird Dein "nein" dann wahrscheinlich das Ende Deines Jobs bedeuten, was aber aus gesundheitlichen Gründen in diesem Falle nicht das Schlechteste für Dich wäre. Mußt Du Dir überlegen, ob es Dir was ausmacht wenn Dein Chef Dich entläßt. Blöde Situation.
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27.05.2007, 10:38 #8
Google mal mit den Stichworten: "Feiertagszuschläge" und "400 Euro Jobs" da findest du
jede Menge über Arbeitsrecht bei 400 Euro und Teilzeit.
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27.05.2007, 10:44 #9
Wenn ich nicht hingehe, ruft mich der Vorarbeiter ( ein angeheirateter Onkel Ansehen ? ) aufs Handy an damit er mir sagt ich soll arbeiten kommen. Aber mein Handy ist lautlos und ich werde nichts hören. Habe ich letzen Feiertag so gemacht.
Nur ich wollte mich genau informieren, wie es rechtlich aussieht. Er wird schließlich auch von oben angekackt und muss sich rechtfertigen für sich und mich.
Das ende meines Jobs wird es sicher nicht. Habe meine Vorgesetzten (nicht nur meinen Onkel) schon soweit, dass ich mir sehr sehr viel erlauben kann und fordern kann. Ansehen ?
Das dumme ist nur, dieses Schwimmbad ist sehr wichtig (Tagesgeschäft) und da sollte ich es mir überlegen was ich mache.
Wegen Freizeit sieht es schlecht aus, ich stopfe ja die Löcher die durch die anderen Mitarbeiter entstehen.
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27.05.2007, 10:47 #10
oldiegerd, danke für den tipp, ich suche mal ein Arbeitsrechtforum oder sowas.
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27.05.2007, 10:51 #11
@hmm...egal: Wenn Du keine vereinbarte (und vergütete) Bereitschaft hast, dann mußt Du nicht für Cheffe erreichbar sein und bist ihm auch keine Rechenschaft schuldig wo Du warst oder warum Dein Handy nicht ging. Wenn die Dich am Feiertag arbeiten lassen wollen dann sollen sie das auch entsprechend vergüten, ansonsten ist es Freizeit in der Du wegfahren, pumpen oder ins Bordell gehen kannst, damit muß Cheffe dann leben weil das normal ist. Ansehen ?
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27.05.2007, 10:52 #12
man bin ich froh dass ich an feiertagen nicht arbeiten muss Ansehen ?
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27.05.2007, 10:58 #13
robert234, ich werde ja vergütet. Eben ohne Zuschläge.
Das Problem ist eben ihr. Ob ich mit Zuschlägen vergütet werden muss oder nicht.
@Hustler1989, ich merke schon, das macht dir richtig spaß, es den anderen vorzuhalten. Ansehen ?
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27.05.2007, 11:13 #14
Hehe bin gelernter Steuerfachangestellter und hab da so mit zu tuhen und ich muss dich leider enttäuschen. Für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es also nichts extra, zumindest sofern nicht vertraglich zugesichert. Denn in § 11 ArbZG ist nur vorgesehen, dass Arbeitnehmern für einen Einsatz am Sonn- oder Feiertag ein Ersatzruhetag gewährt werden muss. Im Übrigen werden die Regelungen über die werktägliche Arbeitszeit angewandt. Und dort findet sich nur eine gesetzliche Zahlungspflicht von Zuschlägen bei Nachtarbeit. Sonn- oder Feiertagsarbeit ist aber nicht zwingend Nachtarbeit. Und das wiederum heißt für Sie, dass Sie gesetzlich nur bei Nachtarbeit Zuschläge zahlen müssen.
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27.05.2007, 11:17 #15
Ja habe es auch eben gefunden.
Aus § 11 Abs. 2 ArbZG ergibt sich kein Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge; ein Arbeitnehmer, der an Sonn- und Feiertagen Nachtarbeit leistet, hat jedoch Anspruch auf eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Arbeitsentgelt.
QUELLE: arbeitsrecht.de
Der Große MB-Umwelt-und-Klimaaward...
23.12.2024, 20:28 in Fun